Montag, 10. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – SPD & Verteidigungspolitik



So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen. Bei der Bewertung werde ich in Klammern die jeweilige Seite und dort den jeweiligen Absatz des offiziellen Programms zitieren.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
6.      Bemerkenswertes
Gibt es Positionen, die sich vom Schnitt der Programme unterscheiden, bzw. Punkte, die gerade durch ihr Fehlen auffallen?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

Hier folgt nun der zweite Post, der zur Programmatik der SPD.

Quelle zum SPD-Programm, wie es am 23.5.2017 beschlossen wurde:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf


1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Das Programm enthält kein differenzierendes Assessment bzw. keine Bewertung nach Zielerreichung bzw. Nebenfolgen von bisherigen oder laufenden Auslandseinsätzen. Einsätze werden sehr apodiktisch als gegebene und erfolgreiche Übernahme von Verantwortung beschrieben; dies wird lediglich um die allgemeinen Voraussetzungen ergänzt: „Die Bundeswehr übernimmt heute in den verschiedenen Auslandseinsätzen im Rahmen von Vereinten Nationen, EU und NATO große Verantwortung für Stabilität und Sicherheit in der Welt. Grundsätzlich gilt bei Auslandseinsätzen: Eine Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen erfolgt im Rahmen der Vereinten Nationen, auf der Grundlage des Völkerrechts sowie im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist die Zustimmung des Deutschen Bundestags im Sinne des Parlamentsvorbehalts. Ein militärischer Beitrag Deutschlands muss immer in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sein.“ (82/4) 
 Die darauf folgende Einschätzung zur Demokratie-Nähe der Bundeswehr darf man wohl auch auf das von der SPD wahrgenommene Gelingen dieses Aufgabenbereichs insgesamt beziehen: „Die Bundeswehr hat sich als Armee in der Demokratie und für die Demokratie bewährt.“ (82/5). Auch wenn das Programm an anderer Stelle das notwendige Bekämpfen der „Konflikte an ihren Ursachen“ anspricht (80/1) bzw. den „Umgang mit strukturell schwachen und vom Bürgerkrieg gezeichneten Staaten“ (80/5), so stellt es nicht etwa auch militärische Eingriffe als ggf. naheliegende Konfliktauslöser oder Konfliktverstärker auf den Prüfstand. Persönlich hätte ich zumindest einen dezidierten Untersuchungsauftrag an die Friedens- und Konfliktforschung erwartet; tatsächlich aber wird diese in Deutschland institutionell gut ausgeprägte und traditionell besonders von der SPD geförderte Disziplin hier an keiner Stelle genannt – und dies trotz der insgesamt herausgehobenen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung in diesem Programm. Wenn, dann wird zur Migration Erkenntnisbedarf lediglich zur Aufnahmeseite angemeldet: „Wir sollen mehr über die Auswirkungen von Ein- und Auswanderungen auf den gesellschaftlichen Wandel erfahren. Dafür sind wissenschaftsbasierte Analysen notwendig. Wir haben uns erfolgreich für eine nachhaltige, institutionelle Stärkung der Migrations- und Integrationsforschung und eine bessere Vernetzung der Forschenden eingesetzt und wollen dies noch weiter vorantreiben.“ (68/3). 
Nichts Vergleichbares finde ich zu ggf. selbst oder von Verbündeten verantworteten Treibern für Migration und zu deren künftiger Minimierung, damit keine Rechenschaft bzw. keine lessons learnt. Anstöße und Anlass für eine kritische Reflektion und Rechenschaft sind verfügbar, s. z.B. zu Afghanistan nur http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ex-generalinspekteur-kujat-erklaert-afghanistan-einsatz-fuer-gescheitert/4694744.html. oder https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-kundus-bundeswehr-101.html.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes ergänzend zum Parlamentsbeteiligungsgesetz?
Bewertung:
Das Programm nennt keine expliziten Kriterien oder Fallgruppen für Auslandseinsätze, führt nur die allgemeinen Voraussetzungen wie Völkerrechtsbasierung auf bzw. (unklar, ob kumulativ oder alternativ) ein System kollektiver Sicherheit als Rahmen und in jedem Fall einzuhalten den jeweiligen konstitutiven Parlamentsbeschluss, s.o. (82/4). Konkrete Bundeswehraufgaben definiert das Programm nicht, sondern spricht im Abschnitt „Moderne Streitkräfte zur Sicherung des Friedens“ lediglich von „Landes- und Bündnisverteidigung“ (erstgenannter Aufgabenbereich!), sodann lediglich pauschal von der „internationalen Krisenbewältigung“ (82/4).
Ich gehe davon aus: Die SPD hält das bisherige bündnisfreundliche, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19./20.4.1994 gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss, wie es dann Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes v. 18.3.2005 geworden ist, für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung von Einsatzgründen steht seitens der SPD offenbar nicht an. Hier wäre zumindest eine differenzierende Position zu erwarten gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige – und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte –verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Aus dieser Sicht folgerichtig werden Menschenrechtsverletzungen durch Militär oder anlässlich von militärischen Auslandseinsätzen gar nicht erst problematisiert (die sog. collateral damages, etwa die beträchtlichen zivilen Opfer nach der Tanklaster-Luftschlag am Kundus). Anm.: Auch selbst der Schutz von Menschenrechten durch militärische Einsätze ist nicht besonders herausgehoben, er ist lediglich mittelbar abzuleiten, wenn ausgeführt wird: „Sozialdemokratische Friedenspolitik basiert immer auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der soziale, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und menschenrechtliche Aspekte bei Konfliktprävention und -lösung mit einschließt. Damit stehen stets starke zivile Instrumente im Vordergrund, die gegebenenfalls durch ein Mandat des Bundestags für militärische Einsätze ergänzt werden können.“ (83/3). Wo das SPD-Programm den Schutz von Menschenrechten explizit behandelt (ab 87/9) ist eine militärische Option kaum zu erkennen, ggf. ist dies von „(die) Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigern schützen und ausbauen“ mit gemeint sein, vielleicht auch mit dem an dieser Stelle folgenden Bekenntnis zum Prinzip der sogenannten Schutzverantwortung / R2P (87/10). Anm.: Das Motivieren von militärischen Auslandseinsätzen durch den Menschenrechtsschutz ist prinzipiell nachvollziehbarer als eine Begründung durch Handelsziele oder Ziele der Bündnis- oder Geopolitik; eine humanitäre Motivation erreicht – soweit durch Umfragen belegbar – auch eine signifikant höhere Akzeptanz bei den Bürgern. Gleichzeitig liefern Menschenrechtsverletzungen ein Eingriffsmotiv, das in der Vergangenheit und möglicherweise in der Gegenwart sehr häufig missbraucht worden ist. Speziell die Figur der R2P ist in den vergangenen Jahren wegen bisher ungelöster Widersprüche umstrittener geworden, da sie den Souveränitätsbegriff des Völkerrechts relativieren muss und typischerweise auch auf einen regime change zielen muss, um nachhaltig die Ziele erreichen zu können; insoweit halte ich diese Passage des Programms für potenziell apologetisch für interventionistische Bestrebungen und durchaus kritisch.