Sonntag, 9. April 2017

Trump: Auferstanden aus Ruinen



… und der Zukunft zugewandt ...
Exkurs: So hieß es in der Nationalhymne der DDR. Nach der Wiedervereinigung wurde sogar mal kurz darüber gesprochen, ob das nicht die bessere, friedlichere, modernere und sogar musikalisch schönere Hymne eines gemeinsamen Deutschland sein könnte. Aber man kam schnell davon ab; Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre und wo kämen wir denn da hin. Exkurs Ende.
Und nun ist Trump auferstanden. Ein allseits völlig unerwarteter, spontaner Militärschlag reichte, es sind nun auch die richtigen Toten – nach ein paar bedauerlichen Zivilisten, die in der Woche davor bei Luftangriffen der USA zufällig im Weg gestanden hatten – und fast alle sind freudig erregt, siehe diese sehr lesenswerte Medienlese in der Huffington Post: http://www.huffingtonpost.de/2017/04/09/us-medien-donald-trump-mitilarschlag-syrien-krieg-verherrlichung_n_15880598.html. Eine bessere Presse hatte Trump in seinem Leben nicht. Fareed Zakaria twitterte sogar, (erst) in dieser Nacht sei Trump zum amerikanischen Präsidenten geworden. So etwa wie: „…und als ein Mann sah er die Sonne aufgehen...“
Der Luftschlag war zwar nicht durch ein Mandat der Vereinten Nationen gedeckt und damit nach dem Buchstaben des Gesetzes völkerrechtswidrig. Aber das sind sicher Kleinigkeiten. Wer die Form beherrscht, der darf sie halt auch mal übertreten. Und: "Wenn die Vereinten Nationen fortlaufend ihre Pflicht zum kollektiven Handeln verletzen, dann sind wir gezwungen, unsere eigenen Maßnahmen zu ergreifen!", so hatte es die UN-Botschafterin der USA, Nikki Haley kurz zuvor ausgedrückt und vielleicht schon gewarnt, siehe http://www.dw.com/de/weltgesundheitsorganisation-gei%C3%9Felt-barbarei-bei-angriff-in-syrien/a-38309668. Eine mit forschem Mut genutzte license to kill verschafft noch immer virile Attraktivität und verjüngt ungemein.
Unsere Kanzlerin hielt den Angriff der USA auf den syrischen Luftwaffen-Stützpunkt jedenfalls für „nachvollziehbar“, zumal ja „Assad die alleinige Verantwortung“ trage. Diese ihre Reaktion ist wiederum gut nachvollziehbar. Denn bei dem Luftschlag der Vorwoche mit jenen bedauerlichen human collateral damages hatte auch Deutschland ein wenig am Pranger gestanden: Deutsche Tornados hatten vor dem fehlgeleiteten US-Angriff bei der Luftaufklärung am Tage mitgewirkt, in bewährter Tradition. Offenbar mischt unsere Parlamentsarmee viel stärker im Krieg mit, als es das Parlament weiß, wissen kann, soll oder will. Gut, dass das jetzt wieder etwas aus den Schlagzeilen und aus dem Blick der Bürger gerutscht ist. Von Untersuchung dieses Vorfalls ist gerade keine Rede mehr, auch wenn er mit seinen katastrophalen Folgen nicht wenig an die desaströse Kooperation am 4.9.2009 am Kundus erinnert.
Aber interessant ist doch eigentlich: Wie gesichert ist eigentlich das, von dem auch deutsche Medien nach dem Giftgas-Einsatz in Chan Scheichum praktisch unisono ausgingen: Dieser Horror könne nur von der Regierung Syriens, wenn nicht sogar von Präsident Assad persönlich angeordnet worden sein. Ich kann diese Variante naturgemäß nicht ausschließen, auch nicht, dass jemand aus Assads eigenem Lager ihn massiv diskreditieren wollte. Denn in dieser nach Jahren der Destabilisierung vermutlich hoch paranoiden Machtstruktur gelten nicht unsere Gesetze politischer Logik. Und wie es syrische Oppositionsgruppen in heute dreistelliger Zahl gibt, so werden auch in der oligarchischen Elite hinter der Administration sehr heterogene Motivlagen bestehen.
Aber der Trend des Bürgerkriegs und die Konstellation der unterstützenden ausländischen Kräfte sprechen für ein äußerst geringes Interesse Assads und seiner Kräfte an einem Giftgas-Einsatz – im Gegenteil konnte dies ihm und seinen Leuten in der gegenwärtigen Lage nur schaden und sogar die nähere und fernere persönliche Zukunft gefährden. Die Lage sprach dagegen für ein sehr hohes Interesse oppositioneller Kräfte, die gegenwärtige Konstellation zu stören bzw. die Gewichte zum Nachteil Assads zu verändern. Seit mehreren Monaten konnte die syrische Armee wegen der massiven und militärisch erfolgreichen Unterstützung durch Russland und auch wegen der gleichzeitigen Bekämpfung des IS durch den Westen Geländegewinne verbuchen; die Opposition – gleich ob islamistisch oder säkular – war seitdem in der praktisch hoffnungslosen Defensive. Die USA hatten auch bereits zu erkennen gegeben, dass sie nicht weiter auf einen regime change abzielen. Das einzige Interesse an einem Eklat mit sehr berührenden Bildern, der auf die Stimmung in der Weltöffentlichkeit und ggf. sogar auf die Unterstützung durch Russland Einfluss nehmen kann, war und ist bei der militärischen Opposition zu verorten. Es ist auch keinesfalls denkwidrig, dass die militärische Opposition mit ihren vielfältigen und teils obskuren Vernetzungen über die finanziellen und technischen Möglichkeiten verfügt, den offenbar bereits nachgewiesenen Kampfstoff Sarin zu beschaffen und zu gebrauchen. Dies wurde bereits vor dem Einsatz für realistisch möglich gehalten und ist eine Variante, die bereits nach dem Sarin-Angriff in Ghouta/Ghuta im August 2013 nicht auszuschließen war. 
In den amerikanischen und deutschen Medien sind nachdenkliche Analysen zur Verursachung des aktuellen Giftgas-Angriffs sehr selten. Empfehlen kann ich einen sehr lesenswerten Beitrag aus dem Angebot der Deutschen Welle: http://www.dw.com/de/assads-giftgas/a-38326578 . Und ich möchte allen ein aktuelles Buch ans Herz legen, das die Destabilisierung Syriens und der gesamten Region nachzeichnet: Michael Lüders „Die den Sturm ernten – Wie der Westen Syrien ins Chaos stürzte“, gerade erschienen im seriösen C.H.Beck-Verlag (ISBN 978 3 406 70780 3).
Noch ein Hinweis auf einige ähnliche Muster der Vergangenheit - es gäbe noch viele weitere selbstermächtigende Hackentricks und Finten des Zuschnitts "Wir haben zurückgeschossen!":
Als Saddam Hussein, kurz zuvor noch ein enger Freund und Verbündeter der USA u.a. im Krieg gegen den Iran und wohl auch noch beim Einsatz von Giftgas gegen den Iran vom Westen technisch unterstützt, in Kuwait einmarschierte, da brauchte es wohl einen wirksamen Kick für eine gewandelte Stimmung der Weltöffentlichkeit. Dazu diente die Nachricht, kuwaitische Säuglinge – Trump hätte sicher damals bereits von „beautiful babies“ gesprochen – seien von den irakischen Invasionstruppen systematisch aus Inkubatoren in kuwaitischen Krankenhäuserngerissen und umgebracht worden. Viel später ergab sich: Dies waren (wirkliche) fake news von interessierter Seite, durch die Agentur Hill&Knowlton nach allen Regeln der Kunst platziert, siehe u.a. John R. MacArthur, "Second Front. Censorship and Propaganda in the Gulf War", Hill and Wang 1992, ISBN 0 8090 8517 8. Bei der Entscheidung des Bundestages zur Beteiligung am Jugoslawien-Krieg wurden – irreführende – Nachrichten über ein angebliches serbisches Massaker bei Račak entscheidender Auslöser, unterstützt durch Joschka Fischers völlig unproportionalen Auschwitz-Bezug. Und als deutsche Truppen im ersten Weltkrieg Belgien überrannten, beschleunigten Stilisierungen von brutaler Gewalt deutscher Soldaten gegen belgischen Frauen und Kinder das Formieren einer alliierten Kriegskoalition. Anmerkung: Dort hatten die Zuschreibungen auch einen realen Kern. Dieser Kern liegt als Risiko in jeder Kriegshandlung, auch in allen unseren Auslandseinsätzen; siehe zum „Rape of Belgium“u.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Rape_of_Belgium.
Abschließend eine kurze Betrachtung zu Trump und der seltsamen Entwicklung seit dem Wahlkampf: Trump hatte sich im Wahlkampf für eine Abkehr von einer interventionistischen Außen- und Sicherheitspolitik stark gemacht, den Stellenwert der NATO bezweifelt, mit Russland gekuschelt und auch die Bürgerferne der real existierenden repräsentativen Demokratie beklagt. Diese Punkte konnten bei jemandem, der ein wenig kritisch über den Zustand und die Zukunftsorientierung der westlichen Demokratien denkt, sogar positive Resonanz erzeugen – wenn man eine gewisse innerliche Zerrissenheit angesichts seiner weiteren – nationalen, egozentrischen, umweltzerstörenden und fremdenfeindlichen – Denkinhalte verdrängen konnte. Bei den westlichen Verbündeten hatten die für mich positiven Einzelpositionen starkes Befremden und Sorgen ausgelöst.
Nach der Attacke auf Syrien kann man das Aufatmen westlicher Politiker förmlich als ein gewaltiges Rauschen hören – endlich wieder und fast überraschend fix business as usual, auch die klare Kante gegen Russland werden offenbar wieder formieren und die Reihen fest schließen. Aber: Dass wir gerade wieder in eine Phase der Entwertung des Völkerrechts zurückfallen, dass internationale Konflikte eher wahrscheinlicher als unwahrscheinlicher geworden sind, dass alles dies auf einen höchst windigen Plot zurück zu führen sein dürfte – das beschäftigt in dieser Republik, die selbst ein Kind bestialischer Kriege ist, offenbar wenige. Wohlgefällig fühlen wir wieder behaglich starke Führung, einen Plan vermisst kaum jemand. Auch an eine ggf. sehr eigene Interessenlage einer vor wenigen Tagen noch sehr schlecht angeschriebenen Trump-Administration denken wenige. Na gut - vergleichbare Befreiungsschläge wie bei Clinton gegen Afghanistan und den Sudan und bei Bush gegen Afghanistan liegen ja auch schon Jahre zurück.
Ich meinerseits würde nicht ausschließen. Die sprichwörtlichen powers that be bzw. darunter insbesondere die Dienste sind an der Erhaltung eines altbewährten Freund-/Feind-Musters interessiert. Sie könnten bei der unerwartet schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Ansehens ihres Präsidenten mit Freuden behilflich gewesen sein; erfahren werden wir das freilich nie.

