Donnerstag, 16. November 2017

Zwei bricked tablets im Tri-Café



Am 29. März 2012 kaufe ich bei unserem Haus- und Hof-Discounter – dem mit den vier Buchstaben, deren erster nicht „L“ ist – für meine Einzige und Beste das erste tablet unseres Familienlebens, für einen Euro weniger als 400 €, von dem tatsächlich guten chinesischen Zulieferer Lenovo, hier aber unter der Haus- und Hofmarke MEDION vertrieben. LIFETAB heißt das schöne Teil mit dem MEDION-Produktcode MD99100 entsprechend dem Lenovo-Modell P9516. „LIFETAB“ soll wohl so etwas verheißen wie „Tablet für’s Leben“, vielleicht auch „lebendiges tablet“. MEDION, so steht es proudly presenting vorne auf der adretten Verpackung, hatte gerade erst, nämlich für das Jahr 2011, den „Plus X Award“ erobert. Dieser Preis wird für die „innovativste Marke im Bereich IT und Gaming-Hardware“ ausgelobt. Na toll!
Tja – den Schriftzug „MEDION“ anzeigen, das ist seit zwei Jahren allerdings genau das Einige, was dieses schicke tablet noch beherrscht: Es startet noch, und zwar genau bis zu diesen Großbuchstaben, und dabei friert es ein, ist „bricked“, wie es im Jargon der einschlägigen Foren von Leidensgenossen heißt. Will sagen „ist genau so aktiv ...“ oder „ist genau so viel wert … wie halt ein Ziegelstein“ - another brick in the wall des gigantisch aufwachsenden und rund um die Erde verteilten globalen Techno-Schrotts. Denn leider verfügt dieses tablet nicht über das gute alte Stecknadel-Loch für einen hardware-reset, mit dem man ein verwirrtes Gerät typischerweise in den Werksauslieferungszustand zurück versetzen konnte. Jegliche Umgebungsreize wie auch verschiedene im Internet angepriesenen Klammergriffe, z.B. gleichzeitiges Drücken der Einschalt- und anderer Tasten, oder Geheimtipps wie das Trennen von der Stromversorgung und Neuaufladen bei Vollmond (war jetzt ein bekümmerter Scherz) führen keinen Zehntelmillimeter weiter. In einem der Opfer-Foren lerne ich: Selbst verzweifelte Handlungen wie das mehr oder weniger gewaltsame Öffnen des tablet, gefolgt vom physischen Trennen und Wieder-Anschluss des Akkus bringen genau gar nichts, zeitigen insbesondere kein Stein-Erweichen. Es soll wohl bis zur nächsten Steinzeit bei dem werbenden Schriftzug „MEDION“ bleiben – aus verbraucherpsychologischer Sicht ein Tiefpunkt des Marketing. Da ist das tablet übrigens auch sehr verlässlich und entspricht mustergültig dem Verpackungsversprechen "Lange Akku-Laufzeit", denn es präsentiert die frohe MEDION-Kunde auch noch nach Monaten, ohne Nachladen. Meine Anmerkung für den Hersteller: Kunden-tröstlicher wäre an dieser Stelle eine wie folgt leicht ergänzte Anzeige:
It’s no miracle – it’s a
MEDION
“ ;-)
Zur Zeit des Durchsinterns unseres smarten Flach-Computers sind die Gewährleistungs- und Garantiezeiten naturgemäß schon ein paar gute Monate lang abgelaufen. Drum frage ich beim MEDION-Service unter genauer Beschreibung des Sachverhalts arglos an: „Was würde denn in den MEDION-Fachwerkstätten ein reset kosten?“ MEDION vergibt sofort eine Anfrage-Nummer, meldet sich in der Folge aber erstmal nicht. Auf meine Nachfrage schreibt MEDION dann fröhlich, man sei glücklich, dass das Problem gelöst werden konnte – ich wusste jetzt nicht, welches Problem, denn meines jedenfalls war es meines Wissen nicht. Auf weiteres Nachhaken freute man sich treuherzig, mir ein brandneues tablet zu einem schönen Preis anbieten zu können.
Genau das will ich aber gerade nicht: Ich sehe überhaupt nicht ein, eine prinzipiell gesunde hardware mit einem ökologischen Rucksack von ca. 200 kg einfach in die Elektronik-Schrott-Tonne zu treten. Um es ein wenig begreif-lich zu machen: Ich müsste dabei ca. 200 kg heben oder treten – denn etwa soviel wiegt der „ökologische Rucksack“ eines tablet. Der ökologische Rucksack drückt aus, wie stark die Herstellung, Nutzung und Entsorgung eines Produkts die Umwelt belasten. Um ihn zu füllen, zählt man alle der Umwelt entnommenen Materialien zusammen, die im gesamten Lebenszyklus des Produkts bewegt werden (siehe nähere Erläuterungen http://www.bne-bw.de/fileadmin/resources/service/publikationen/themenhefte/Themenheft_Ressourcen.pdf, siehe ferner zu Energiebedarf und CO2-Intensität der smartphone-Produktion https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/s01981_greenpeace_report_10_jahre_smartphone.pdf). Für ein Handy nimmt man gemeinhin ein (durchschnittliches) Rucksackgewicht von ca. 75 kg an, für ein Notebook schon etwa 430 kg – unser tablet dürfen wir dann mit den oben genannten ca. 200 kg m.E. halbwegs verlässlich extrapolieren.
Weiter im Text: Alle meine kleinen Verbraucher-Vorstöße konnten MEDION auch in der Folge nicht dazu verführen, mal nur eine Preisschätzung für die erforderliche Reparatur zu nennen. Sehr verwunderlich, denke ich, denn es hätte hier ja nur eine rein Software-bezogene Behandlung sein müssen und das hätte nicht einmal das Öffnen des tablet erfordert. Die Problemlage müsste MEDION auch ausweislich einer breiten, sogar globalen Internet-Präsenz des bricked MD99100 bestens vertraut sein.
Vor ein paar Tagen ziehe ich nun mit unserem von allen Geistern verlassenen tablet in das Reparatur-Café Burscheid. Das ist eine sehr geniale Initiative, die abwechselnd im Tri-Café an der Burscheider Bürgermeister-Schmidt-Straße und im Hilgener Alten Bahnhof aktiv ist: In regelmäßigen Abständen kann man von erfahrenen Hand- und/oder Heimwerkern Hilfe zur Reparatur der verschiedensten Alltags-Gegenstände bekommen, seit Neustem auch für Elektronik. Dazu gibt’s noch nach Wunsch Herzhaftes, Süßes und/oder Getränke – alles auf Spendenbasis. Es kommen wohl auch einige dankbare Spenden zusammen. Denn schon zur Mittagszeit ist das dezent bereit gestellte Sparschwein von Geldscheinen glücklicher Besucher so gespickt und gemästet, dass man ihm Weiteres nicht mehr von oben, sondern nur noch von unten zuführen kann, rektal sozusagen.
Ich rücke mit drei Sorgen/Fragen an – mit besagtem tablet, sodann mit einem per Überspannung gehimmelten Kinder-Kassetten-Recorder meiner Enkel und schließlich mit einem Hobel, den ich für einen do-it-yourself geschreinerten Waschtisch-Unterschrank brauche, den ich aber noch nicht recht anzuwenden weiß. Andere kommen mit einem Plattenspieler, der partout seinen Teller nicht mehr drehen will, mit einer etwa metergroßen Kaffeemühle (wie man sie z.B. aus der Dallmayr-Kaffeehaus-Werbung kennt), die zunächst überhaupt nichts tut, dann mit behutsamer Hilfe zum Leben erwacht, aber zunächst noch im 10-Sekunden-Takt Siesta macht, mit defekten alten Fahrrädern und mit vielen anderen Geräten, bei denen der moderne Menschenverstand sagen würde: „Vergiss es!“ Oder bei denen ein Händler oder auch ein Handwerker ohne weitere Prüfung Neuware einschmeichelnd empfehlen würde. „Wäre doch billiger. Selbst das Nachsehen kostet auf jeden Fall mehr. Und Sie haben Garantie!
Der Elektronik-Spezialist im Parterre hört sich geduldig meine tablet-Geschichte an, schaut auch im Internet nach und macht dann notgedrungen ein etwas gequältes Gesicht: „Tja, das dürfte wirklich ein Problem sein. Hardware-reset scheidet wohl tatsächlich aus. Bei diesem tablet ist das Booten ins Stock-Recovery geblockt; das kann man höchstens mit tiefen Android-Programmier-Kenntnissen was ausrichten.“ Das ist in etwa auch das, was in den einschlägigen Foren ausgetauscht wird – für mich allerdings, der höchstens noch ein bisschen BASIC-Programmierung drauf hat, ist es Lichtjahre zu hoch. Ich danke sehr und gehe mit meinem nächsten Problem – ausgebrannter Kassettenrecorder – in die erste Etage. An den Überspannungs-Folgen ist leider gar nichts mehr zu machen, der Verstärker ist tatsächlich geröstet und beim allerbesten Willen nicht wieder herzustellen. Vielleicht auf dem nächsten Flohmarkt einen ähnlichen Kinder-Recorder suchen und dann schlicht die Leiterplatte transplantieren, damit für die Enkel das vertraute look&feel erhalten? Werde ich versuchen. Aber der gleiche freundliche Hand- oder Heimwerker, der zufällig oder gar nicht zufällig aus einer Tischlerfamilie stammt, kann mir bei meinem Hobel-Problem wunderbar weiterhelfen – womit sich der Besuch des Reparatur-Cafés mehr als gelohnt hat.