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Für die Außen- und Sicherheitspolitik betont das Programm kollektive und prinzipiell zivile/friedliche Lösungswege, auf dem Verhandlungswege und mit fairem Interessenausgleich, notfalls in kleinen Schritten; als Zukunftsaufgaben bzw. gemeinsam zu bekämpfende Risiken nennt es Kampf gegen Hunger und Armut, Klimawandel, bewaffnete Konflikte und weltweite Migrationsbewegungen (80/1; Hinweis: an dieser Stelle ist „Terrorismus“ nicht explizit erwähnt; wegen der kritischen Erfahrungen mit einem propagandistischen „Krieg gegen den globalen Terrorismus“ begrüße ich das; siehe auch die Präferenz nichtmilitärischer Terrorismusvorsorge unter 83/2). Die SPD kündigt gleichzeitig m.E. unterstützenswerte Initiativen gegen (aus Sicht der Industriestaaten: hausgemachte) Risiken militärtechnischer Entwicklung und des Waffenhandels an: Entspannung und Abrüstung, auch über das Dialogforum OSZE (81/5), Reduzierung der Rüstungsexporte (82/1), insbesondere Unterbinden von Kleinwaffenexporten außerhalb von EU, NATO und vergleichbaren Ländern (82/2) sowie die völkerrechtliche Ächtung autonomer Waffensysteme (82/3).
Als Rahmen kollektiven militärischen Handelns nennt das Programm die VN, EU und NATO, und zwar in dieser Reihenfolge (82/4), als wichtiges Dialogforum wie gesagt auch die OSZE (81/5). Die transatlantische Partnerschaft wird betont, interessanterweise mit dem kleinen Seitenhieb, dies gelte unabhängig von der jeweiligen Regierung (83/7).  
Russland dagegen lastet das SPD-Programm im Zusammenhang mit der Ost-Ukraine und der Krim das Verletzen fundamentaler Prinzipien der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung an (84/2). Anm.: Unausgesprochen bleibt hier, ob nicht der Westen im Zuge der Neuordnung des Balkans Anfang der Neunziger Jahre ebenfalls prinzipienlos und völkerrechtswidrig agiert hatte; auch eine aktivere oder passivere Rolle des Westens im Rahmen des Sturzes oder Abtretens der gewählten Regierung Janukowitsch im Frühjahr 2014 ist noch immer strittig.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Nach dem Programm erwarte ich keine Initiative zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Reaktionsbedürftiger Extremismus in der Bundeswehr oder bei potenziellen Bewerbern wird nicht thematisiert. Allerdings setzt sich das Programm – möglicherweise in diesem hier unausgesprochen bleibenden Kontext – für verbesserte Ausbildung und spezifische Anreizsysteme ein, nämlich „die Schaffung einer eigenen Besoldungsordnung im Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes für Soldatinnen und Soldaten sowie die Weiterentwicklung des Status- und Laufbahnrechts“ (82/5). 
Bei mir bleiben sehr erhebliche Zweifel, ob ohne eine Konkretisierung auf für die bürgerliche Mitte identifikationsfähige Bundeswehraufgaben in der Nähe der früheren Verteidigungsaufgabe der bereits seit mehr als 20 Jahren bestehende Trend zu einem signifikant autoritär orientierten Bewerberfeld umgekehrt werden könnte, siehe eine einschlägige Studie des (früheren) Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr: Heinz-Ulrich Kohr, "Rechts zur Bundeswehr, links zum Zivildienst? Orientierungsmuster von Heranwachsenden in den Alten und Neuen Bundesländern Ende 1992" (SOWI-Arbeitspapier Nr. 77, München, März 1993) = http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/ap077.pdf?PHPSESSID=92bb8
Positiv bewerte ich eine Initiative, „die Betreuung und Nachsorge von Soldatinnen und Soldaten nach Kampfeinsetzen (zu) verbessern und ab(zu)sichern“ (82/6), mag darin auch ein unaufgelöstes kritisches Moment stecken: Die individuelle Last etwa durch die PTB-Störung bzw. das Sonderopfer von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz wird gesehen; sie ist auch heute nicht mehr zu übersehen. Diese Last wird aber offenbar als alternativlos wahrgenommen. Zu der eigentlich fälligen offenen Bilanz und rechtsstaatlichen Abwägung, ob nämlich kollektive wie individuelle Vorteile und Nachteile und Nebenfolgen eines Einsatzes in einem angemessenen, auch mit unserer Verfassung bruchfrei vereinbaren Verhältnis standen und stehen, pars pro toto etwa im Falle ISAF, dazu kann sich die SPD hier leider nicht durchringen.
Positiv sehe ich ferner die Ankündigung der SPD, künftig keine Minderjährigen mehr als Soldatinnen oder Soldaten einzustellen (83/4). Sie reagiert damit auf die Debatte, die auf parlamentarische Anfragen der LINKEN folgte (z.B. Anfrage v. 1.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807787.pdf u. Antwort der Bundesregierung v. 30.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808003.pdf). Anm.: Als noch konsequenter hätte ich es angesehen, Minderjährige auch nicht für eine vorlaufende Beschäftigung in der Wehrverwaltung zu binden, sie auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt – etwa im Alter von 21 Jahren – erstmals für Kampfeinsätze zu verwenden.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Die SPD kündigt Steigerungen des Wehretats an, wendet sich allerdings sehr nachdrücklich gegen das Ziel, dort mittelfristig 2% des BIP zu erreichen: „Wir werden die erkannten Lücken bei Personal und Material zügig schließen und dafür die notwendige Steigerung des Verteidigungshaushaltes sichern. Wir wenden uns allerdings entschieden gegen völlig unnötige und unrealistische Steigerungsraten des deutschen Verteidigungshaushaltes. Eine apodiktische Festlegung auf einen Anteil der jährlichen Ausgaben für die Bundeswehr auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts käme einer Verdoppelung unserer derzeitigen Ausgaben gleich und würde mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Rüstungs- und Verteidigungspolitik bedeuten. Das wird es mit der SPD nicht geben.“ (82/7, 83/1). Wegen der Priorität ziviler Instrumente werde die SPD dafür sorgen, dass „zusätzliche Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch zusätzliche Ausgaben für Krisenprävention, humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung ergänzt werden.“ (83/2, siehe auch 83/3 zu einem umfassenden Sicherheitsbegriff und zur Subsidiarität militärischer Instrumente). 
Dass eine Etatsteigerung nur konkret bedarfsbezogen, nicht aber als pauschale Steigerung geplant wird bzw. zur Erfüllung einer Bündnisabsprache, befürworte ich sehr. Letztere hat sehr den Nebengeschmack eines so intedierten „trickle-down-Effekts“, eines Sondersegens für die Rüstungsbetriebe des Bündnisgebietes und sie hat das notorische Risiko, eine Spirale von Rüstung und Gegenrüstung anzufachen, der kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Verlust gegenübersteht, zudem ein Verlust von Ressourcen für gesamtgesellschaftlich nachhaltigere Investitionen etwa in Infrastruktur und Bildung.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Wahl 2017 – Programme & Verteidigungspolitik (CDU/CSU)