Der Zukunft zugewandt? Entscheiden Sie selbst. Und fragen Sie bei den kommenden Wahlen Ihre Kandidaten, was die bisherigen Auslandseinsätze aus deren Sicht positiv wie negativ bewirkt haben, was die Kandidaten daraus als konkrete Lehren für die Außen- und Sicherheitspolitik der künftigen Wahlperiode gezogen haben. Oder ob die Flüchtlingsströme der vergangenen Jahre irgendetwas mit destabilisierten Regionen des Balkans und des Nahen und Mittleren Ostens zu tun haben könnten. "Schau'n wir mal - wir sollten immer nach Lage der Dinge rasch über den Einsatz der Bundeswehr entscheiden, sozusagen aus dem Bauch heraus, wir sollten uns möglichst an dem Kerl mit dem größten Knüppel orientieren und ein verlässlicher Waffenbruder bleiben?" Vielleicht erinnern Sie Ihren Kandidaten bei einer ähnlichen Reaktion daran: Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat; aus der Erfahrung der Jahre 1933-1945 stehen an erster Stelle unserer Verfassung die Grundrechte und ihr Schutz vor staatlicher Willkür - oder vor Trump'schen Bauchgefühlen. In unserem Grundrechtsabschnitt steht als zentrale Garantie der Art. 19: Alle Fallgestaltungen, bei denen der Staat in Grundrechte eingreifen dürfen soll, müssen vorher und allgemein geregelt sein und das betreffende Gesetz die in Bezug genommenen Rechte ausdrücklich zitieren, sodass jeder Bürger die rote Linie klar erkennen kann. "Gesetzesvorbehalt" nennen wir das, lehren darüber ausführlich im Geschichts- und Staatsrechtsunterricht und jeder Examenskandidat, der diesen Schutzmechanismus nicht beschreiben kann, würde unweigerlich durchfallen. Aber ein solches Gesetz, das regeln würde, wann genau und mit welchen Zielen die Bundeswehr im Ausland eingreifen kann und Menschenrechte gefährden kann - die Fälle der so genannten "collateral damages", an ein solches Gesetz hat sich unsere Politik bis zum heutigen Tage nicht herangetraut, trotz heute bereits mehreren Tausend zivilen Opfern unserer Auslandseinsätze. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz könnte solche Festlegungen enthalten, tut es aber nicht, und die Verteidigungspolitischen Richtlinien oder auch das Bundeswehr-Weißbuch haben gerade keine Gesetzesqualität und sind ohnedies unverbindlich und global offen wie ein bunter Reiseprospekt. Wenn, dann erwartet die Politik insbesondere wegen der Forderungen Trumps künftig mehr als weniger deutsches militärisches militärisches Engagement. Also: Verlangen Sie rechtsstaatlichen und demokratischen Klartext, fordern Sie ein Gesetz, das unserer Verfassung alle Ehre erweist! Eine vage "Schau'n wir mal"-Politik, die nur hier und da einmal mit ernster Miene und einem "Leider, leider!" zivile Opfer bedauert, die ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig und Deutschlands zumal. Vielleicht schlagen Sie dem Kandidaten ergänzend vor, ein Denkmal für die zivilen Opfer deutscher out-of-area-Einsätze zu errichten? Wir sollten nicht wieder 50 Jahre danach abwarten. Und pathetische bis ermutigende Kriegerdenkmäler haben wir ja schon in ausreichender Zahl, bis in die Jetztzeit hinein.