Dann aber kommt noch das Verblüffende, eigentlich extrem Unwahrscheinliche. Oder aber im Gegenteil das überzeugende Indiz, dass hinter meinem tablet-Ärger doch so etwas wie System steckt oder jedenfalls eine strukturelle Problematik: Nach einer geglückten Reparatur des eingangs erwähnten Plattenspielers – der Besitzer strahlt nach 15 Minuten Bangen und Hoffen über alle Wangen – kommt an den gleichen Tisch ein ratsuchender Bürger mit einem tablet; der Elektronik-Spezialist von unten hat ihn als letzte Rettung hinauf zu den hier werkelnden älteren Kollegen geschickt. Sie dürfen jetzt raten. Es ist ein MEDION MD99100 und es ist seit einigen Wochen ebenso „bricked“ oder versteinert wie unseres.

Der einzige Unterschied: Statt meiner wie eingemeißelten Instant-Anzeige "MEDION" ist es dort ebenso zutreffend wie nutzlos halt mal der Schriftzug "LIFETAB", bei dem das tablet im Booten einfriert. Dieser unglückliche Besitzer hat schon einen ähnlichen Weg hinter sich wie ich, ist sogar schon einen Schritt weiter gegangen: Er hatte sein tablet geöffnet und versuchsweise den Akku abgeklemmt.

Wie wir das auch sonst häufig und erfolgreich zu tun gelernt haben – Netzstecker ziehen, etwas abwarten, wieder einschalten. Unser heimatlicher Fernseh-Receiver/Recorder oder auch unser WLAN-Router verlangen geradezu danach, wenn sie sich mal wieder aufgehängt haben. Wie oben beschrieben, ist bei genau diesem tablet aber auch dies leider keine indizierte Behandlungsmethode. Noch etwas mutloser geht der (andere) tablet-Besitzer von hinnen, sagt allerdings, dem Hörensagen nach gebe es in der Düsseldorfer Altstadt einen kleinen Laden, der sich auf die (Wunder-)Heilung solcher tablets spezialisiert habe. Den wolle er nun als Nächstes aufsuchen. Viel Glück!
Was mich im Grunde am meisten irritiert: Den Konsum- und Marktgesetzen folgend müsste MEDION – zumindest auf Druck des o.g. Haus- und Hoflieferanten – unseren Kundenfrust über so wenig Nachhaltigkeit scheuen, so wie der Teufel das Weihwasser. Wer schon nach wenigen Nutzerjahren so viel Geld abschreiben muss, nur weil ein reset nicht zustande kommt, wer vielleicht gar wichtige Daten / Fotos auf Nimmerwiedersehen verliert, der wird mit einiger Wahrscheinlichkeit beim Nachfolgemodell einen anderen Händler oder ein anderes Label aufsuchen. Was wir dann tatsächlich auch getan haben – übrigens nicht nur im Falle unseres tablet, sondern ebenso bei einem Fernseh-Receiver/Recorder der gleichen Marke. Der hatte sich nach (man möchte sagen: immerhin) vier Nutzungsjahren endgültig von seinen SAT-Antennen abgemeldet und ließ sich durch nichts, nicht einmal durch das Aufspielen neuer firmware dazu verleiten, wieder auf Empfang zu gehen.
Zurück zum noch brachliegenden tablet: Habe mir inzwischen ein Handbuch zur Java- bzw. Android-Programmierung besorgt. Denn ich sehe nach wie vor nicht ein, ohne Gegenwehr 400 Öcken abzuschreiben und das tablet in die Tonne zu treten. Wenn ich beim Reanimieren erste Lebenszeichen feststelle, werde ich es hier melden und ebenso an das famose o.g. Reparatur-Café. Denn das ist wirklich eine geniale Idee – die praktischen Erfahrungen vieler zum Erhalt objektiv wertvoller oder jedenfalls ans Herz gewachsener Artefakte zusammen zu schließen. Und das Reparatur-Café ist eine hervorragende Informations- und Kommunikationsbörse, gerade für vorgerückte Altersklassen. Am Kaffeetisch sprechen wir über die frappierend geringe Halbwertzeit von technischem know how. Dass etwa die USA bereits ca. sieben Jahre nach dem letzten Mondflug i. J. 1972 im Rahmen des Apollo-Programms nicht mehr in der Lage waren, eine SATURN VB zu bauen: Die Zulieferer-Firmen waren teils auseinandergefallen, Wissensträger waren nicht mehr verfügbar, Datenträger mit Konstruktions-, Bedienungs- und Test-Details waren nicht mehr auslesbar, teils auch mangels funktionsfähiger Bandlaufwerke. Es hätte eine vollständige Neu-Konstruktion verlangt. Und dafür war naturgemäß keine Staatsknete mehr verfügbar – das politisch aufgeladene Mond-Rennen war ja schon mit der erfolgreichen Mission Apollo 11 am 20./21.7.1969 gewonnen; man höre noch den legendären, nicht mal patriotischen („… mankind“) Spruch von Neil Armstrong. Der Rest war eigentlich nur noch Nachspiel, auch wissenschaftlich von begrenztem Wert.
Tja, sagt einer der Beteiligten, im Grunde wären die hilfreichen Hand- und Heimwerker des Reparatur-Café ja auch solche Typen wie das Urgestein aus dem Kinofilm „Space Cowboys“ – dort ging es um einen wild gewordenen waffenbestückten Satelliten, der nur von vier Leuten mit Erfahrung in alten Programmier- und Steuerungstechniken zur Räson gebracht werden konnte, von „Oldies but Goldies“. Das ist irgendwie sehr tröstlich. Und in den letzten Tagen habe ich, auch ermutigt durch das Reparatur-Café, mit großer Genugtuung ein Philips-Tonbandgerät N4307 aus den Sechzigern wieder zum Singen gebracht; es hatte unter der für diese Baujahre notorischen Gummi-Pest gelitten und keinen einzigen Ton mehr herausgebracht. Ca. vier Stunden Arbeit und teils recht schwarze Finger – und eine gute Bekannte kann nun die damaligen Songs wieder im angestammten Sound hören, von einem Gerät mit auch bemerkenswert aufwändigem Design, mit dezent unterschiedlich eloxierten Alu-Oberflächen und mit Gehäuseflanken in Echtholz! Einzelheiten in einem gesonderten Blog.