So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr?

Gibt es schlüssige Analysen zu bisherigen Einsätzen? Alles gut?
Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen?

Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine seit den letzten Wahlen offensichtlich nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde auch die jeweiligen Passagen mit näherem Bezug zur Bundeswehr im Wortlauf wiedergeben (Nummerierung in Klammern ist die des Verfassers und soll erleichtern, die in Bezug genommenen Passagen zu finden).
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und daraus folgender Destabilisierung, zunehmendem Extremismus und folgenden Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak oder Libyen, aber auch der Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

1. CDU/CSU

https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1, beschlossen am 3.7.2017; in leichter Sprache: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/regierungsprogramm-in-leichter-sprache-btw13.pdf

Auszug aus dem ausführlichen Programm (S. 63f):

Deutschlands Rolle in der Welt
(1) Als politisch starkes Land in der Mitte Europas und weltweit vernetzte Wirtschaftsnation hat Deutschland nicht nur ein vitales Interesse an der eigenen Sicherheit, sondern auch an einer dauerhaft friedlichen, stabilen und gerechten Ordnung in der Welt. Wir leisten relevante Beiträge, um eine solche Ordnung zu schaffen, zu stärken und zu verteidigen. Damit kommen wir unserer seit der Wiedervereinigung größer gewordenen Verantwortung nach.
(2) Wir wollen Bonn als deutschen Standort der Vereinten Nationen, als Sitz internationaler Nichtregierungsorganisationen und Standort für internationale Kongresse und Konferenzen stärken. Genauso stehen wir uneingeschränkt zu den Vereinbarungen des Bonn/Berlin-Gesetzes. Die Bundesstadt Bonn ist das zweite bundespolitische Zentrum.
(3) Geleitet werden wir von unserer Bindung an Werte der Menschenwürde, den Schutz und der Förderung der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz.
(4) Unser internationales Handeln und unser Engagement erfolgen eingebunden in Bündnisse und internationale Organisationen, allen voran NATO und EU sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE und in enger Absprache mit unseren Verbündeten und Partnern. Für uns ist es darum Kern deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zu stärken. Wir wollen, dass Deutschland für ein verlässliches Engagement in Bündnissen steht.
(5) Die USA sind und bleiben unser wichtigster außereuropäischer Partner. Wir verdanken ihnen viel: Ihr Vertrauen und ihre Unterstützung nach dem Zweiten Weltkrieg haben Deutschlands Weg zurück in die Familie der freien demokratischen Nationen und die deutsche Wiedervereinigung erst ermöglicht. Und auch angesichts der zukünftig absehbaren Herausforderungen verbinden uns Europäer gemeinsame Werte mit unseren nordamerikanischen Partnern enger, stärker und haltbarer als mit irgendeiner anderen Region der Welt. Wir haben darum ein fundamentales sicherheitspolitisches Interesse an einem starken und verlässlichen Partner USA.
(6) Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind Teil der deutschen Staatsräson. Wir treten für eine Zwei-Staaten-Lösung ein. Wir appellieren an Russland, das Abkommen von Minsk dauerhaft einzuhalten und umzusetzen und führen beständig den Dialog weiter.
Bundeswehr als Garant unserer Sicherheit
(7) Seit über 60 Jahren ist die Bundeswehr der Garant unserer äußeren Sicherheit. Aufgrund ihrer hohen Einsatzbereitschaft, ihrer Professionalität und ihrer Menschlichkeit hat sie sich höchste Anerkennung im In - und Ausland erworben. Wir stehen zur Bundeswehr, ihren Soldatinnen und Soldaten und ihren Zivilangestellten, und werden dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben auch künftig erfüllen kann in den Einsätzen weltweit, bei der Bündnis- und Landesverteidigung und bei Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der Heimat.
(8) Damit die Bundeswehr diesen Aufgaben gewachsen ist und die Soldatinnen und Soldaten die Ausrüstung und die Arbeitsbedingungen erhalten, die sie brauchen, haben wir auf Grundlage des neuen Weißbuches der Bundesregierung von 2016 eine Trendwende eingeleitet. Nach 25 Jahren der Schrumpfung wächst die Bundeswehr wieder. Sie erhält jetzt mehr Personal, mehr modernes Material, eine ausreichende Finanzausstattung.

(9) So soll die Zahl der Bundeswehrangehörigen bis 2024 um 18 000 Menschen zunehmen. Wir haben den Materialstau in den vergangenen vier Jahren aufgelöst und Ausstattung in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Angesichts der Sicherheitslage ist neben dem internationalen Engagement eine Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung erforderlich. Das dazu notwendige zusätzliche Material, die Modernisierung des vorhandenen sowie der Erwerb neuer Fähigkeiten bedürfen zusätzlicher Investitionen zum bisherigen Investitionsplan.