Samstag, 22. Oktober 2016

Kundus 2009: Lerne zu schlagen, ohne zu haften



Kundus 2009: Lerne zu schlagen, ohne zu haften
1.   Die Rahmenbedingungen meines Post: Ich bin gerade in Linköping, Schweden, besuche meinen Sohn, der hier i.R. eines Auslandssemesters studiert, lese als Reiselektüre rein zufällig Ferdinand von Schirachs „Der Fall Collini“ und vor einigen Tagen (6.10.2016) hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung in Sachen Opferentschädigung für die Geschädigten und Hinterbliebenen nach der Tanklaster-Katastrophe am 4.9.2009 am Kundus getroffen.
Die aktuelle BGH-Entscheidung hat einiges Aufsehen erregt, da sie im Unterschied zu vorangegangenen Urteilen eine staatliche Verantwortung gegenüber zivilen Opfern militärischer Einsätze rundheraus verneint, damit für operative Einzelentscheidungen nun weitestgehend (rücksichts-)freie Hand gewährt. Veröffentlicht ist Entscheidung – erstaunlicherweise – noch nicht, aber man darf annehmen, dass die in der Pressemittelung Nr. 176/2016 des BGH v. 6.10.2016 genannten Argumente die wesentlichen sind:
(1)   Bei Militäreinsätzen entsteht kein Ersatzanspruch von geschädigten Zivilisten (noch weniger dann wohl gegnerischer Soldaten oder paramilitärischer Kräfte) gegen den deutschen Staat. Technisch gesprochen: Für militärische Amtspflichtverletzungen gibt es keinerlei Haftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 S. 1 unserer Verfassung.
(2)   Schadensersatzansprüche stehen allenfalls dem Heimatstaat der Geschädigten, Getöteten bzw. Hinterbliebenen zu und nur dieser dürfte, wenn er so entscheidet, Ansprüche gegenüber der Bundesrepublik geltend machen bzw. einklagen.
(3)   Würde man unmittelbare Ansprüche der Geschädigten zulassen, so würde man wegen der dann etwa auch der Bundesrepublik zuzurechnenden pflichtwidrigen Handlungen von Bündnispartnern kaum eingrenzbare Haftungsrisiken begründen, damit auch die Bündnisfähigkeit in Frage stellen.
(4)   Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, Geschädigten Ausgleichsansprüche zuzubilligen; auch wegen der Folgen für den deutschen Staatshaushalt wäre dies Sache des Parlaments, genauer des Gesetzgebers.
(5)   In jedem Fall habe der verantwortliche Offizier alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen genutzt und dabei etwaige zivile Schäden nicht vorausgesehen, habe damit völkerrechtlich zulässig gehandelt.
2.   Zunächst zurück zu meiner Urlaubslektüre: Ferdinand von Schirachs „Collini“ beschreibt den teil-fiktiven Fall des Hinterbliebenen einer brutalen deutschen „Sühne-Maßnahme“ gegen italienische Zivilisten im ausgehenden Zweiten Weltkrieg in der Nähe Genuas. Massaker dieser Art haben die Gerichte immer wieder beschäftigt, sei es nach „sühnenden“, aber eigentlich präventiven Massakern in Griechenland, Frankreich oder eben Italien. Die Opfer bzw. ihre Hinterbliebenen hatten und haben vor deutschen Gerichten durchgehend einen schlechten Stand.
Zivile Opfer, neudeutsch auch „collateral damages“ haben auch die deutschen bzw. alliierten Auslandseinsätze nach der Zeitenwende zu Beginn der Neunziger Jahre begleitet. Wir wissen darüber aber eher zufällig; offizielle Stellen dokumentieren dies – im Gegensatz zu eigenen militärischen Verlusten – nach meinem Wissen nicht. Auch gab und gibt es zwar immer wieder eine Debatte um das angemessene Erinnern an Gefallene deutscher Auslandseinsätze – für ein Denkmal für zivile Opfer ist es aber wohl noch Jahrzehnte zu früh. Auch Gedächtnisstätten für die Opfer von Holocaust bzw. die Shoa und für weitere Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft brauchten viel Zeit und teils sehr irritierende Debatten.
Ein paar Opfer sind mir immerhin namentlich bekannt und können auch als eine nach Erdteilen stellvertretende Auswahl gelten:
Der junge Somali
FARAH ABDULLAH
† 22.1.1994 BEI BELET HUEN,
die serbische Schülerin
SANJA MILENKOVIĆ
† 30.5.1999 BEI VAVARIN,
die afghanische Mutter
BIBI KHANUM
† 28.8.2008 MIT ZWEI KINDERN BEI KUNDUS
.
Farah Abdullah stirbt – möglicherweise aufgrund eines beiderseitigen Missverständnisses – nachts bei der Bewachung des deutschen Feldlagers bei Belet Huen; er ist soweit bekannt das erste zivile Opfer eines deutschen Auslandseinsatzes, damals im Zusammenhang mit der am Ende fehlgeschlagenen Operation UNOSOM II. Bibi Khanum wird gemeinsam mit zweien ihrer Kinder an einer deutschen Straßen-Kontrollstelle in der Nähe von Kundus erschossen, im Rahmen der Sicherheits- und Wiederaufbaumission ISAF und ca. ein Jahr vor der Bombardierung der Tanklaster an der Kundus-Furt. Sanja Milenković ist diejenige, die ganz offenbar dem BGH Anlass zu seinen nunmehrigen Erwägungen zur ggf. überwältigenden Mithaftung für Bündnispartner gegeben hatte: Sie stirbt, als ein amerikanischer Kampfjet im Zuge der OPERATION ALLIED FORCE / OAF gegen die Bundesrepublik Jugoslawien eine Brücke angreift, über die am helllichten Tage gerade der (zivile) Omnibus mit u.a. der serbischen Schülerin fährt. In seiner Entscheidung v. 28.7.2005, Az. II ZR 190/05 hält der BGH in solchen Fällen noch die grundsätzliche Ersatzpflicht bei militärischen Amtspflichtverletzungen für immerhin möglich, weist die damalige Klage aber mangels unmittelbarer Beteiligung deutscher Militärs ab. Im Falle Bibi Khanum handelt die Bundeswehr – wie vorher bereits bei dem jungen Somali Farah Abdullah – mit den Familienclans ein so genanntes Blutgeld aus und kann den schicksalhaften Vorfall danach offenbar auf sich beruhen lassen.
3.   Wenn man der aktuellen BGH-Entscheidung folgt, so haftet unser Staat nicht für zivile Schäden, die er am Rande seiner Militäreinsätze herbeiführt, seien es Vermögensschäden oder gar Gesundheitsschäden, bis hin zum Tod. Keine Rolle spielt dabei, ob die Gefahr schuldhaft verursacht war, etwa auch bei Außerachtlassen dessen, was sich jedem Bürger unmittelbar aufgedrängt hätte, also selbst bei grober Fahrlässigkeit. Beschwichtigend fügt er noch hinzu, dass im Vorfeld der Bombardierung von zwei Tanklastern in einer Kundus-Furt ohnehin kein Verschulden hätte erkannt werden können.
Im Einzelnen:
Völkerrecht
Nach Ansicht des Gerichtshofs gibt es (Zitat) „nach wie vor keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz oder auf Entschädigung zusteht.“ Bemerkenswert ist zunächst das „nach wie vor“, es sagt ja so etwas wie „noch immer“ und deutet eine eigentlich schon sichtbare gegenläufige Entwicklung an, von der man sich noch auf einige Zeit abzugrenzen bemüht. Die andere und höchst vitale Entwicklung ist das seit Jahrzehnten zunehmende Gewicht individueller Rechte gegenüber den Rechten des souveränen Staates, wie es sich etwa in der auch von deutscher Seite häufig zitierten Doktrin der „Responsibility to protect“, aka R2P oder Schutzverantwortung manifestiert, auf das die Bundesregierung auch nach aktueller Positionierung setzt..
Darum halte ich die Argumentation des BGH, die offenbar eine prozessbegleitende Stellungnahme der Bundesregierung aufnimmt, an dieser Stelle für sehr signifikant und für widersprüchlich, geradezu für ein „venire contra factum proprium“: Die individuellen Rechte werden typischerweise zitiert und genutzt, um ein Eingreifen gegen eine bestehende, aber negativ bewertete Staatsmacht zu legitimieren und damit zumeist auch einen nachfolgenden „regime change“ herbeizuführen, gerade aber nicht, wenn es um das Verletzen individueller Rechte durch die intervenierenden Staaten selbst geht.
Ich halte eine solche Argumentation für umso widersprüchlicher, als das Grundgesetz den Schutz der individuellen Rechte nach der Erfahrung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einem hoch differenzierten ersten Abschnitt programmatisch vorangestellt hat und durch rechtsstaatliche Gewähr wie in Art. 19 Abs. 1 bis 4GG und Art. 20 Abs. 3 und 4 GG zusätzlich abgesichert hat. Dass der Pflicht zur Wahrung existentieller Rechte gegenüber Menschen anderer Nationen geringer gelten würde – denen man das Verhalten der deutschen Exekutive noch nicht einmal über eine Wahlhandlung als mitbestimmt zurechnen könnte – das kann und will ich mir nicht vorstellen. Gerade nicht nach den Erfahrungen vor 1945. Im Gegensatz zum BGH halte ich daher ein individuelles Klagerecht von Menschen, die durch schuldhafte Handlungen im Zusammenhang mit deutschen Auslandseinsätzen zu Schaden kommen, für sach- und zeitgerecht und geradezu durch das Grundgesetz gerechtfertigt. Sollte Deutschland damit anderen Nationen vorausgehen, wäre das kein im schlechten Sinne vereinzelnder Weg, sondern ein historisch verantwortliches Zeichen – Avantgarde im besten Verständnis.
Amtshaftung
xxx
Finanzen und Bündnisrisiken
Eines der interessantesten Argumente zielt auf die Finanzkraft des deutschen Staates: Eine solche Haftung könne Deutschland überfordern, gerade wenn es im Verbund mit anderen Nationen eingreife.
W I R D   F O R T G E S E T Z T