Samstag, 23. September 2017

Bundestagswahl 2017 – Liberale & Verteidigungspolitik




Ich weiß, ich bin mit meinen Posts zu FDP und AfD arg spät dran. Aber es gibt ja noch ein paar Unentschlossene, wie man hört.

Morgen ist Wahl – und was sagen die Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle und gerade die FDP verspricht frisches Denken.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sahen wie folgt aus – und ich versuche, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde die jeweiligen Programm-Passagen mit jeweiligen Klammer-Angaben (Seite/Absatz) zitieren, und soweit angezeigt, im Wortlauf wiedergeben:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. zu Afghanistan, zum Irak, zu Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?

Ich habe mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentriert und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandelt, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).
Hier folgt nun der fünfte Post, nämlich zur Programmatik der FDP, wie sie am 17.5.2017 veröffentlicht wurde und über diesen Link heruntergeladen werden kann: https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/08/07/20170807-wahlprogramm-wp-2017-v16.pdf . Anm.: Ich zitiere im Folgenden nach Seite/Absatz des gedruckten Textes; für eine automatische Seitensuche in der pdf-Datei sind wegen zweier Deckseiten jeweils noch 2 Zähler zu addieren.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Die FDP ist an der amtierenden Regierung nicht beteiligt, besitzt in der 18. Legislatur ja geradezu den freien Status einer außerparlamentarischen Opposition; daher wäre eine neutrale Kritik bzw. Evaluation der laufenden Militäreinsätze durchaus möglich und erwartbar. Allerdings findet sich dazu nichts; das Programm beschwichtigt eher, indem es etwa gegenüber naheliegenden Sorgen wegen internationaler Destabilisierung zu kaltem Blut rät, ohne einen Versuch der Analyse (99/5) oder die transatlantische Partnerschaft um ihrer selbst willen beschwört, damit von offensichtlichen Fehlsteuerungen wie etwa dem Irak-Einsatz ablenkt (99/6), andererseits die russische Interventionspolitik geißelt (100/3, 101/1). Anm.: Der Spitzenkandidat hat sich zur letzten Frage danach allerdings als Realpolitiker profiliert und will die Annexion der Krim als dauerhaftes Provisorium tolerieren, siehe u.a. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/christian-lindner-zur-ukraine-russische-krim-als-dauerhaftes-provisorium-ansehen-a-1161494.html.
Im konkret auf die Bundeswehr bezogenen Abschnitt bekennt sich die FDP zum Parlamentsbeteiligungsgesetz (115/5), das aber ja keine materiellen Voraussetzungen bzw. Eingriffstatbestände für Auslandseinsätze regelt, sondern nur das Verfahren der Auslösung einen Einsatzes durch Kabinettsbeschluss und nachfolgende, bisher ausnahmslos erfolgte Zustimmung der Parlamentsmehrheit. Hier strebt die FDP auch keine zusätzlichen Hürden an, sondern im Gegenteil, „dass gemeinsame Einsätze internationaler Verbände verfassungsfest erleichtert werden“ (116/1). Daraus ist m.E. zu folgern, dass die FDP mit Kosten, Nutzen und Folgen bisheriger Einsätze, etwa auch der Afghanistan-Mission ISAF, jedenfalls nicht in entscheidungsrelevantem Maße unzufrieden ist.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Das Programm nennt keine Kriterien für Auslandseinsätze, führt einleitend in dem – recht kurzen – Abschnitt zum Militär auf den S. 115/116 nur lakonisch aus, „Freiheit und Menschenrechte (ließen) sich nicht immer friedlich verteidigen“ und „Gewaltanwendung (müsse) immer das letztmögliche Mittel in engsten Grenzen sein, wenn alles andere bereits versucht wurde“ (115/4). Dabei ist zwar die Subsidiarität militärischer gegenüber zivilen Zwangsmittel grundsätzlich lobenswert; allerdings sind diese Formulierungen zur effizienten Kontrolle und Einhegung militärischer Gewalt juristisch nicht anwendbar und damit praktisch folgenlos. Auch wo das Programm an anderer Stelle die Worte „Freiheit“ und „Menschenrechte“ gebraucht (99/1 ff, 101/1, 101/2), bleibt das schlagwortartig und vage; eine nachverfolgbare Kategorisierung bzw. abgrenzbare Fallgestaltungen für militärische Einsätze sind daraus nicht abzuleiten.
Im dem Militär gewidmeten Abschnitt bezieht sich der breiteste Unterabschnitt auf die Modernisierung der Bundeswehr; hier wirbt das Programm „für eine moderne Bundeswehr mit einsatzorientierten Strukturen, die sowohl zur Bündnis- und Landesverteidigung als auch für internationale Einsätze befähigt ist“ (116/2). M.E. ist damit der Typus von Auslandseinsätzen, den die FDP in der 19. Legislatur unterstützen will, praktisch nicht einzugrenzen. Dies genügt nach meiner Einschätzung nicht dem traditionellen liberalen Anspruch, wonach der Staat seine die Menschenrechte potenziell bedrohende Gewaltmittel nur vor-definiert, vorhersehbar und nachprüfbar einsetzen darf. Es zielt eher auf einen Staat mit – auch im Zusammenwirken mit Bündnispartnern – möglichst freien Händen und steht in natürlichem Konflikt mit dem Rechtsstaatsgebot.