(10) Damit die Bundeswehr ihren Beitrag für die Cybersicherheit unseres Landes leisten kann, haben wir ein neues Cyberkommando mit einem eigenen Cyberinspekteur aufgestellt. Wir werden in hochqualifiziertes Personal und Spitzentechnologie investieren. IT-Sicherheit und Cyber-Defence müssen ins Zentrum von Forschung und Strategie rücken. Der Ausbau der Universität der Bundeswehr in München als zentrale Forschungsstelle für Cybersicherheit muss weiter vorangetrieben werden. Die Bundeswehr muss ihre Fähigkeit zu Computer-Netzwerk-Operationen weiter ausbauen und offensive Cyber-Fähigkeiten in ihrem Fähigkeitsspektrum verankern.

(11) Für die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist neben Personal und Material die Innere Führung unverzichtbar. Wir wollen sie stärken. Die Bundeswehr kann nach 60 Jahren stolz auf ihre eigene erfolgreiche Geschichte und Traditionen sein.

(12) Zentral für die wachsende Bundeswehr ist die „Trendwende Finanzen“. Wie auf dem NATO-Gipfel 2014 in Wales vereinbart, wollen wir unsere Ausgaben für Verteidigung bis zum Jahre 2024 schrittweise in Richtung 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Dieser Beschluss dient unserer eigenen Sicherheit vor Gefährdungen von außen. Er wurde vom Bündnis einstimmig und mit dem damaligen US-Präsidenten Obama gefasst und seinerzeit von der gesamten Bundesregierung, von CDU, CSU und SPD, mitgetragen. Seine Umsetzung ist auch eine Frage der Verlässlichkeit.

(13) Um den außen - und sicherheitspolitischen Herausforderungen von heute gewachsen zu sein, müssen die Instrumente der Diplomatie, der Polizei, der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb eines vernetzten Ansatzes besser miteinander abgestimmt und koordiniert werden. Deshalb werden wir parallel zur Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auch die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit im Maßstab 1:1 erhöhen, bis die ODA-Quote von 0,7 Prozent des BIP erreicht ist. Für den vernetzten Ansatz wollen wir eine zentrale Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und im Parlament schaffen.

Nun meine Bewertungen zu den Einzelfragen:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak oder Libyen?
Bewertung:
Das Programm spricht bisherige oder laufende Einsätze nicht an. Es bilanziert allenfalls summarisch, die Bundeswehr habe sich aufgrund ihrer hohen Einsatzbereitschaft, ihrer Professionalität und ihrer Menschlichkeit … höchste Anerkennung im In - und Ausland erworben“ (7). Das Erreichen oder Verfehlen konkreter Einsatzziele wird nicht analysiert. Als erfolgreich erreicht ist ggf. noch ein mittelbares Ziel herauszulesen, nämlich das „verlässliche Engagement in Bündnissystemen“, wie es auch weiter verfolgt werden soll (4).
Mögliche kritische Nebenfolgen bewaffneter Einsätze wie etwa ein Beitrag zu Fluchtbewegungen vom Balkan, aus Afghanistan oder Irak werden nicht thematisiert, auch wenn die durch Migration herausgeforderte innere Sicherheit ansonsten einen breiten Raum im Wahlprogramm der CDU/CSU einnimmt. Ich folgere daraus, dass ein Sachzusammenhang oder ein Negativ-Kriterium für kommende Einsatzentscheidungen nicht angenommen wird. Ein wenig lesson learnt steckt in dem abschließenden Bekenntnis zu einer künftig zu verbessernden Abstimmung militärischer und ziviler Hilfsmaßnahmen und einer auch finanziellen weiteren Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit (13). Allerdings ist dies bereits laufende Politik und bei akut krisenhaften Entwicklungen wie im Afghanistan der letzten Jahre konnte die zivil-militärische Zusammenarbeit m.E. nur begrenzten Nutzen stiften, auch wegen der Zurückhaltung der zivilen Partner.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Das Programm nennt keine Kriterien für Auslandseinsätze, spricht zu den Bundeswehr aufgaben nur pauschal von „Einsätzen weltweit, bei der Bündnis- und Landesverteidigung und bei Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der Heimat“ (7).