Mein Leserbrief v. 11.10.2016 an die Süddeutsche Zeitung, freundlicherweise abgedruckt am 17.10.2016, S. 15
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr, sehr richtig: Deutschland will partout nicht haften. Aber nach unserer Verfassungsgeschichte und Werteordnung dürften wir das staatliche Verletzen elementarer Menschenrechte gar nicht ausblenden. Oder uns gar damit herausreden, solche Ansprüche mögen doch bitte nach überkommenem Brauch auf diplomatischem Wege von einer Landesregierung vorgetragen werden. Einer Regierung, die de facto von uns abhängig ist, ja fast einen Satrapen-Status hat und schon auf verlorenem Posten kämpft.
Der Bundesgerichtshof argumentiert in seiner Pressemitteilung: Bei der in wilhelminischer Zeit formulierten Amtshaftungsvorschrift habe der Gesetzgeber nicht an Haftung für Kriegshandlungen gedacht; auch bis zum Ende der Nazizeit wäre niemand auf eine solche kühne Idee gekommen! Da hat er wohl Recht. Aber will ich mich denn überhaupt an der von 1870 bis 1945 herrschenden Denke orientieren? Nein. Ich will einen zeitgemäßen, wirksamen Schutz der Menschenrechte, von Inländern wie Ausländern, und zwar unter Abwägung der Rechte, die durch militärische Einsätze geschützt werden sollen und solcher, die eben dadurch geschädigt werden können. Am besten nach Maßgabe von Art. 19 unserer Verfassung, unserer rechtsstaatlichen Lektion nach entfesselter mörderischer Staatsgewalt. Das hieße hier, die erlaubten Einsatztatbestände vorhersehbar, überprüfbar und abschließend zu normieren.
Solange es das noch nicht gibt, sollten wir mindestens für die humanitären Schäden unseres Handelns einstehen müssen. Krieg ist teuer, Kriegsfolgen auch – wobei die Opferentschädigung noch den allergeringsten Teil ausmacht. Das sollten wir sorgsam einplanen und finanzieren müssen. Und wenn wir mit Kameraden, Kumpanen oder Spießgesellen aus anderer Herren Länder ins Feld ziehen, dann sollten wir von vornherein wissen und einkalkulieren: Wir haften auch für das mit, was diese pexieren. Denn in der Gruppe Unrecht zu tun, das ist üblicherweise kein tauglicher Entschuldigungsgrund.
Mit freundlichen Grüßen
K. U. Voss
P.S.
Der Duktus der BGH-Entscheidung erinnert mit seiner „Genuss-ohne-Reue“-Anmutung und einer flankierenden, exkulpierenden Rolle der Diplomatie verdächtig an den von Kant karikierten Fürsten, der leichtfüßig und unbesorgt von Krieg zu Krieg eilt:
Da hingegen in einer Verfassung, wo der Unterthan nicht Staatsbürger, diese also nicht republikanisch ist, es die unbedenklichste Sache von der Welt ist, weil das Oberhaupt nicht Staatsgenosse, sondern Staatseigenthümer ist, an seinen Tafeln, Jagden, Lustschlössern, Hoffesten u. d. gl. durch den Krieg nicht das mindeste einbüßt, diesen also wie eine Art von Lustparthie aus unbedeutenden Ursachen beschließen, und der Anständigkeit wegen dem dazu allezeit fertigen diplomatischen Corps die Rechtfertigung desselben gleichgültig überlassen kann (Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 1795, Erster Definitivartikel zum ewigen Frieden: Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch seyn; zitiert nach http://philosophiebuch.de/ewfried.htm )

Samstag, 15. August 2015

Mannheim, Hiroshima, Kundus



Fortgeschrittene Teleskope liefern mehr und mehr Hinweise auf Verwandte unseres Planeten in anderen Sonnensystemen; einige davon stuft die Forschung gar als noch stabilere, noch fruchtbarere „Super-Erden“ ein. Wenn aber solche Inkubatoren im Kosmos eher die Regel zu sein scheinen als die Ausnahme, wo um alles in der Welt sind sie dann, die klugen Bewohner dieser Welten – oder zumindest ihre Lebenszeichen? Die gerade wegen Hiroshima und Nagasaki immer überzeugendere Antwort stimmt nicht eben optimistisch: Technische Zivilisationen löschen sich mit einer in ihrer Entwicklung zunehmenden Wahrscheinlichkeit selbst aus. Deswegen dürfen wir Sunao Tsuboi und seine Lebenszeichen nicht schnell vergessen.

Schuld?
Über eine Schuld an der letzten Eskalation des Pazifikkrieges richten zu wollen, das scheint 70 Jahre nach den fatalen, in ihrer Dimension gar nicht fassbaren Ereignissen fast ausgeschlossen. Waren Hiroshima und Nagasaki überhaupt noch Element des Pazifikkrieges oder doch schon eines heraufziehenden oder wieder aufgelebten Ost-West-Gegensatzes? Waren die Bomben dual use, nämlich ein kurzer Prozess für Japan und der gleichzeitige Versuch, den unkalkuliert weiten Vorstoß des alten und neuen Angstgegners „Bolschewismus“ in Europa und Asien wieder einzudämmen? Diese Deutung ist für mich noch am wahrscheinlichsten.
Zur menschlichen Dimension: Den Angriff vom 6.8.1945 auf weit mehrheitlich Zivilisten, auf Männer wie Frauen und Kinder und Greise in einer zuvor strategisch ausgeklammerten Großstadt, man kann ihn als gezielte, nach den Definitionen unseres Strafrechts auch heimtückische Vivisektion einer Kommune werten.

