Jetzt hat er es uns schon wieder gesagt, unser erster Bürger, unser Joachim Gauck. Wie schon am letzten Tag der Einheit hat er auch in seiner Eröffnungsrede zur 50. Münchner Sicherheitskonferenz davon geredet: Deutschland und die Deutschen müssen wegen Stärke und Wirtschaftsmacht bei den ständig neuen und sich sogar beschleunigenden Bedrohungen und tödlichen Herausforderungen, wo inzwischen "einzelne so viel Vernichtungskraft kaufen können wie füher nur Staaten, nun dankbar sein und "mehr tun für jene Sicherheit, die [uns] über Jahrzehnte von anderen gewährt wurde". Ja, zwar nimmt er Deutschland auch zunächst ein wenig in Schutz, gegen den Vorwurf "Drückeberger der Weltgemeinschaft zu sein". Denn wir wären ja schon ganz gut bis sogar vorbildlich bei der Entwicklungshilfe, beim Ressourcenschutz, bei der Finanzierung internationaler Organisationen und bei einigen Militäreinsätzen [aber, so muss man im Kontext der Rede folgern, wohl nicht bei ausreichend vielen Einsätzen oder ausreichend robusten]. Anzurechnen wäre uns zwar auch die Kooperation in Europa und die Anstrengung bei der Überwindung der monetären Krisen der jüngsten Zeit [die, wie man anmerken darf, kleine und periphere Staaten viel härter getroffen hat]. Aber die genannten Fleißkärtchen reichen unserem Ersten ganz offenbar nicht und er kleidet das von ihm wahrgenommene Defizit in rhetorische Fragen:
"Tun wir, was wir könnten, um unsere Nachbarschaft
zu stabilisieren, im Osten wie in Afrika? Tun wir, was wir müssten, um den
Gefahren des Terrorismus zu begegnen? Und wenn wir überzeugende Gründe dafür
gefunden haben, uns zusammen mit unseren Verbündeten auch militärisch zu
engagieren, sind wir dann bereit, die Risiken fair mit ihnen zu teilen? Tun
wir, was wir sollten, um neue und wiedererstarkte Großmächte für die gerechte
Fortentwicklung der internationalen Ordnung zu gewinnen? Ja, interessieren wir
uns überhaupt für manche Weltgegenden so, wie es die Bedeutung dieser Länder
verlangt? Welche Rolle wollen wir in den Krisen ferner Weltregionen spielen?
Engagieren wir uns schon ausreichend dort, wo die Bundesrepublik eigens Kompetenz
entwickelt hat – nämlich bei der Prävention von Konflikten?"
Die Antwort und Benotung folgt auf dem Fuß und ich kann sie nur als ein "mangelhaft", wenn nicht sogar als ein "ungenügend" interpretieren:
"Ich meine: Die
Bundesrepublik sollte sich als guter Partner früher, entschiedener und
substantieller einbringen."
Sehr tief reflektiert hat er - obwohl ich ihm das durchaus zutraue - den komplexen Redetext nach meiner Einschätzung nicht, ich würde ihm darum auch keine bessere Note ausstellen als er Deutschland insgesamt:
So nennt er den deutschen Afghanistan-Einsatz kurz und bündig "notwendig", wagt aber keine Bilanz von Nutzen und Lasten, weder für Afghanistan, noch für Deutschland. Er verweist mehrfach auf die verlässliche Werteorientierung und insbesondere auf den Schutz der Grundrechte, den Deutschland im Schilde führe. Er schreckt aber vor einem Blick auf den massiven Blutzoll zurück, den der Einsatz der afghanischen Zivilbevölkerung abgefordert hat - nach zurückhaltenden Schätzungen 40.000 zivile Tote und ein Vielfaches an Verletzten. Und selbstverständlich gibt es auch keinen Hinweis auf die Katastrophe bei der Bombardierung von Tanklastern am Kundus-Fluss. Er weist auf die besonderen Interessen einer Exportnation an einem offenen Weltmarkt hin, das Interesse an der Erhaltung eines Ordnungsgefüges, das gar noch zukunftsfähig gemacht werden müsse, und weiß: "Deutschland profitiert besonders von der offenen Ordnung der Welt." "Offene Ordnung", das ist in der Wortkombination schon spannend; aber was ich hier erwarten würde, was aber völlig fehlt, das ist die selbstkritische Überlegung: Diese Art von interessierter und schlagkräftiger Ordnung kann man auch als Teil des Problems, als eine wesentliche Ursache bei der Destabilisierung von ganzen Regionen Afrikas prüfen und bewerten; etwa den Preis, zu dem wir hochsubventionierte Lebensmittel auf afrikanischen Märkten anbieten. Und der weit überwiegende Teil genau derjenigen Risiken, auf die wir mit unseren Sicherheitskonzepten antworten wollen, sie sind unmittelbare Auswirkungen einer Globalisierung nach unseren Spielregeln und zu unserem Vorteil. Man kann das kaum eindrucksvoller aufzählen als im (noch aktuellen) Bundeswehr-Weißbuch 2006 und in seiner Risiko-Analyse, die mit geringügigen Änderungen auch von attac formuliert sein könnte. Wenn wir kämpfen, dann kämpfen wir auch als Zauberlehrlinge, kämpfen gegen selbst induzierte Krisen und Konflikte, auch gegen selbst produzierte und exportierte Waffen.