Ich gehe davon aus: CDU/CSU halten das bisherige bündnisfreundliche, auf die 1994er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung steht dann nicht zu erwarten. Hier wäre allerdings zumindest eine differenzierende Stellungnahme geboten. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Ich halte dies für sehr bedenklich. Die wesentlichste Änderung in Aufgaben und Struktur der Bundeswehr seit ihrer Gründung, die dann auch massiv und nicht umkehrbar in Grund- und Menschenrechte von Inländern und Ausländern einwirken kann und real eingewirkt hat, diese stützt sich seit mehr als 20 Jahren lediglich auf eine Entscheidung einer Spruchkammer unseres Verfassungsgerichts (siehe Wortlaut der Entscheidung v. 12.7.1994 unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html; siehe ferner informative Darstellung unter http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/188072/20-jahre-parlamentsvorbehalt-10-07-2014) unter offen kritisierter Überschreitung seiner eigentlichen Interpretationsmacht. An keiner Stelle geht die Entscheidung zudem auf potenzielle Grundrechtseingriffe durch militärische Gewalt und auf deren Voraussetzungen ein; sie entwertet damit für den besonders kritischen Fall des Einsatzes militärischer Gewalt die Sicherheitsgarantien des ersten und wichtigsten Grundgesetzabschnittes. Sie basierte auch nicht auf einen nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts in vergleichbaren Fällen geforderten normativen Prozess unter potenziell breiter diskursiver Beteiligung der Staatsbürger/innen, der dem Maßstab von Art.  19 Abs. 4 des Grundgesetzes und insbesondere dem dortigen Zitiergebot genügen würde.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Nächst der Bindung an an Werte der Menschenwürde, den Schutz und der Förderung der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz (3) ist nach dem Programm der CDU/CSU die feste Einbindung in internationale Organisationen eines der grundlegenden Merkmale der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik (4). Bemerkenswert ist allerdings: Das Programm nennt nicht an erster Stelle die VN, sondern „allen voran NATO und EU“. Die Vereinten Nationen und die OSZE sind mit einem „sowie“ erst danach angehängt (4). Das spricht eher für eine eigennützige, gegenseitige und potenziell selbst-mandatierende Vernetzung unter weltanschaulich nahestehenden Staaten und Institutionen, weniger dagegen für das m.E. effizienter friedenssichernde Prinzip globaler Vernetzung und kollektiver Interessenausgleiche. Letzteres Prinzip kann zumindest ebensogut auf Art. 24 Abs. 2 GG gestützt werden und vermag es nach meiner Erfahrung, die real existierenden Machtblöcke und institutionell verfestigten Eigeninteressen, die verschiedenen Einflusszonen, Kulturbereiche und Entwicklungsstadien eher zu überwinden und zu mittelfristig besser tragfähigen Lösungen beizutragen.
Bei den Interessen und Risiken Deutschlands werden eine in Europa (geografisch) zentrale Position und seine globale ökonomische Vernetzung herausgehoben: „Als politisch starkes Land in der Mitte Europas und weltweit vernetzte Wirtschaftsnation hat Deutschland nicht nur ein vitales Interesse an der eigenen Sicherheit, sondern auch an einer dauerhaft friedlichen, stabilen und gerechten Ordnung in der Welt.“ (1) Damit wird gleichzeitig der Struck’sche Satz einer grundsätzlich ubiquitären Verteidigung der Freiheit Deutschlands bestätigt („Auch am Hindukusch…“). Leider wirkt dies zumindest mittelbar apologetisch eine globale Interventionspolitik, wie sie bereits zu kolonialen Zeiten für Deutschland sehr übel ausgeschlagen war – mit Nachwirkungen selbst bei unseren Alliierten bis in die jüngste Zeit, siehe die scharfe sog. Hunnen-Rede Wilhelms des Zweiten, mit der er das deutsche China-Expeditionskorps verabschiedet hatte.
Als neuer Schwerpunkt bei den Fähigkeiten – der allerdings bereits im Weißbuch 2006 angesprochen worden war – ist in dem Abschnitt konkret zur Bundeswehr ein „Beitrag für die Cybersicherheit unseres Landes“ genannt. Das mag auch als ein moderner, ggf. für junge Menschen werbekräftiger Aspekt gedacht sein, damit dual-use. Als sehr kritisch sehe ich allerdings an: Dort wird explizit gefordert und angekündigt, „offensive Cyber-Fähigkeiten in ihrem Fähigkeitsspektrum zu verankern“ (10). Ich betrachte das als Verstoß gegen Art. 26 Abs. 1 und Art. 87a Abs. 2 GG bzw. gegen das Verbot der Vorbereitung und Durchführung offensiver Kriegshandlungen. Es würde mich als Bürger ohnedies sehr beunruhigen, wenn der Staat bzw. seine vernetzten zivilen und militärischen Dienste gezielte Strategien zur Manipulation unserer Kommunikationswege erarbeiteten würden.
Ein weiterer strategischer Schwerpunkt soll offenbar mit der „Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung“ angesprochen werden; er wird auch zur Begründung eines steigenden Bundeswehr-Etats herangeführt (9). An anderer Stelle heißt es, eine in der NATO bereits 2014 beschlossene Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 2% des BIP bis 2024 „dient unserer eigenen Sicherheit vor Gefährdungen von außen“ (11). Nach dem besonderen Betonen der atlantischen Partnerschaft als „enger, stärker und haltbarer als mit irgendeiner anderen Region der Welt“ (5) lese ich das auch als potenzielles Wiederaufleben einer konventionellen Rüstung gegen etwaige Bedrohungen aus dem Osten, damit auch als einen forcierten West-Ost-Gegensatz und Start einer nicht rational erscheinenden weiteren Rüstungsspirale, naturgemäß mit Nutzen auch für heimische Ausrüster. Fast unnötig ist indessen zu erwähnen: Bei der gegenwärtigen, bei vorsichtiger Umschreibung unkonventionellen und explorativen amerikanischen Führung halte ich etwaige gemeinsame Waffengänge für ein besonderes Risiko, auch nicht für eine Gewähr der Vereinbarkeit mit internationalem Recht.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Die angesichts von Bundeswehrskandalen hier und da geführte Diskussion zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht findet im Programm keine Resonanz – weder positiv noch negativ. Höchst mittelbar könnte man eine Reaktion auf aktuelle Skandale in einem verstärkten Bekenntnis zur inneren Führung finden: „Für die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist neben Personal und Material die Innere Führung unverzichtbar. Wir wollen sie stärken. Die Bundeswehr kann nach 60 Jahren stolz auf ihre eigene erfolgreiche Geschichte und Traditionen sein.“ (11)
Dazu zweierlei: Wenn es um eigene Traditionen der Bundeswehr ginge, so wären die Wehrpflicht und der „Staatsbürger in Uniform“ schwer daraus wegzudefinieren; die innere Führung hatte beides mit den Zwängen einer hierarchischen militärischen Ordnung verklammert. Zum anderen war die innere Führung gleichzeitig ein konkret auf das Grundgesetz bezogenes und daran orientiertes Korsett und Korrektiv des einzelnen Soldaten gegenüber autoritären und menschenrechtswidrigen Entgleisungen, die als ein zumindest statistisches Risiko "Befehl und Gehorsam" immer mit sich tragen. Nach 1945 gab es zwar wiederholt menschenrechtswidrige Entgleisungen gegenüber Untergebenen (z.B. die sog. Schleifer-Fälle), aber nur mit historischem Bezug die massiven Menschenrechtsverletzungen der Wehrmacht im Rahmen der Feldzüge insbesondere im Osten, Süden und Westen. Seit nun die Kampfaufgaben der Bundeswehr nicht mehr ausschließlich durch die Verfassung definiert bzw. begrenzt sind (bisher = Landes- oder Bündnisverteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff), sondern anhand nur noch wenig trennscharfer Umschreibungen wie „Krise“, „Konflikt“ und „Vorsorge“ aus Weißbüchern (zuletzt: Weißbuch 2016) und Verteidigungspolitischen Richtlinien (zuletzt: Richtlinien 2011) interpretiert und erschlossen werden müssen, seit erneut das aus den Weltkriegen bekannte Dilemma schwerer Unterscheidbarkeit von Zivilisten, Aufständischen und Widerstandskämpfern entsteht, seit der Einsatzraum der Bundeswehr praktisch globalisiert ist, seitdem ist das innere Korsett weiter und weiter geworden und taugt nicht länger als Korrektiv, als innerer Kompass. Das Problem ist und bleibt: Sind die zulässigen Kriegsgründe wohldefiniert, dann kann sie jeder überprüfen; werden sie dagegen beliebig und sind Bündnisinteressen ggf. entscheidender, dann eignen sie sich auch bei kunstvollster Formulierung nicht als Lernstoff für die innere Führung, auch nicht für persönliche Identifikation.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm der CDU/CSU hebt die bereits vollzogene Trendwende von einer Schrumpfung der Bundeswehr hin zu neuem Wachstum hervor und einen bereits aufgelösten Materialstau nebst der Vorbereitung von Investitionen/Beschaffungen mit einem Volumen von 18 Milliarden € (8); dies soll sich in der Zukunft mit einem Aufwachsen der Personalstärke um 18.000 bis 2024 fortsetzen, mit die bisherigen Planung nochmals übersteigenden Investitionen für zusätzliches Material, Modernisierung und den Erwerb neuer Fähigkeiten (9).
Als Begründung des Aufwuchses führt das Programm ohne nähere Spezifizierung die o.g. „Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung“ an (9), adressiert damit vermutlich einen künftigen Aufwand für einen wieder angefachten Ost-West-Konflikt, aber insbesondere die mit Bündnispartnern verabredete „Trendwende Finanzen“, die in den kommenden 7 Jahren zu einem graduellen Anwachsen der militärischen Kosten auf 2% des BIP geführt werden soll und bei der man „Verlässlichkeit“ zeigen wolle (12).
Die „Refokussierung“ birgt aus meiner Sicht Risiken für einen neu aufgelegten Rüstungswettlauf und eine erhebliche Belastung des Haushalts – bei naturgemäß gleichzeitig wachsenden Expektanzen und Chancen für die wehrtechnische Industrie. Die partnerschaftliche „Trendwende Finanzen“ geht in eine ähnliche Richtung. Die inneliegende Bündniskameradschaft und die institutionellen Interessen der Bündnisorganisation scheinen zudem falsch an erste Stelle gesetzt und zu einer Verklammerung zu führen, die eine eigenständige Entscheidung über Konfliktanalyse und Konfliktlösung beschwert. Die Beschreibung eines Auflösens des „Materialstaus“ täuscht m.E. leichter Hand über die massiv gescheiterte oder zumindest weit verzögerte Beschaffung wesentlicher Systeme hinweg, etwa beim Lufttransport.
Anm.: Die Zusammenfassung des Wahl- bzw. Regierungsprogramms der CDU/CSU in leichter Sprache enthält zur Bundeswehr noch eine besondere Note, die ggf. noch auf eine frühere Fassung des Langtextes zurückgeht, sich in dieser Pointierung aber dort nun nicht mehr findet: Von den insgesamt drei dort formulierten programmatischen Forderungen ist die erste - wie auch in der Vollfassung - auf Verbesserung der technischen Ausstattung gerichtet, aber die folgenden zwei auf Attraktivität des Dienstes, auch mit Blick auf die Bewerberlage: „Der Staat soll den Soldaten helfen. Damit es den Soldaten gut geht.“ „Und junge Leute sollen gerne  Soldaten werden. Damit die Bundes-Wehr genug Soldaten hat.“ Möglicherweise bliebt dies am Ende in der ausführlichen Version deshalb ausgespart, weil diese – real existente und nicht überzeugend lösbare – Problematik der Konkurrenz um die Gutqualifizierten auch die ebensowenig zu beantwortende Frage der Verträglichkeit robuster Bundeswehraufgaben mit den Zielen der bürgerlichen Mitte aufrufen kann.
 