Projektinternes Waffenrennen: gun- vs. implosion-type, Ur vs. Pu
Am allerwenigsten verständlich erscheint der am 9.8.1945 unmittelbar nachfolgende Angriff auf Nagasaki – wenn man ihn nicht als eine banale Genugtuung für die rivalisierende Pu- bzw. Implosions-Arbeitsgruppe in Los Alamos deutet. Deren grundlegend anderes Bomben-Design war zwar am 16.7.1945 schon im geheimen Trinity-Test, aber eben noch nicht wie in Hiroshima unter Feldbedingungen zum Zuge gekommen, gleichsam am lebenden Körper. „Gewonnen“ hat dieses bizarre Turnier übrigens die Uran-Fraktion. Zwar war die Sprengkraft der Plutonium-Bombe „Fat Man“ mit ca. 21 Kilotonnen TNT-Äquivalent fast doppelt so hoch wie das der Uran-Bombe „Little Boy

Zwischenbemerkung zu den nicknames der Bomben: „Fat Man“ erklärt sich als Gegensatz zu dem zwischenzeitlich aufgegebenen „Thin Man“-Design, einer schlanken, langgezogenen Mischkonstruktion aus dem sogenannten gun-type „Little Boy“ (= kritische Masse durch Einschuss eines noch fehlenden Teils des nuklearen Sprengstoffs) und dem eher sphärischen, sogenannten implosion-type „Fat Man“ (= Spaltstoff sollte wie bei „Fat Man“ Plutonium sein), die aber entweder zu lang für die B52-Bombenschächte oder im Verlauf der Kettenreaktion zu unberechenbar geworden wäre. „Little Boy“ – übrigens die wegen des aufwändigen Isotopentrennverfahrens einzige jemals fertiggestellte amerikanische Uran-Bombe – wird allgemein als Anspielung auf Roosevelts eher zarten Körperbau gedeutet. Der Sprengkörper des Trinity-Tests und Zwillingsbruder von „Fat Man“ war „Gadget“ getauft worden, also sinngemäß „Apparat mit überraschenden / beindruckenden Eigenschaften“.

Zurück zum death toll: Wegen des zwischenzeitlich eingetrübten Wetters wurde das Zentrum von Nagasaki um einige Kilometer verfehlt und die Zahl der direkten und indirekten Opfer blieb geringer, wenn auch noch immer apokalyptisch. Gerade der Wetterwechsel hatte den vom Militär vor Ort entschiedenen zweiten Einsatz ausgelöst, mit einiger Wahrscheinlichkeit auch in Sorge um eine Kapitulation Japans, die für den Auftritt der Bombe „Fat Man“ zu rasch gekommen wäre.

Sie wussten nicht, was sie taten ?!
Waren die Bomben vielleicht grausamer und tödlicher als zu erwarten, insbesondere was ihre Langzeitwirkung wegen ionisierender Strahlung angeht?
Eigentlich nicht, auch wenn dies von führenden Beteiligten des Manhattan-Projekts so dargestellt wurde, etwa: Die gegenteiligen Berichte der Japaner nach Hiroshima wären schlichte Propaganda. Die Atombombe sei im Grunde eine konventionelle Waffe mit lediglich deutlich höherer Sprengkraft. Sie sei darum etwas prinzipiell anderes als die nach den Gräueln des ersten Weltkriegs geächteten Chemiewaffen.

Tatsächlich hatte aber schon das Frisch-Peierls-Memorandum vom März 1940, das vor einer möglichen deutschen Atombombe gewarnt hatte und damit grundlegend für die späteren Anstrengungen der Alliierten wurde, sowohl den möglichen taktischen Einsatz als auch die daraus folgende menschliche Katastrophe bewundernswert exakt vorausgesagt: „The blast from such an explosion would destroy life in a wide area. The size of this area … will probably cover the center of a big city. … The effect of these radiations is greatest immediately after the explosion, but it decays only gradually and even for days after the explosion any person entering the affected area will be killed.“ Recht genau so kam es. Eine der Schlussfolgerungen aus dem Memorandum ist angesichts der weiteren Entwicklung höchst bemerkenswert (Unterstreichung von mir): „Owing to the spread of radioactive substances with the wind, the bomb could probably not be used without killing large numbers of civilians, and this may make it unsuitable as a weapon for use by this country. (Use as a depth charge near a naval base suggests itself, but even there it is likely that it would cause great loss of civilian life by flooding and by the radioactive radiations.)“ Auch die beiden Berichte der britischen MAUD-Kommission vom 15.7.1941 zu den Potentialen und Risiken militärischer und ziviler Nutzung der Kernenergie hatten warnend auf die Strahlenwirkung aufmerksam gemacht.

Die gesundheitsschädliche Wirkung ionisierender Strahlung und gerade auch der tückische Langzeit-Effekt waren i.J. 1945 durchaus belegt und bekannt; sie waren längst sogar im öffentlichen Bewusstsein angekommen. Die prominente Atomforscherin und Nobelpreisträgerin Marie Curie war infolge ihres jahrelangen ungeschützten Umgangs insbesondere mit Radium – sie trug es teils am Körper und liebte das milde Glimmen auf ihrem nächtlichen Schreibtisch – an Blutkrebs gestorben. Einiges Aufsehen hatte das Leiden und jämmerliche Sterben einiger sogenannter „Radium girls“ in den Dreißiger Jahren erregt; dies waren junge Frauen, die in dem Radium-Hype der Zwanziger und Dreißiger Jahre z.B. Zifferblätter von Uhren mit dem strahlenden Isotop bemalten. Auch in der Medizin gab es bemerkenswerte Vorfälle wie etwa Berichte über einen Mann, der sich über Jahre ein Radium-Präparat oral verabreicht hatte und an den Folgen gestorben war, siehe dazu neben einigen weiteren Fallbeispielen aus verschiedenen Epochen hier. Ferner: Das Manhattan-Projekt selbst umfasste ein anspruchsvolles Teil-Projekt mit strahlenmedizinischer Aufgabenstellung, das allerdings nicht auf die schädlichen Wirkungen des Waffeneinsatzes, sondern auf die etwaige Gefährdung von Mitarbeitern und bei Tests fokussierte. Ganz bemerkenswert scheint auch: Im Zusammenhang mit dem Trinity-Test war eine primäre Sorge der Verantwortlichen, dass die Kontamination der Umgebung zu ruinösen lawsuits amerikanischer Anwälte (!!!) führen könnten. Zu Klagen kam es aber offenbar nicht, wenn es auch signifikante Auswirkungen gab, etwa strahlengeschädigte Weidetiere und – ein erstaunlicher und von den Betroffenen damals sogar richtig gedeuteter Einzelfall – Schäden an Kodak-Fotomaterial, auf das Partikel des Fallout eingewirkt hatten. Anm.: Besondere Störfälle wie die späteren letalen Unfälle mit dem berüchtigten „demon core“ hat es wohl vor Hiroshima nicht gegeben, zumindest sind sie nicht öffentlich dokumentiert; insoweit scheint das genannte Begleitprojekt also höchst erfolgreich verlaufen zu sein, siehe auch diesen ausführlichen Bericht des LAHDRA-Projekts (Los Alamos Historical Document Retrieval and Assessment).

Die durchaus möglichen und sogar naheliegenden Entscheidungsgrundlagen um die verheerende Strahlungswirkung der Bomben haben aber zumindest die politischen Entscheidungsträger wohl nicht erreicht. Robert Oppenheimer, der auf die Lösung eines „sweet problems“ konzentrierte wissenschaftliche Leiter des Manhattan- Projekts, hat sich darum, wie man heute sagen würde, „schlicht keinen Kopf gemacht“. Lesley Groves, der militärisch-administrative Kopf, der sich gerne damit brüstete, von Nuklearforschung mehr zu verstehen als jeder Forscher, er hat sich eine letale Strahlung nicht einmal annähernd vergegenwärtigt: Nach vorherigem (!) Bekunden wäre er sogar unmittelbar nach dem Abwurf forsch und stramm in die Explosionszone vorgerückt, mit Fahrzeugen oder, wenn nötig, auch zu Fuß. Oppenheimer und Groves haben damit im Vorfeld als effiziente Filter gewirkt, sowohl für die Vorstellungswelt von Kriegsminister Henry Stimson als auch des gerade frisch berufenen und mit dem Projekt überhaupt nicht näher vertrauten Präsidenten Harry Truman; die entsprechenden aktuellen Herleitungen von Sean Malloy und im folgend Alex Wellerstein sind m.E. sehr schlüssig, siehe auch die damit im Einklang stehende Einschätzung von Craig Malloy zur Rolle von Stimson.