Die FDP hält dann auch das bündnisfreundliche, auf die 1994er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss der Bundesregierung für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung ist nicht zu erwarten, im Gegenteil schlägt die FDP ein weiter erleichtertes Auslösen „gemeinschaftlicher Einsätze internationaler Verbände“ vor (116/1, siehe oben unter 1). Hier wäre zumindest eine differenzierende Position angebracht gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige verfassungsrechtliche Zweifel an der laufenden Praxis gibt; ausweislich des beschlossenen Textes haben die Kommissionsmitglieder diesen Befund zumindest mehrheitlich geteilt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Die FDP bekennt sich mehrfach und unmissverständlich zur NATO (99/6, 101/2); die VN werden nur mittelbar genannt, nicht etwa als primäre Institution zur Konfliktlösung (VN-Charta als Beleg für das Gewaltverbot: 100/3; VN-Nachhaltigkeitsagenda: 112/3). Am Rande, und zwar im Zusammenhang mit dem Dialog mit Russland, erwähnt das Programm noch OSZE und NATO-Russland-Rat (101/1), ferner auch die EU, die mit der NATO intensiv und arbeitsteilig kooperieren soll (101/2) und deren sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit gestärkt werden müsse – angesichts einer auch für die FDP offenbar noch nicht berechenbaren Rolle und Politik des neuen amerikanischen Präsidenten (100/1). Die FDP setzt sich für eine Stärkung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO ein (101/2, im Programm leicht missverständlich „Abschreckungs- und Verteidigungspositiv“ genannt) und fordert auch die weitere Anhebung des nationalen Verteidigungsetats bis 2014 (101/2).
Im dem Militär gewidmeten Abschnitt sind als materielle Aufgaben bzw. Risiken  / Interessen wie gesagt nur das Verteidigen von „Freiheit und Menschenrechten“ genannt (115/4) und in dem Unterabschnitt zur Modernisierung der Bundeswehr setzt sich das Programm ein „für eine moderne Bundeswehr mit einsatzorientierten Strukturen, die sowohl zur Bündnis- und Landesverteidigung als auch für internationale Einsätze befähigt ist“ (116/2). An anderen Stellen des Programms sind als – nicht notwendig, aber potenziell militärisch zu behandelnde – Risiken genannt: die völkerrechtswidrige Besetzung der Krim und der Krieg in der Ostukraine, die zunehmende Unterdrückung der Opposition und Zivilgesellschaft in Russland (100/3), Meeresverschmutzung und Piraterie auf den Weltmeeren (104/2) und die Weiterverbreitung von ABC-Waffen (104/3).
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Die FDP spricht sich nicht für eine Rückkehr zur Wehrpflicht aus; offenbar stattdessen will sie die Attraktivität des militärischen Dienstes für die potenziellen Bewerber kontinuierlich verbessern, insbesondere durch adäquate Ausrüstung, (wohl Minderung der) Arbeitszeitbelastung, (wohl bessere Steuerung und Begrenzung der) Versetzungshäufigkeit, (wohl bessere) Versorgung im Falle der Verwundung und (wohl bessere) Vereinbarkeit von Familie und Dienst (116/2).
Die Problematik radikaler Umtriebe spricht das Programm nicht an. Aus der Passage „Um den Personalbedarf weiterhin zu decken und junge Menschen für den anspruchsvollen Dienst zu gewinnen“ mag man immerhin folgern, dass der Zusammenhang zwischen robusten militärischen Aufgaben und einem typischen Bewerberfeld rechts der gesellschaftlichen Mitte der FDP durchaus bewusst ist, vgl. dazu etwa bereits das SOWI-Arbeitspapier Nr. 77 von März 1993.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Die FDP setzt sich für eine Stärkung des Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs der NATO ein (101/2, im Programm leicht missverständlich „Abschreckungs- und Verteidigungspositiv“ genannt) und fordert auch die weitere Anhebung des nationalen Verteidigungsetats bis 2014 (101/2).
6.      Bemerkenswertes
Gibt es Positionen, die sich vom Schnitt der Programme unterscheiden, bzw. Punkte, die gerade durch ihr Fehlen auffallen?
Bewertung:
Neben Trump ist Erdogan der einzige in den zitierten Passagen beim Namen genannte Politiker. Wegen einer von Erdogan zunehmend autoritär regierten Türkei will die FDP die EU-Beitrittsverhandlungen in der bisherigen Form beenden, aber auf eine neue Grundlage enger sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit stellen. (102/4). Die Türkei sei und bleibe aber als NATO-Mitglied, und als eng mit der EU vernetzter Nachbar, ein unverzichtbarer Partner (103/1). Hier wirkt die FDP stark hin- und hergerissen zwischen ökonomischen und populistischen Chancen; eine eindeutige Position sehe ich hier nicht. Das scheint mir symptomatisch für viele andere Stellen, wo das Programm widerstreitende Positionen eloquent nebeneinander stellt, aber keine realistische, konkrete Lösung anbietet, siehe diese Aussage zum Freihandel: „Viele Menschen haben Angst, dass Freihandel den hierzulande hohen Verbraucher- und Arbeitsschutz gefährdet. Wenn wir aber Handelshemmnisse abbauen und gleichzeitig unsere hohen Standards bei Menschenrechten, Lebensmittel- und Umweltsicherheit als Rechtsgrundlage nehmen, haben wir die einmalige Chance, der Globalisierung gerechte Regeln zu geben.“ (104/1) Ja, wenn!