Samstag, 1. Juli 2017

Ich war ein Kindersoldat




Kindersoldat – made in Germany: Am 1. Juni 1970 laufe ich in Pinneberg auf, rücke ein in ein dämmriges Zimmer mit nach meiner Erinnerung fünf Stockbetten und lerne in den nächsten drei Monaten im Wesentlichen:
-        Wäsche auf den Millimeter genau falten,
-        mit G3, Maschinengewehr und Faustfeuerwaffe auf den Zentimeter genau Pappkameraden – mit einem roten Stern auf dem Helm – zu perforieren
-        ständige Waldläufe, Alarmübungen, Nachtmärsche und 24-Stunden-Übungen möglichst siegreich zu absolvieren
-        und seltsame Tanzfiguren auf dem Kasernenhof in mein Stammhirn zu versenken.

Da bin ich gerade mal 19 Jahre alt. In zwei Jahren, 1972, werde ich volljährig werden und werde erst dann diejenigen wählen dürfen, die mich gerade auf den kalten Krieg und ggf. den heißen Kampf am Fulda Gap konditionieren. Auslandseinsätze oder die robuste, wenn auch typischerweise heillose und Fluchtbewegungen lostretende Vorsorge gegen drohende Krisen am Hindukusch oder sonstwo auf diesem Planeten, so etwas gibt es zu meinem Glück allerdings noch nicht. Noch bevor ich in den Stiefeln geschäftsreif werden kann, gefechtsreif bin ich laut Wehrpass ja nun, entlässt man mich nach ca. 15 Monaten zur Aufnahme eines Studiums. Also – an jedem einzelnen Tag meiner militärischen Karriere war ich Kindersoldat. Inzwischen ist das Wahlalter heruntergesetzt und das macht ja auch richtig Sinn: Warum sollte jemand die Lizenz zum Töten innehaben bzw. nach Lage der Dinge das biblische Tötungsverbot gegen einen anderen Menschen ohne erkennbare Schuld desselben übertreten müssen, nicht aber die Lizenz zum Wählen erhalten, dann auch nicht zum zumindest theoretischen Beauftragen und Legitimieren derjenigen, die über Krieg und Frieden, Leben und Tod entscheiden?