Alle Projekt-Beteiligten einschließlich des leitenden Manhattan-Strahlenmediziners Stafford Warren hatten auch ungläubig bis vorwurfsvoll auf erste Nachrichten aus Japan über unheimliche Krankheitsverläufe von Überlebenden reagiert, die sich erst zu erholen schienen und dann doch nach Tagen oder noch Wochen unrettbar verfielen. Alles das sei nur Propaganda, sie bezichtige wahrheitswidrig Amerika eines nur durch unfaire Kriegsführung erzielten Sieges und wolle über die Manipulation der öffentlichen Meinung angenehmere Waffenstillstands-Konditionen herausholen. Lt. Wellerstein hat Lesley Groves noch Ende November 1945 in einer Anhörung des nach dem Krieg formierten Special Senate Committee on Atomic Energy eine apologetische, geradezu romantisierende und heute schockierende Ausdrucksform für den Strahlentod gefunden: „In fact, they say, it’s a very pleasant way to die.“ Unabhängige westliche Berichterstattung von den Orten der Waffenwirkung wurde nach Möglichkeit unterbunden, z.B. der kritische Gericht des Journalisten George Weller, auch damalige Fotodokumente blieben unter Verschluss. Wer allerdings heute das VN-Gebäude in New York besucht, kann dort ein paar eindrucksvolle Relikte der Waffenwirkung finden, etwa seltsam krumm zusammengeschweißte Türmchen aus Münzen oder verformte Glasflaschen, wie man sie vorher nur auf Bildern Dalis erwartet hätte.

Wird fortgesetzt, u.a. zu diesen Fragen:
-        Wer hat über das Abwerfen der Atombomben auf Hiroshima und in Nagasaki entschieden und wie?
-        Ausgangspunkt des Manhattan-Projekts war die Angst vor einer deutschen Atombombe? Waren auch deutsche Städte als primäre Einsatzziele bestimmt?
-        Was hat Kundus mit alldem zu tun?

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Herschels Haufen: Weihnachtsbaum vs. Sektglas



Wer ein wenig auf Naturwissenschaften und speziell auf Astronomie oder Astrophysik hält, der kommt irgendwann zum Jahresende am cristmas tree cluster aka Weihnachtsbaum(stern)haufen nicht mehr vorbei – ein wunderschönes Motiv für Weihnachtskarten, wie etwa die des Bundesministeriums für Forschung und Technologie im Jahre 2014. Es kann ja auch schon fast besinnlich stimmen, dass der Schöpfer so ein stimmiges Symbol an den Himmel gehängt hat – mögen auch Wissenschaft und Forschung das herkömmliche Weihnachts- oder auch das Schöpfungs-Narrativ ziemlich gerupft aussehen lassen.

Der deutsch-englische Astronom Wilhelm/William Herschel hatte den Sternhaufen bei Durchmusterung des Himmels auf Sternansammlungen und Nebel am 18. Januar 1784 entdeckt und klassifiziert. Aber was hat es denn mit Herschels Haufen wirklich auf sich? Zunächst einmal: Auf den Bildern, die nach den Regeln der Wissenschaft ausgerichtet sind, ist der Christbaum nicht mal leicht zu identifizieren. Nehmen wir z.B. das Bild der ESO-Südsternwarte, aufgenommen mit einem Teleskop am Standort La Silla in 2.400 Metern über See in der Atacama-Wüste an der per-ariden Westflanke der Anden, damit in einer der trockensten Regionen dieser Welt. Diese Aufnahme war Grundlage der schönen BMBF-Karte:
Das Bild ist – wie typischerweise die ESO-Angebote im Internet und entsprechend astronomischer Konvention – ge-nordet, will sagen, unser irdisches Norden ist oben, der Süden ist unten. Oder: Wir hier auf der Nordhalbkugel würden die Sternformation durch einen starken Feldstecher genau in der Ausrichtung der Karte sehen, wenn sie des Nachts genau im Süden steht. Für den Selbstversuch: Das wird um Weihnachten ziemlich genau um 2 Uhr nachts der Fall sein, dazu unten mehr. 

Wo aber ist bloß der Weihnachtsbaum? Vielleicht der kleine dunkle Kegel am unteren Bildrand? Nein – denn das ist ein Dunkelnebel, der das Licht absorbiert, hier der so genannte Konusnebel oder cone nebula. Manchmal wird er ein wenig irreführend als übergeordnet beschrieben (etwa: „Weihnachtsbaumhaufen im Konusnebel“). Tatsächlich sind unter der amtlichen Hausnummer NGC 2264 des New General Catalogue Cluster und Konusnebel nach noch immer herrschender astronomischer Meinung gemeinsam untergebracht, sozusagen in Kohabitation. Gut, jetzt war ich ein wenig spitzfindig oder, wie man bei uns im Bergischen sagt, drießhüeßchensjenau. Aber wir sind hier dem Himmel ja auch etwas näher.

Der leichtere Weg zum Tannenbaum: die Karte um 180 Grad drehen:

Und dann die hellen Sterne wie in den altmodischen Zahlenpunkt-Bilderrätseln mit Linien verbinden, etwa so:

Oder – invers dargestellt – so:

Oder: Den diffusen Gasnebel insgesamt als Körper des Tannenbaums interpretieren und die hell leuchtenden Sterne als Kerzenlichter darin. Mag sein, dass ihn der gute alte Herschel sogar genau in dieser Ausrichtung beobachtet hat. Denn die damaligen Newton-Teleskope, von denen Herschel eine selbst erfundene Variante benutzte und zu immer größeren Dimensionen entwickelte, stellten typischerweise die Beobachtungsobjekte durch ihre spezielle Optik auf den Kopf – und vertauschten auch die Seiten. Tatsächlich hat Herschel die genannte Konstellation ein zweites Mal, im Jahre 1785, auch genau zu Weihnachten beobachtet und dabei auch den umgebenden Gasnebel entdeckt, der – auf den Aufnahmen gut sichtbar – von eingelagerten, dort entstandenen jungen Sternen zum hellen Leuchten angeregt wird.

Ein netter Gedanke – aber so war es nicht ganz. Der Name „christmas tree clusterstammt erst aus dem 20. Jahrhundert und wird dem US-amerikanischen Astronomen und Schriftsteller Leland S. Copeland zugeschrieben. Zu Herschels Zeiten war in bürgerlichen Schichten Englands der Weihnachtsbaum auch noch gar keine wiedererkennbare Chiffre oder Wortbildmarke - erst Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Weihnachtsbaum über die deutsch-englische Herrscherfamilie kulturell importiert. Immerhin könnte der aus Deutschland stammende Herschel eine solche Tradition schon gekannt haben. Aber nein, wie gesagt, das emotionale Bild kam erst zu unserer Zeit zum Sternhaufen; Herschel hatte ihm in seinem später von seiner ebenfalls sehr bemerkenswerten Schwester Caroline Lucretia Herschel vervollständigten Katalog noch den wenig romantischen Namen H VIII.5 zugedacht.

Der Selbstversuch

Wollen Sie den Weihnachtsbaum nun mal selbst am Himmel sehen? Er stünde, ich hatte es eingangs gesagt, zu Weihnachten des Nachts gegen 2 Uhr zur Besichtigung bereit. Eigentlich auch schon früher bei klarer Sicht, aber dann gegenüber dem Bild ganz oben noch leicht geneigt. Man findet ihn östlich – oder linkerhand – von dem beeindruckenden Wintersternbild Orion („Jäger“) mit den markanten drei Gürtelsternen

und zwar ungefähr in eineinhalbfacher Verlängerung der Strecke zwischen den beiden Schultersternen Beteigeuze und Bellatrix nach links (im folgenden Bild ist dort nur der Konusnebel / cone nebula bezeichnet:

Man kann sich auch an den drei am Himmel sehr prominenten Sternen Beteigeuze, Prokyon (im „kleinen Hund“) und Sirius orientieren und findet den Sternhaufen dann etwas oberhalb der Mitte der Verbildungslinie Beteigeuze / Prokyon im recht unscheinbaren Sternbild Einhorn bzw. Monoceros, Abkürzung "Mon", in der folgenden Karte mit der etwas moderneren amtlichen Hausnummer des New General Catalogue NGC 2264, wo Cluster und Konusnebel gemeinsam untergebracht sind.