Mittwoch, 12. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – GRÜNE & Verteidigungspolitik


So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde die jeweiligen Programm-Passagen mit jeweiligen Klammer-Angaben (Seite/Absatz) zitieren, und soweit angezeigt, im Wortlauf wiedergeben:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. zu Afghanistan, zum Irak, zu Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

Hier folgt nun der vierte Post, nämlich zur Programmatik der GRÜNEN.
Quelle zum Programm der Partei BÜNDNIS ’90/DIE GRÜNEN https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Gruener_Bundestagswahlprogrammentwurf_2017.pdf (Entwurf, beschlossen 10. März 2017; voraussichtliches Datum für die Herausgabe der endgültigen Fassung nach dem Parteitag der Grünen 3. bis 7. Juli 2017)

Hinweis: Ich zitiere nach den jeweiligen Seitenzahlen des oben verlinkten pdf-Dokuments des Entwurfs Stand März 2017 und nach den (von mir) pro Seite durchnummerierten Absätzen; nach Beschluss des endgültigen Programms werden sich insoweit noch Änderungen ergeben.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Eine Analyse bisheriger Auslandseinsätze nach Zielerreichung, Dauer bzw. Nebenfolgen ist im Programm der Bündnis-Grünen nicht erkennbar. Dabei wäre, auch wenn die Partei in der Zeit eigener Regierungsverantwortung Missionen aktiv unterstützt hatte, ein kritischerer Blick aus der nunmehrigen Perspektive der Opposition zumindest nicht ungewöhnlich oder widersprüchlich. 
Zwar problematisiert das Programm das Aufwachsen des IS, stellt dies aber nicht in einen heute unstreitigen Zusammenhang mit einer robusten Intervention (S. 31/Abs. 2) oder nennt militärische Eingriffe als potenzielle Fluchtursachen (siehe z.B. 31/2, 36/2). Das Scheitern der ISAF-Mission und die inzwischen wieder offene Zukunft Afghanistans werden nicht behandelt, etwa auch nicht die zugespitzte Situation im Südsudan oder die weiter ausstehenden nachhaltigen Erfolge in Somalia oder Mali. Die Problematik der teils massiven und unumkehrbaren Eingriffe in Menschenrechte durch Auslandseinsätze (z.B. Luftschlag am Kundus) spricht das Programm ebenfalls nicht an, auch nicht etwaige Möglichkeiten der Reduzierung ziviler Opfer oder des Schadenausgleichs.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Das Programm nennt keine eigenen Kriterien für Auslandseinsätze, arbeitet auch nicht ausdrücklich Fallgruppen von Auslandseinsätzen heraus, die aus Sicht der Partei zu bevorzugen sind. Wo das Programm den Einsatz von Militär – subsidiär zu ziviler Konfliktprävention und ziviler Konfliktbearbeitung – fordert, formuliert es eher allgemein: „zur Eindämmung von Gewalt, zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen und zur kollektiven Friedenssicherung“ (39/3). Die Schwelle zum Einsatz der Bundeswehr ist nach dem Programm auch nicht besonders hoch angesetzt, der Einsatz muss aber im Rahmen des Völkerrechts bleiben: „Sie darf nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben (Anm.: eine schwer überprüfbare politische Prognose reicht danach, Alternativen müssen nicht etwa erfolglos versucht worden sein) und das Völkerrecht den Rahmen vorgibt.“ (39/3) Weitere Anm.: Das in der gleichen Programm-Passage zuvor zitierte und unterstützte „Konzept der Schutzverantwortung der VN“ ist ein keineswegs unkritisches Werkzeug und auch noch nicht etwa völkerrechtlich verankert. Die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect / R2P) ist bis heute nicht überzeugend ausgeformt, da sie das in der VN-Charta grundlegende Souveränitäts-Prinzip relativieren kann und typischerweise einen (erzwungenen) Machtwechsel bzw. regime change zur Folge hat, damit als Passepartout für robuste interventionistische Strategien militärisch stärkerer Staaten oder Koalitionen missbraucht werden kann.
Auch eine Initiative, die materiellen Voraussetzungen von Bundeswehr-Einsätzen innerhalb der Verfassung oder einfachgesetzlich zu klären, erwarte ich nach dem Wortlaut des Programms nicht. Soweit zu erkennen, befürworten die Bündnis-Grünen das bisherige bündnisfreundliche, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19./20.4.1994 gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss der Bundessregierung, wie es dann Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes v. 18.3.2005 geworden ist, ohne jegliche Einschränkung. Das Programm fordert nicht etwa die gem. Art. 2 Abs. 2 GG mit Art. 19 Abs. 1 GG  typische Einhaltung des Gesetzesvorbehalts für grundrechtsintensive Handlungsformen des Staates, sondern begrüßt den für die auswärtige Gewalt seit 1994 an seine Stelle gesetzten Parlamentsvorbehalt (39/5), auch wenn er in der Praxis keine signifikante Kontrollfunktion der Legislative gegenüber der Exekutive liefert – bei den mehr als 150 Einzelabstimmungen über Auslandseinsätze gab es 100% Zustimmung; etwas anderes steht nach der konkreten Konstruktion auch für die Zukunft nicht zu erwarten.
Hier wäre zumindest eine differenzierte Position jedenfalls möglich gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige – und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte –verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Noch eine Anmerkung zur Konkurrenz von Gesetzesvorbehalt und Parlamentsvorbehalt: Das Programm der Bündnis-Grünen besagt, das Kapitel WB-FM abschließend (Welt im Blick / Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte): „Der Parlamentsvorbehalt ist eine wichtige Vorgabe unserer Verfassung und darf nicht relativiert werden.“ (39/5 a.E.) Nun würde jeder/jede in der Führungsriege der Grünen wohl bis zum letzten Atemzug hierauf beharren: Der Schutz der Menschenrechte vor staatlicher Gewalt, auch vor militärischer Gewalt ist der historisch nicht hinweg zu definierende Kern der deutschen Verfassung – und die Grundrechtsgarantie wurde 1949 nicht ohne tiefen Sinn,  gerade anders als noch in der WRV an den Anfang gesetzt. Wenn nun aber der Gesetzesvorbehalt des Art. 19 Abs. 1 GG bzw. das danach unbedingte Gebot, die Grundrechte einschränkendes Staatshandeln vorher, abstrakt und generell in einem numerus clausus von Eingriffstatbeständen zu definieren und die zu belastenden Grundrechte auch aufzuzählen, für Auslandseinsätze trotz ihrer immanenten und besonders hohen Grundrechts-Kritizität nicht gelten soll, so kann man dies nur auf drei Argumentationsstränge aufbauen:

(1) Art. 24 Abs. 2 GG, der den Parlamentsvorbehalt stützen soll, wäre gegenüber Art.  19 Abs. 1 GG vorrangig – eine angesichts der Historie bis 1945 und der im Vergleich wesentlich offeneren und allgemeineren Formulierung von Art. 24 Abs. 2 GG schwer haltbare Begründung.
(2) Die Grundrechtsgarantien von Art. 19 GG würden nicht gegenüber Ausländern gelten – das entspricht nicht der überwiegenden Rechtsmeinung und schon gar der nach dem Programm der Bündnis-Grünen weltgeltenden Bedeutung der Grund- und Menschenrechte (z.B. 37/4, 37/5, 37/6, 39/3).
(3) Im Kernbereich exekutivischer Handlungsmacht, jedenfalls in der Außen- und Sicherheitspolitik könne es keinen voll ausgebauten Grundrechtsschutz geben, denn ein solcher würde die Verlässlichkeit als Bündnispartner und damit die Staatsräson verletzen – auch diese Herleitung dürfte im klaren Konflikt mit Grundüberzeugungen der Bündnis-Grünen stehen.
Es gäbe für die Bündnis-Grünen allerdings auch eine vermittelnde Lösung, und sie vermöchte den fest in das grüne Genom eingeschriebenen universellen Grundrechtsschutz mit der zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle der 1994er Entscheidung bruchlos zu vereinbaren: Unzweifelhaft könnte parlamentarisch der völlige Verzicht auf militärische Optionen beschlossen werden oder die Beschränkung auf die Landes- und Bündnisverteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff. Beides sind historische Zustände der deutschen Wehrverfassung von 1949 bis 1955 und von 1955 bis ca. 1992. Beide Optionen waren und werden nach herrschender Meinung weder damals noch heute als verfassungs- oder gar völkerrechtswidrig eingeordnet. Man könnte nun einen wohlerwogenen und dann auch gesellschaftlich zu debattierenden Schritt über 1992 hinaus tun, ohne die für Bürger, Verbündete und potenzielle Gegner unkalkulierbare ad-hoc-Konstruktion der heutigen Praxis zu erreichen, und zwar durch eine Zwei-Schlüssel-Lösung:
(1) Nachvollziehbar und justiziabel die Aufgaben der Bundeswehr generell konkretisieren und abschließend definieren (etwa: Verteidigung und völkerrechtskonformes Abwehren von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z.B. unter konkretem Bezug auf Art. 7 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, und
(2) als zusätzliche Sicherung, gleichzeitig zur Stärkung der demokratischen Publizität einen konstitutiven Parlamentsbeschluss vorsehen, und zwar auch aus Respekt gegenüber unserer Verfassung ausdrücklich innerhalb des Grundgesetzes.
Sollten danach insgesamt weniger Einsätze als nach gegenwärtiger Praxis (das war nach mehr als 150 Parlamentsbeschlüssen die hundertprozentige Bestätigung aller bisherigen Kabinettbeschlüsse, ein geradezu sozialistisches Abstimmung-Paradies) herauskommen, gleichwohl mehr als bei der Beschränkung auf Verteidigung im eigentlichen Sinne bis zum Jahre 1992, so wäre das sicher auch in Augen der Bündnis-Grünen kein schmerzhafter Verlust, gleichwohl aber ein rechtsstaatlicher Gewinn. Zusätzlich wäre es ggf. auch ein Plus bei Stabilität und bei Ressourcen für zivile Staatsaufgaben: Wenn man etwa Einsätze wie ISAF ins Auge fasst, die auch aus heutiger professioneller Sicht militärisch gescheitert sind, gleichwohl mehrere Tausend zivile Opfer gekostet haben, beteiligte Soldaten traumatisiert haben, Milliarden verschlungen haben und zudem Produktion und Welthandel von Heroin signifikant angekurbelt haben.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Soweit erkennbar sind im Programm die VN priorisiert, auch deren Gewaltmonopol (37/3, 35/4, 38/5, 39/1); allerdings bekennt sich das Programm deutlich auch zur Bündnis-Integration, verwendet sogar an zwei Stellen den übereinstimmenden Terminus „eingebettet in die NATO“ (35/4 für die gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und 37/3 für eine die Menschenrechte stärkende [!] wertegeleitete Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik). Dies insinuiert m.E. ein irritierendes Überordnungs-Verhältnis etwa der NATO gegenüber der EU. Dies ist aber wohl missverständlich; denn insgesamt wird deutlich, dass das Ziel die möglichst breite und multilaterale Kommunikation und Kooperation ist, nicht die Verengung auf eigene oder kulturell bzw. weltanschaulich nahestehende Lager.
Risiken und Herausforderungen werden im Programm sehr weit gezeichnet, ähnlich weit wie auch im Weißbuch 2016: Im Mittelpunkt stehen der Mensch mit seiner Würde, seinen unveräußerlichen Rechten und seiner Freiheit. Uns leiten die Wahrung von Frauen- und Menschenrechten und die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Das schließt auch den Kampf für soziale Gerechtigkeit und globale Entwicklung ein sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und internationaler Korruption (37/4). „In der globalisierten Welt sind Außen- und Innenpolitik heute kaum mehr voneinander zu trennen. Ressourcenkonflikte, Fluchtbewegungen und die gemeinsame Herausforderung der Klimakrise zeigen, dass die Probleme der Welt nicht vor der eigenen Haustür Halt machen. Frieden, Freiheit, ein Leben in Würde und der Schutz der globalen öffentlichen Güter stehen allen Menschen gleichermaßen zu.“(37/5); siehe ferner die zu Beginn des Kapitels „Welt im Blick“ beschriebenen „dramatischen Herausforderungen“ (31/2 und 31/3 mit deutlicher Kritik sowohl an der russischen als auch der US-amerikanischen Führung, und zwar an Putin, da er an der Seite des Assad-Regimes mit brutalem militärischem Eingreifen und der  menschenverachtenden Bombardierung von Zivilisten Fakten schaffe, an Trump wegen seiner Pläne zu nationalistischer  Abschottung und Handelskriege, das Leugnen der Klimakrise, die Negierung der Genfer Konvention in Bezug auf das Hilfsgebot für Flüchtlinge und (Relativierung) des Verbots von Folter).
Wo sich das Programm konkret zu militärischen Handlungsformen bekennt, „auch wenn sie immer ein Übel (sind)“, bleibt es zu den konkret militärisch zu schützenden Interessen leider eher vage und weit auslegungsfähig: „Wir erkennen jedoch an, dass es Situationen gibt, in denen zur Eindämmung von Gewalt, zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen und zur kollektiven Friedenssicherung der Einsatz von Militär geboten sein kann.“ (39/3). In der Folge mag man aus der näheren Beschreibung des „Konzepts der Schutzverantwortung“ entnehmen, dass die Verfasser humanitäre Einsätze als eine besonders akzeptierte Fallgestaltung robuster Einsätze ansehen; allerdings ergibt sich aus dem Text auch keine Beschränkung darauf oder etwa der Ausschluss eines militärischen Schutzes von Handels- und Kommunikationssträngen, wie ihn etwa das Weißbuch 2016 ebenso wie vorangegangene Weißbücher und die geltenden Verteidigungspolitischen Richtlinien ausdrücklich als potenzielle militärische Einsatzfälle nennen. Anm.: Zur Bewertung der Schutzverantwortung siehe auch oben unter 2; ich halte R2P nicht für ein völkerrechtlich ausreichend fixiertes Rechtsinstitut und überdies für durch wiederkehrenden Missbrauch desavouiert.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Die Rückkehr zur Wehrpflicht ist im Programm, soweit ich erkennen kann, nicht empfohlen; dies wäre nach der Historie der Aussetzung aber auch nicht tatsächlich zu erwarten. Allerdings übersehen oder verdrängen die Bündnis-Grünen m.E.: Ihr durchaus ausdrückliches Bekenntnis zu auch robusten Handlungsformen, etwa zur Durchsetzung von Menscherechten (39/3), ist nur dann zu realisieren, wenn sie die Umsetzung auf Bevölkerungs- und Bewerbergruppen delegieren, die entweder weltanschaulich weit von den Bündnis-Grünen entfernt sind oder die wegen Arbeitsmarkt- oder Bildungsnachteilen sozial gezwungen sind, sich bei der Bundeswehr zu verdingen, sodass ein „freier Wille“ hier konstruiert wäre. Man könnte dies als das Ausnutzen oder Herabsetzen als Werkzeug werten.