Das Wahlalter ist inzwischen nachgerutscht, liegt derzeit bei 18 Jahren. Ist damit das Problem der deutschen Kindersoldaten ad acta gelegt? Nicht doch. Die Bundeswehr ist mitgerutscht und rekrutiert zunehmend unter den auch nach heutiger Rechtslage Minderjährigen. Der Jungbrunnen-Trend ist offenbar auch ein Erfolg einer in den letzten Jahren gerade auch auf junge Menschen gezielten Öffentlichkeitsarbeit, wohl auch eines als Lockstoff besonders betonten Bildungsversprechens für diejenigen, die sonst schlechter zum Zug kommen, die nun mit einer robusteren Gegenwart eine bessere Zukunft kaufen sollen. Oder wie in der Tabakwerbung: Catch them young! Gut geeignet wäre hier noch dieser Slogan - er war vor vielen Jahren in guter Sichtweite des Schulgebäudes unserer Kinder auf 24 qm plakatiert und sollte ihnen wohl die erweiterte Erlebniswelt des Rauchens schmackhaft machen, wie ein gewinnbringendes Investment - NO RISK, NO FUN! Denn sie wissen nicht, was sie tun.

Nach dem Ergebnis einer kleinen Anfrage der LINKEN-Fraktion zählt die Bundeswehr inzwischen schon mehr als 1700 Minderjährige in ihren Reihen, siehe den Text der Antwort: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808003.pdf bzw. den parlamentarischen Verlauf dazu: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/727/72791.html.

Genauer hinschauen?

Eine interessante Neuerung: Mit Wirkung von heute = 1.7.2017 schaut die Bundeswehr genauer hin, jedenfalls auf etwaige verfassungsfeindliche Tendenzen bei ihren (aber nach wie vor auch jüngeren) Bewerbern, mit dem neuen Basis-Check = Link/Info des Bundeswehrverbandes. Anm.: Al Qaida, das heißt "Basis", aber das ist sicher der reine Zufall. Oder vielleicht nicht ganz: Zunächst war eine solche Überprüfung erwogen worden, um islamistische "Kurzzeitdiener" entlarven zu können, die sich direkt an der Quelle über Kampftechniken und Waffen schulen lassen könnten. In letzter Zeit allerdings sind auch rechtsextremistische Kreise in Verdacht geraten, sich in der Bundeswehr bei freier Kost und Logis ertüchtigen und trainieren zu lassen, also beim ganz großen Wehrsportbund, dem mit dem real stuff. In letzter Zeit? Na ja:

Bereits Anfang der Neunziger Jahre des letzten Jahrtausends warnte eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr mit den Daten einer breiten Befragung von Jugendlichen davor: Unsere Armee werde „zunehmend für junge Männer attraktiv, die den demokratischen Prinzipien und Werten kaum oder gar nicht verbunden sind“. Und da (damals bereits) faktisch eine Situation bestehe, die auch für Wehrpflichtige die Wahlfreiheit – ‚Zum Bund’ oder ‚Zivi’ – eröffne, sei damit zu rechnen, dass „auch die anstehenden Wehrpflichtigen ein höchst problematisches Potential in die Bundeswehr tragen werden“. Das Problem der Attraktivität für Modernitätsverlierer stelle sich aber nicht nur für die Wehrpflichtigen, sondern auch und gerade für die Freiwilligen. Im Hinblick auf die Frage des eventuellen Übergangs zum Freiwilligensystem „werde man hier unter politischer Perspektive besondere Umsicht walten lassen müssen.“ Ich zitiere hier aus der Untersuchung von

Heinz-Ulrich Kohr, "Rechts zur Bundeswehr, links zum Zivildienst? Orientierungsmuster von Heranwachsenden in den Alten und Neuen Bundesländern Ende 1992" (SOWI-Arbeitspapier Nr. 77, München, März 1993) = http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/ap077.pdf?PHPSESSID=92bb8

Hat dann auch besondere Umsicht gewaltet? Das ist nicht überliefert. Tatsächlich nahm seit Beginn der Neunziger die Anziehungskraft für bürgerliche Bewerber in dem Maße ab, in dem das Aufgabenspektrum und auch das Einsatzgebiet der Bundeswehr immer uferloser wurden. Dies konnte man auch mittelbar ablesen an den zwischenzeitlich herausgegebenen Weißbüchern und verteidigungspolitischen Richtlinien, die im Rahmen der „inneren Führung“ immer weniger strukturier- und vermittelbar gerieten.

Und hier zeigt sich das eigentliche Dilemma der Bundeswehr, mit oder ohne Basis-Check: Robustere Aufgaben verlangen robustere oder zumindest nachträglich besonders gehärtete Personen. Jeder Personalverantwortliche weiß, und das bereits vor seiner ersten Weiterbildungsmaßnahme: Die Arbeitsplatzbeschreibung definiert das Bewerberfeld. Man kann ein Stück weit auch mit den Gegenleistungen spielen - besondere Zulagen, Qualifikationsangebote, vielleicht gar Familienfreundlichkeit - aber man kann am Arbeitsplatz am Ende nur den- oder diejenige nachhaltig einsetzen, der die Arbeit ohne psychische und körperliche Schäden verrichten kann und verrichten will. Im Falle der Bundeswehr verschieben schon die militärische Grundaufstellung und Organisation, erst recht aber die ganz realen Auslandseinsätze die Arbeitsplatzbeschreibung und das identitätsstiftende Koordinatensystem mit dieser Folge in einen Bereich mit stärker autoritärer und gewaltbejahender Grundeinstellung: Die vielbeschworene bürgerliche Mitte will ihren Nachwuchs diesen robusten Aufgaben und dieser robusten Gesellschaft nicht mehr aussetzen oder jedenfalls nicht mehr in repräsentativer Menge, auf alle Fälle nicht dort, wo es weh tun kann. Das moderne, real raumgreifende Verständnis von Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit seiner "Armee im Auslands-Einsatz", mit seiner Sicherung von Rohstoff- und Warentransporten oder mit dem schwierigen und teils frustrierten Versuch, Menschenrechte in fernen Ländern zu fördern, wird vermutlich in der bürgerlichen Mitte als wahlfreier, als weniger existenziell und dann als weniger identifikationsfähig wahrgenommen als die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff wie noch vor 1990, wie theoretisch der damalige Wehrauftrag auch immer gewesen sein mag. Am ehesten mit Verteidigung vergleichbar, als gerechtfertigt und als aktiv unterstützenswert mag der Mitte noch eine moderne Bollwerk-Funktion erscheinen, die militärische Abwehr von Migration, auch wenn man sie ihrerseits als kausale Folge militärischer Eingriffe etwa auf dem Balkan, im Irak und Südsudan, in Syrien und Libyen oder in Afghanistan deuten könnte. Was tun?