Wenn Sie ein eigenes kleines Teleskop haben, dann wird dieses zumeist das reale Bild – wie zur Zeit Herschels – auf den Kopf stellen und Sie sehen – gute Bedingungen vorausgesetzt – den Weihnachtsbaum.

Wenn Sie den Feldstecher nehmen, dann werden Sie das Bild in der ganz oben dargestellten Ausrichtung sehen. Der Konus-Nebel, wenn Sie ihn denn sehen würden, wäre unten, aber das ist in der schlechten Auflösung eines Feldstechers leider nicht möglich. 

Und durch den Feldstecher gesehen erinnert das Bild eigentlich doch eher an ein Sektglas. Was ja auch gut in die Jahreszeit passt:

Prosit - und das hat ja vielleicht auch Herschel gesagt!


P.S. für Genießer noch ein paar sehr sehens- und lesenswerte Beschreibungen des christmas tree cluster aka Weihnachtsbaumsternhaufen bzw. des Sternbildes Einhorn mit diversen astronomischen Details, siehe die links unten. Etwa:

Kinderstuben und Sternenstaub

Wir blicken in eine Kinderstube junger Sterne, die zu den heißesten und schwersten Sonnen unser gesamten Milchstraße gehören - der größte von ihnen um den Faktor 10.000 heller und zwanzigfach schwerer als unsere Sonne, dafür aber mit einer Lebensdauer in der Größenordnung von nur einigen Millionen Jahren - im Gegensatz zu mehreren Milliarden Jahren der Sonne. Die Zeit dieser Sonnen wird vermutlich nicht für das Entstehen von Leben ausreichen und wird mit jeweils einem gewaltigen Paukenschlag - einer Supernova - enden. Und wenn auch die jetzt sichtbare Sternengeneration wohl selbst kein Leben ermöglichen wird, so ist diese Phase und insbesondere die furiose finale Explosion die Voraussetzung dafür, dass genau darin dann alle diejenigen chemischen Elemente zusammengebacken werden, aus denen auch wir, aus denen unsere Teleskope und die ganze Erde bestehen. Wir blicken also nicht nur zurück in die ca. 2.600 Jahre, die das Licht unseres christmas tree cluster auf dem Weg zu uns gebraucht hat.

Wir blicken auch zurück in unsere eigene sehr ferne Vergangenheit vor Entstehung des Sonnensystems vor ca. 5 Milliarden Jahren, als in unserer galaktischen Nah-Region noch ein viel dynamischeres kosmisches Mikroklima herrschte. Und wenn wir auf uns selbst blicken, dann sehen wir - erstaunlich gut organisierten Sternenstaub. Wir können heute anhand der Lichtspektren von nahen Sternen einige Kandidaten erkennen, die nach Alter, chemischer Zusammensetzung und ihrer Bahn um das galaktische Zentrum mit großer Wahrscheinlichkeit aus der gleichen Kinderstube sprich Materiewolke wie die Sonne entstanden sind - etwa den heute ca. 100 Lichtjahre entfernten Stern mit dem amtlichen Kennzeichen HD 162826 (Forschungsbericht aus dem Mai 2014 siehe hier). Nicht auszuschließen, dass diese Sonnen-Schwester ebenfalls terrestrische Planeten in grundsätzlich lebensfreundlichen Bahnradien besitzt.

Astronomen und Metronomen

Es mag nun sein, dass Himmelserscheinungen wie eine halbwegs sonnennahe, auch am Tage sichtbare Supernova Anlass für die Evolution von Religionen gegeben hat. Astronomen fungierten ja bereits frühzeitig als Metronomen bzw. als Taktgeber der Zivilisationen, z.B. bei einem mehr als 10.000 Jahren alten Mond-Kalender im schottischen Aberdeenshire. Die Entwicklung der Astronomie ist eng gekoppelt an die Definition von Herrschaftswissen zur Steuerung von Gemeinschaften, etwa im Islam zur möglichst unangreifbaren Bestimmung des dem Mondzyklus folgenden Ramadan. Auch unsere heutige Astronomie ist von den Beobachtungen und Begriffen der islamischen Naturforscher nachhaltig geprägt, siehe etwa oben die arabischen Namen der Hauptsterne des Orion und die vielen noch heute gebräuchlichen Fachbegriffe arabischen Ursprungs wie Azimut und Zenit. Die Magie astronomischer Symbolik finden wir heute in Flaggen wie in den Hoheitsabzeichen, etwa auch von Militärflugzeugen. Das Militärische und das Zivile konvergieren auch bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes: Das GPS-System kann uns in dunklen, verregneten Nächten sicher nach Hause führen; aber es kann auch einen Marschflugkörper, eine Drohne oder eine smart bomb zentimetergenau in unser Schlafzimmer lenken.

Exkurs: An dieser Stelle bitte eine kleine anerkennende Denkminute für den entscheidenden Beitrag der arabischen Wissenschaftler zum Denken, Wissen und Können des heutigen Abendlandes; wir verdanken diesen islamischen Pionieren der Forschung schon den dort erprobten Dreiklang von Hypothese, Experiment und Beweis, die Basis exakter Wissenschaften, aber auch unser grundlegendes kulturelles Gedächtnis: die Bewahrung und Weiterentwicklung klassischen griechischen Denkens. Darum: Wer meint, der Islam gehöre nicht zu Deutschland oder nicht zu Europa oder wer meint, es wäre patriotisch und europäisch, sich gegen eine Islamisierung des Abendlandes zu wenden, der denkt in sehr engen zeitlichen, kulturellen und räumlichen Grenzen, der denkt sehr exklusiv. Das für mich besonders Paradoxe ist: Im Grunde hat die orientalische Grundlage exakter Wissenschaften, gepaart mit einer guten Dosis katholischer bzw. manichäischer Selbstgerechtigkeit und protestantischem Erwerbsstreben die westliche technokratische Explosion und die zumindest zeitweilige Weltherrschaft erst möglich gemacht - und ein fortwirkendes Modell von Wachstum, Entgrenzung und Unmäßigkeit begründet, das heute die Schöpfung und den Frieden messbar bedroht. Die Flüchtlingsbewegungen, die vielen Bürgern heute solche Angst bereiten: Man kann sie leicht auf eine unbekümmerte open-doors-Politik des Westens und auf seinen fast kindlichen, Stabilbaukasten-haften Glauben an den dauerhaften globalen Nutzen seiner zivilisatorischen Errungenschaften oder seiner militärischen Eingriffe bzw. Strafexpeditionen zurückführen, auf die völlig fehlende Bereitschaft, militärische Projekte wie Irak, Libyen, Somalia, Mali, Südsudan oder Afghanistan nüchtern und demokratisch wirksam nach Nutzen und Lasten, nach Gewinnern und Opfern zu bilanzieren. Man kann die modernen Völkerwanderungen auf eine vom Westen verursachte politische, kulturelle und ökonomische Destabilisierung kritischer Regionen zurückführen, ergänzend auf die klimatischen Wirkungen seiner extensiven Wirtschaftsform, die in den ärmsten Ländern dieser Welt besonders einschneidend und nicht korrigierbar greifen. Keines dieser Erklärungsmuster gibt uns Anlass zu Selbstgerechtigkeit und Xenophobie. Und gerade der in einer ariden Region entwickelte Islam könnte mit seinen Konzepten von nachhaltiger, sozialer Gebundenheit des Eigentums und seiner Definition von gegenseitigen Menschenpflichten hilfreiche Hinweise geben. Wenn man ihm das nur zutrauen wollte. Exkurs Ende.