Nach meiner Auffassung kann eine politische Gruppierung ohne Verlust an demokratischer Glaubwürdigkeit nur genau dasjenige programmatisch fordern, was sie mit einer repräsentativen Menge ihrer Mitglieder auch vor Ort umsetzen könnte. Alles andere scheint mir sehr nahe an Verleitung zur Prostitution bzw. nahe an einer recht unsympathischen Einstellung, die Kant einmal sehr bildhaft und mit ungewohnt einfacher Grammatik dargestellt hat, und zwar in einer Fußnote seiner noch heute wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“: „So gab ein bulgarischer Fürst dem griechischen Kaiser, der gutmütigerweise seinen Streit mit ihm durch einen Zweikampf ausmachen wollte, zur Antwort: ‚Ein Schmied, der Zangen hat, wird das glühende Eisen aus den Kohlen nicht mit seinen Händen herauslangen.’ “ (Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 2. Aufl. 1796, Reclam-Ausgabe S. 17, im Netz u.a. hier).
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm lehnt die Anhebung des Wehretats auf 2% des BIP ausdrücklich ab (35/6), empfiehlt zur Gewährleistung der erforderlichen Fähigkeiten aber eine Verstärkung von Synergien im Bündnis (35/5). 
Nicht problematisiert wird hier: Die zunehmende Integration kann praktische und psychologische Folgezwänge auslösen und hat dies im Falle der Arbeitsteilung etwa beim AWACS-System auch mehrfach getan. Ganz unabhängig von etatistischen Vorteilen muss diese arbeitsteilige Vernetzung auch ein natürliches strategisches Ziel des Bündnisses sein, um schwer kalkulierbare Kommunikations- und Entscheidungsprozesse durch gruppendynamische Effekte zu minimieren; "Bündnisfähigkeit", "faire Lastenteilung" und "Verlässlichkeit" sind nicht umsonst drei der in parlamentarischen Debatten zu Bundeswehreinsätzen meistgebrauchten und persuasivsten Wendungen.

Menschenjagd

Im Kölner Stadt-Anzeiger steht heute zu lesen, in einem Artikel von Martin Gehlen auf S. 5 ("Was vom Kalifat übrigbleibt"):

Die USA und Frankreich sollen daran arbeiten, dass „alle ausländischen Kämpfer in Raqqa sterben“ bzw. dass Spezialkräfte „französische Extremisten im Mossul aufspüren und liquidieren“. Wenn das tatsächlich so sein sollte: Dann haben wir den Kampf gegen den Terror schon verloren, auch bei uns. Das wäre aus meiner Sicht selbstgerechte, rohe Menschenjagd, ohne jede Basis im nationalen oder internationalen Recht, schlimmer als Guantanamo und waterboarding - ein geradezu paradiesches Motiv für Legionen von Märtyrern, eine Bestätigung aller clash-of-civilisations- und Okzident-vs.-Orient-Verschwörungstheorien und ohne jede Halbwertzeit. Hollywood könnte diesen Plot kaum besser zusammenreimen.


Es schmerzt daran zu erinnern: Der mörderische IS ist nichts weniger als die Frucht einer völkerrechtswidrigen und auf Lügen basierenden Destabilisierungdes Irak, vielleicht nicht aus Gier, so doch zumindest aus Naivität. „Zauberlehrlinge“ ist darum die noch harmloseste Umschreibung. Die Konsequenzen der robusten militärischen und diplomatischen Interventionen in der ganzen Region haben durch massive Fluchtbewegungen und induzierten Terrorismus auch unser politisches Innenleben stärker zerrüttet und unser moralisches und rechtsstaatliches Koordinatensystem markanter verschoben als irgendeine andere Initiative.

Gefangene werden nicht gemacht!“, das hatte vor mehr als 100 Jahren schon Wilhelm II. den deutschen Teilnehmern einer militärischen Strafexpedition gegen den chinesischen Boxeraufstand auf den Weg gegeben und sich dabei stark wie Attila, lyrisch: Etzel gefühlt. Weswegen wir Deutschen heute noch als die modernen Hunnen gelten, selbst bei unseren nächsten – damaligen wie heutigen – Verbündeten. Zur Hunnenrede am 27.7.1900 am Bremerhavener Pier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hunnenrede; zur Mutter aller Strafexpeditionen der Neuzeit: https://de.wikipedia.org/wiki/China-Expedition

Der zu Beginn genannte Artikel zitiert Brett McGurk, den US-Sonderbauftragten für den Kampf gegen den IS, siehe auch dieses Interview: http://www.cbsnews.com/news/us-brett-mcgurk-foreign-isis-fighters-raqqa-will-die-in-raqqa/

Dienstag, 11. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – DIE LINKE & Verteidigungspolitik