Wenn man mich fragt: Keine Knabenlese unter 18 Jahren, Ausbildung an Waffen nicht unter 21 Jahren, Einsatz im Ausland nicht unter 25 Jahren. Merke: Junge Männer zwischen 15 und 25 Jahren sind die gefährdetste und gefährlichste Spezies dieser Galaxis. Mein weiterer dringender Rat: Unverzüglich die Wehrpflicht wieder einsetzen, damit eine möglichst hohe Durchmischung aller gesellschaftlichen Schichten und möglichst viele Bürger in Uniform fördern.

Höre ich da einen geradezu instinktiven Einwand - Wehrpflicht und Auslandseinsätze, das geht gar nicht? Das führt zu meiner weiteren Forderung: Endlich eine breite gesellschaftliche Debatte zu den Aufgaben der Bundeswehr, und zwar einer Bundeswehr, die tatsächlich die Wünsche und Bedarfe eines Querschnitts der Bevölkerung repräsentiert, und Normieren und Definieren (lat. definire = begrenzen) aller Bundeswehraufgaben nach dem historisch bedingten Maßstab des Art. 19 Abs. 4 unseres Gundgesetzes. Das heißt: Unter abschließendem Aufzählen der konkreten Fallgestaltungen, unter denen wir die Grundrechte von Menschen in Gefahr bringen wollen, und zwar hinausgehend über juristisch nicht fassbare Kriterien aus Weißbüchern und Richtlinien wie Krise, Konflikt und Vorbeugung.

Osten ist rechts?

Die o.a. Untersuchung von Kohrs von 1993 enthält noch eine bemerkenswerte Heraushebung: Dass rechtsorientierte Modernitätsverlierer unter den Wehrpflichtigen erheblich überrepräsentiert sein werden, das werde "für die Wehrpflichtigen in den Neuen Bundesländern noch wesentlich deutlicher sein als für die Wehrpflichtigen aus den alten Bundesländern" (Kohrs aaO S. 26). Affinität zum Extremismus von 'rechts' sei ein 'männliches' Phänomen, das derzeit (Anm.: bereits 1993) entschieden häufiger in den neuen Bundesländern aufträte (Kohrs aaO S. 9). Heute wäre interessant zu wissen, in welchem Landesteil die Bundeswehr überdurchschnittliche Rekrutierungschancen hatte und hat. Im Rahmen der o.g. parlamentarischen Anfrage zielte eine Teilfrage darauf, ob es hinsichtlich der Einstellung minderjähriger Soldaten Informationen zur geographischen Herkunft gäbe - und die Antwort war recht nichtssagend:



Frage 14:
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die geographische Herkunft der minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten? Wenn ja, bitte detailliert ausführen, und wenn nein, warum nicht? Inwieweit sind hierbei Unterschiede gegenüber volljährigen Rekrutinnen und Rekruten festzustellen?
Antwort:
Im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr wird lediglich der Geburtsort angegeben, eine „geografische Herkunft“ kann daher nicht abgeleitet werden. Bezogen auf die regionale Herkunft unterscheidet die Bundeswehr grundsätzlich nicht. Für die Bundeswehr ist die regionale Herkunft der zu gewinnenden Soldatinnen und Soldaten weder relevant noch ein Auswahlkriterium.


Etwas unbefriedigend. Regional differenzierte Chancen, potenzielle Bewerber/Bewerberinnen erfolgreich anzusprechen, müssten eine hochrelevante Führungsinformation sein; sie sollten angesichts der quantitativen wie qualitativen Rekrutierungsprobleme der vergangenen Jahre geradezu strategischen Goldwert haben. Dennoch ist es nicht einfach, genau dazu belastbare Zahlen zu erhalten. Vor einigen Jahren bekam ich mal - mehr unter der Hand - Daten für den Einstellungsjahrgang 2002, und diese Zahlen belegen einen nicht wirklich überraschenden Zusammenhang: Die Zahl der Einstellungen im Bereich der Unteroffiziere und Mannschaften korreliert sehr signifikant mit der regionalen Arbeitslosigkeit, siehe näher http://www.vo2s.de/mi_selekt.htm und siehe insbesondere die dort in Bezug genommene Excel-Grafik http://www.vo2s.de/2008-06-05_abl-nbl_bw_2.xls. Man kann es auch so formulieren, in leichter Konkretisierung eines berühmt-berüchtigten Verteidigungsminister-Spruches: Auch am Hindukusch hat die Jugend Mecklenburg-Vorpommerns wacker die Freiheit von weiterhin daheim schaffenden jungen Baden-Württembergern verteidigt; siehe dazu die Werte am rechten und linken Rand der o.g. Grafik. In gewisser Weise verfahren die Westdeutschen so wie die Osmanen mit ihrer traditionellen Elitetruppe, den Janitscharen, die sie bevorzugt aus unterworfenen christlichen Ländern rekrutiert hatten - gegen ein werbewirksames Karriere-Versprechen lassen wir lieber andere die Kohlen aus unserem Feuer holen.


Apropos Kohlen und Feuer: Ein gewisser Immanuel Kant hatte schon vor mehr als zweihundert Jahren kritisch auf diese zynische Arbeitsteilung zwischen den Planern von oben und den Handanlegern dort unten hingewiesen, siehe die Fußnote auf S. 9 seines "Ewigen Friedens" von 1795 und den begleitenden Text:

Anmerkung, um nicht missverstanden zu werden: Ich meine keineswegs, junge Menschen aus den neuen Bundesländern hätten - ggf. bedingt durch eine irgendwie totalitäre Vor-Erziehung - einen natürlichen Hang zum Radikalen oder Anti-Demokratischen. Ich sehe es vielmehr so: Die konkrete west-zentrierte Form der Wiedervereinigung, wie sie in einem hastig-verantwortungslosen laissez-faire Wertesysteme und Biographien völlig zerrissen hat und gerade viele junge Menschen orientierungslos, aggressiv und anfällig für undemokratische Rattenfänger gemacht hat, diese Wiedervereinigung macht diese jungen Menschen nun als Soldaten erneut zum billigen Objekt und Werkzeug ganz im o.g. Kant'schen Sinne - um Interessen zu dienen, die man bestenfalls als partikulär einschätzen kann, etwa Handelswege zu sichern. Qualifikations- oder Arbeitsmarkdefizite sind dabei ein besonders wirksames Instrument der Rekrutierung. Man kann das auch Verleiten zur Prostitution nennen.

(wird fortgesetzt)