Weihnachten: Datum und Farben

Hatte nun auch das Datum unseres heutigen Weihnachten mit astronomischen Beobachtungen zu Zeiten Christi und auch mit der Christusgeschichte zu tun? Fehlanzeige: Da existiert höchstwahrscheinlich ebenso wenig ein ursächlicher Zusammenhang, wie es einen biblischen Ursprung des Rot im Mantel des Weihnachtsmanns gibt. Das hat Coca Cola zwar nicht erfunden, jedenfalls aber sehr wirksam vermarktet. Das Datum unserer Weihnachtsfeiertage hatte für die frühen Christen noch keinerlei Bedeutung; ihnen war aus nachvollziehbaren gruppendynamischen Motiven nur das Sterbedatum der Märtyrer wichtig (und es gab ja auch noch kein das Geschäft und den Verbrauch emsig befruchtendes Weihnachtsgeld ;-) Also: Als Geburtsdatum Christi ist der 24. Dezember gleich wahrscheinlich wie jeder andere unter den 365 Tagen des Jahres. Auch der Tag der Geschenke für die Kinder (!!!) war traditionell in den meisten Zeiten und Regionen anders festgelegt, nämlich typischerweise auf den Nikolaustag oder den 28. Dezember, den Tag der unschuldigen Kinder oder der Tag der Heiligen Drei Könige am 6. Januar.

Die zeitliche Definition des Weihnachtsfestes beruht wohl am ehesten auf vor-christlichen Parallelen bzw. auf einer sehr cleveren Terminorganisation und -besetzung durch die frühen Missionare. Dies alles mag aber durchaus wiederum durch die Nähe der Wintersonnenwende auch astronomisch beflügelt worden sein; die beiden Sonnenwenden hatte man offenbar schon seit mindestens 1.000 Jahre vor Christi Geburt in der Region nördlich der Alpen als hoch relevant angesehen, siehe etwa die Interpretation der Himmelsscheibe von Nebra. Deren Hersteller hatten sich übrigens - siehe die auf der Scheibe ebenfalls abgebildete Konstellation Plejaden - auch schon brennend für offene Sternhaufen wie unseren christmas tree cluster interessiert.  

Und zum Sektglas oben gehört ja noch eine kurze Bemerkung zum Datum des Jahreswechsels - und hier wird es nun endgültig hochherrschaftlich-willkürlich, wenig astronomisch und es bieten sich im Grunde viele proprietäre Alternativen an. Also - alles hängt mit allem oder mit garnichts zusammen. Oder: Man muss die Feste feiern, wie andere sie fallen lassen. Trotzdem oder drum: Prosit !!! 


Weiteres Lesen / further links


Das Beste kommt zum Schluss - hier der link zu einer genial guten Aufnahme der von Nebeln durchzogenen Region auch um den christmas tree cluster, diesmal sinnrichtig - dabei dann mit der Nordrichtung abwärts wie im zweiten, dritten und vierten Bild oben. Den Weihnachtsbaum finden Sie hier im mittleren Feld, wenn Sie sich das Bild in drei mal drei = neun Felder aufgeteilt vorstellen:

http://www.spektrum.de/fm/1027/NGC2264-1800-full-FOV-Geissinger.jpg

Freitag, 15. August 2014

Jude - oder was?

Das gibt's nicht; denkt man. Gibt's aber doch. Ein Teil spielt vor ca. 40 Jahren, in einem fortgeschrittenen Stadium meines Jura-Studiums. Die Scheine sind geschrieben, ich lungere für das gute Gefühl im so schlecht vorhersagbaren Staatsexamen beim Repetitor herum - es ist die alteingeführte Kölner Institution Dambach-Schöneck mit eng zusammengeschobenen uralten Schultischen irgendwo in Lindenthal - und tuschele mit einem Kumpel über ein anstehendes Referat in einem Seminar zum römischen Recht, speziell über einen ebenso unterhaltsamen wie nachdenklichen Aufsatz von Rudolf von Jhering: "Reich und arm im altrömischen Civilprozess" aus dem Bändchen "Scherz und Ernst in der Jurisprudenz" a.d.J. 1884, dort S. 175 ff. Wer Spaß daran hat, kann hier darin blättern - ich finde, es lohnt auch heute noch: Jhering zeigt, dass der Zugang zum Recht (auch) bei den alten Römern alles andere als gleich war.

Hier geht's mir aber gar nicht um den Inhalt, sondern um die Reaktion meines Kumpels und auch um meine eigene: "Jhering? Der schreibt sich doch mit "h". Da musst du vorsichtig sein, ich glaube, der ist Jude." "Ach," schnappe ich nach kurzem Stutzen, "was meinst du denn, was ich bin?" Irritierte, leicht schreckgeweitete Augen und ich sage dann besänftigend "Keine Panik." Ziemlich schräge Situation, und irgendwie ist auch meine Deeskalation sehr schräg und ich habe Jahre darüber nachgedacht. Der Witz ist dabei nebenbei: Hätten wir gemeinsam geduscht - was eher unwahrscheinlich war, denn mein Sport war Schwimmen, sein Sport war Fechten in einer schlagenden Verbindung und jedenfalls dort sind Dusch-Rituale nicht sicher verbürgt - dann hätte er mir meine beschwichtigende Erklärung nicht mal abgenommen. Ich bin nämlich ganz schön beschnitten, darauf komme ich nochmal zurück.

Aber es ist auch interessant, auf dieser Grundlage einmal nachzudenken über das schräge, manchmal schrille, manchmal hölzern-reservierte, manchmal liebevoll-emotionale Verhältnis zu Deutschen jüdischen Bekenntnisses / zwischen Deutschen und Israelis / zwischen Deutschen und Israel / zwischen Deutschland und Israel / über bedingte individuelle Reflexe wie das mechanische Scannen von Namen auf leiseste Hinweise auf eine religiöse Einordnung / über bedingte kollektive Reflexe wie die Reaktionen auf Krisen im Nahen Osten / über individuelle und kollektive Handlungsmuster wie die von Elias Canetti definierte Klagemeute, die sich mit einem besonderen Schauer auf dem Rücken in die Rolle von Opfern des Holocaust hineindefiniert / über Eigenschaften Israels, die Deutsche geprägt haben / über Verwurzelung und Mobilität / über Identität und Pluralität / auch über einen urdeutschen Dialekt, der unter anderen Umständen eine Amtssprache Israels hätte werden können / und über Rituale, bei denen wir eine Beurteilung scheuen, wie eben die Beschneidung.

Wird fortgesetzt.

Anm. 27.9.2020:
Ich habe oben gerade ein paar Formulierungen geändert, die eher gedankenlos waren und dann in ihrer angeblichen Selbstverständlichkeit eigentlich besonders effizient diskriminieren und verletzen: So hatte ich von einem "Verhältnis zwischen Deutschen und Deutschen jüdischen Glaubens" gesprochen, damit aber die letzteren - obwohl ja natürliche Teilmenge der ersteren - ein Stück weit separiert. Dann hatte ich die automatisierte Analyse von Namen auf "ethnische und religiöse Einordnung" thematisiert. Nun: die ethnische Zugehörigkeit könnte vielleicht im Falle der sorbischen und dänischen Minderheit relevant sein, aber keinesfalls bei einem Bekenntnis. Tja, leider ist man sehr schnell mitten im Problem. Weil man einen absolut unvergleichbaren Zivilisationsbruch am liebsten mit sprachlicher Vereinfachung und Externalisierung übertüncht.