So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde die jeweiligen Programm-Passagen mit jeweiligen Klammer-Angaben (Seite/Absatz) zitieren, und soweit angezeigt, im Wortlauf wiedergeben:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. zu Afghanistan, zum Irak, zu Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).
Hier folgt nun der dritte Post, nämlich zur Programmatik der LINKEN.
Quelle zum Programm der Partei DIE LINKE, wie es am 9.-11.6.2017 beschlossen wurde:
https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/wahlprogramm2017.pdf
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
DIE LINKE lehnt Auslandseinsätze grundsätzlich ab und will laufende Einsätze beenden, will ihnen auch künftig nicht zustimmen (99/1, 100/4, 106/7). Sie will den Umbau der Bundeswehr zu einer Einsatzarmee stoppen und jegliche offensive Waffensysteme abbauen (106/10) und will sich nicht an einer Regierung beteiligen, die (u.a.) Kampfeinsätze im Ausland zulässt (107/5); langfristiges Ziel ist über die schrittweise Abrüstung der Bundeswehr (107/1) ein Deutschland und ein Europa ohne Armeen (107/2).
Ein systematisches Assessment bisheriger oder laufender Auslandseinsätze findet sich nicht; das Programm weist nur pauschal auf Zusammenhänge zwischen Waffenexporten, Freihandel, Ressourcenkonkurrenzen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Klimawandel, Terrorismus und Fluchtbewegungen (99/1). Ein (verschlechterter) Grad der Achtung von Menschenrechten wird beispielhaft für Länder des Mittleren Ostens und weite Teile Afrikas konstatiert (99/4); Syrien ist hier etwas näher adressiert: „In Syrien haben Groß- und Regionalmächte sowie das Assad-Regime und terroristische Organisationen eine der größten humanitären Katastrophen seit dem 2. Weltkrieg zu verantworten: Millionen Menschen sind auf der Flucht, Hunderttausende müssen hungern.“ (99/4). Russland ist in die Kritik einbezogen, durch seinen „Anti-Terror-Krieg“ nur mehr Gewalt, Opfer und Terrorexport nach Europa zu erzeugen (99/1). Eine abwägende Analyse ist offenbar nicht das Ziel, sondern entsprechend dem bisherigen Abstimmungsverhalten ein a-limine-Verdikt zu Auslandseinsätzen und prinzipiell auch militärischer Optionen insgesamt. Dies entspricht, nicht ganz ohne Ironie, dem Verfassungszustand Westdeutschlands bis zur Wiederbewaffnung Deutschlands i.J. 1955 im Zusammenhang mit der damaligen Korea-Krise.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Konsequent zum vollständigen Ablehnen von Auslandseinsätzen (s.o. 1) formuliert Programm keine abgestuften Kriterien für Auslandseinsätze. Es wird andererseits auch kein Anpassen der Verfassung vorgeschlagen, um die zumindest mittelfristig wohl mitgetragene Verteidigungsfunktion (107/1) als vorbehaltlos einzige Bundeswehraufgabe zu fixieren. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ist soweit ersichtlich nicht angesprochen; dies hätte man angesichts vergangener Vorstöße der LINKEN zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes von Spezialkräften durchaus vermuten können. Anm.: DIE LINKE positioniert sich ausdrücklich gegen Einsätze der Bundeswehr im Innern (101/7).
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Die Position der LINKEN zu NATO, VN und OSZE sind klar und unverändert: Zentral stellt das Programm die VN als Organ für die friedliche Verständigung der Völker und Gesellschaften (105/7 und folgende); OSZE soll als wichtiges Format der gesamteuropäischen Kooperation gestärkt werden (106/4); die NATO soll mittelfristig aufgelöst und durch ein auf Abrüstung zielendes kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands ersetzt werden (106/4, kritisch zur NATO ferner 106/2, 106/7, 106/9, 99/1).
Konsequent zur Positionierung des LINKEN nennt sie keine spezifisch militärisch zu schützenden Interessen bzw. Risiken, denen sie nur oder bevorzugt durch militärische Einsätze bzw. Fähigkeiten begegnen will; im Gegenteil werden gerade militärische Engagements und Handlungsformen als Treiber lokaler wie globaler Risiken für die Zivilbevölkerung wahrgenommen (u.a. 99/1 und folgende). Ebenfalls konsistent dazu kündigt die LINKE breitgefächerte Initiativen zur Einschränkung militärischer Optionen auf vielen gesellschaftlichen Ebenen an: keine Ausbildung anderer Armeen (100/6) und keine Militärberatungsmissionen (100/10), keine hybriden Einsatzformen bzw. Arbeitsteilung militärischer und zivilgesellschaftlicher Akteure (101/2; Anm.: eine bemerkenswerte Frühform zivil-militärischer Zusammenarbeit mit allerdings nur vorgespiegelter ziviler Identität war die Operation Sommerregen zur Aufsuche sowjetischer Waffensysteme während der sowjetischen Besetzung Afghanistans vor 1989), Erschwerung bzw. Verbot von Rüstungsexporten, speziell bei Kleinwaffen (101/9 und folgende; zur Türkei siehe auch 106/3); mittelfristig Einstellung aller Rüstungsproduktion und Konversion der Rüstungsbranche (101/13), Zivilklauseln zur Sicherung nicht-militärischer Forschung (102/5), ein Zivilsteuergesetz, das den Steuerunterworfenen die Wahl lässt, keine militärischen Handlungsformen zu unterstützen (102/6), Atomwaffenfreiheit Deutschlands (102/8, 102/9), keine von deutschem Staatsgebiet gesteuerte Drohneneinsätze (102/13), keine Offensivstrategie der Bundeswehr in Datennetzen (102/15), Wiedereinführung des Straftatbestandes der Vorbereitung eines Angriffskrieges (106/5; siehe zum Hintergrund) und Verbot von militärischen Sicherheits- und Söldnerfirmen bzw. das Verbot an die Regierung, solche zu beauftragen (107/3). Ein wenig außerhalb des rein Militärischen liegt der Vorschlag, den 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären – als Tag der Befreiung vom Faschismus i.J. 1945 (107/4).
Zur Forschung betont das Programm der LINKEN (nur) Initiativen zur Rüstungskonversion bzw. zur Umstellung von militärischer auf zivile Produktion in breiter öffentlicher und privater Förderung (102/2). Wie auch bei den anderen Parteien bleibt die weitere Friedens- und Konfliktforschung nicht adressiert. Das ist aus meiner Sicht sehr erstaunlich; denn eine belastbare Analyse etwa der multi-faktoriellen Konflikt- bzw. Fluchtursachen scheint nach deren Stellenwert im Programm und für verlässliche und von allen Akteuren akzeptierte Lösungsstrategien sehr angezeigt zu sein (vgl. 103/3 und folgende, 99/1 und folgende).
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Eine Rückkehr zur Wehrpflicht wird nach meiner Wahrnehmung nicht empfohlen; möglicherweise schließt für die LINKE ihr grundlegendes Ablehnen militärischer Handlungsformen eine gesamtgesellschaftliche Herangehensweise auch als Übergangsform aus, vielleicht auch für ihr Wählerklientel. Darin sehe ich einen zumindest leichten Widerspruch, denn zumindest übergangsweise und mittelbar weist man die potenziell kritischen und belastenden Aufgaben einer Bevölkerungsgruppe zu, die wegen gesellschaftlicher Benachteiligung, auch bei Beschäftigungs- und Bildungschancen tendenziell stärker für eine militärische Verwendung vorbestimmt ist. Darunter mögen sogar überproportional viele Bürgerinnen und Bürger aus den Neuen Bundesländern sein bzw. mit einem Arbeitslosigkeits-affinen Gradienten nach Osten und Norden.
Radikale Umtriebe und Gefährdungen sind nicht unmittelbar angesprochen. Allerdings spricht sich das Programm dezidiert dafür aus, die Rekrutierung Minderjähriger zu beenden (102/14) und jegliche Bundeswehr-Werbung aus Bildungseinrichtungen und Ausbildungsmessen fernzuhalten (103/3).
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm lehnt jegliche Etaterhöhung ausdrücklich ab (100/3, 100/7) und zielt wie oben ausgeführt auf eine Abrüstung der Bundeswehr (107/1), damit notwendigerweise auf eine degressive Ausstattung, mit dem Ziel langfristiger Abschaffung der Bundeswehr und Konversion (107/2). Dabei sollen zunächst die offensivfähigen Waffensysteme abgebaut werden (106/10). Folgerichtig würde sich die Bundeswehr jedenfalls für eine Übergangszeit wieder einer Struktur nach dem Verteidigungs-Modell zwischen 1955 und 1990 annähern.