Zwei Präsidenten im Vergleich ihrer Fragen
Zu einem anderen Fünfzigsten und ebenfalls im München hatte ein anderer Präsident gesprochen; es war die Kommandeurtagung am 10.10.2005 und es ging um das fünfzigjährige Bestehen der Bundeswehr. Präsident war damals Horst Köhler und er stellte in seiner Rede zum speziellen Verhältnis zwischen Volk und Außen- und Sicherheitspolitik außergewöhnlich viele und außergewöhnlich skeptische Fragen: 26 in direkter Rede und noch mehr in indirekter Rede. Typische Beispiele daraus:
"Mich macht nachdenklich:
Die Bundeswehr wird von einer Selbstverteidigungsarmee umgebaut zu - was
eigentlich? Einer Armee im Einsatz? Einer Interventionsarmee? Der Deutsche
Bundestag stimmt mehr als vierzig Mal dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte im
Ausland zu; aber die Deutschen wirken von all dem kaum berührt oder gar
beeindruckt. ...
Alle diese Einstellungen
mögen gutartig sein; aber zeugen sie nicht auch von einem bedenklichen Mangel
an Kenntnissen, an aufgeklärtem Eigeninteresse und an politischem
Wirklichkeitssinn? Wenn die Deutschen so wenig vom Ernst des Lebens wissen, auf
den die neue Bundeswehr eine Antwort ist, dann werden sie nur schwer
einschätzen können, welchen Schutz die neue Sicherheitspolitik verspricht,
welche Gefahren sie möglicherweise mit sich bringt, ob der Nutzen die Kosten
wert ist und welche politischen Alternativen Deutschland und die Deutschen bei
alledem eigentlich haben. Das müssen sie aber einschätzen können, damit sie die
nötige demokratische Kontrolle ausüben können, damit sie innerlich gewappnet
sind für die kommenden Herausforderungen und damit sie den Dienst ihrer
Mitbürger in Uniform zu schätzen wissen und aus Überzeugung hinter ihnen
stehen. ...
Darum wünsche ich mir
eine breite gesellschaftliche Debatte - nicht über die Bundeswehr, sondern über
die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik unseres Landes.
Diese
Debatte braucht klare Analysen, welche deutschen Interessen es zu schützen und
zu fördern gilt, vor welchen Herausforderungen und Bedrohungen wir dabei
stehen, auf welche Ressourcen wir zählen können, wie wir vorgehen und welche
Rolle dabei die Bundeswehr übernimmt. Vor allem der Deutsche Bundestag, die
Bundesregierung und die politischen Parteien sind gefordert, eine solche
Gesamtschau zu entwickeln und den Bürgern vorzustellen. ..."
Auch Joachim Gauck stellt Fragen, aber es sind deutlich weniger, nur 14, und sie wirken rein rhetorisch nach dem Muster "Wisst Ihr denn noch nicht oder wollt Ihr noch immer daran vorbeisehen, dass... ?". Gauck geht in der Form des Fontalunterrichts, der - wie in der Kirche - eine Gegenrede nicht erwartet, von lange gesicherten Botschaften aus:
"Aus all dem folgt: Die Beschwörung des Altbekannten wird künftig nicht
ausreichen! Die Kernfrage
lautet doch: Hat Deutschland die neuen Gefahren und die Veränderungen im Gefüge
der internationalen Ordnung schon angemessen wahrgenommen? Reagiert es seinem
Gewicht entsprechend? Ergreift die Bundesrepublik genügend Initiative, um jenes
Geflecht aus Normen, Freunden und Allianzen zukunftsfähig zu machen, das uns
Frieden in Freiheit und Wohlstand in Demokratie gebracht hat?
Lassen sie mich ein paar Beispiele in Fragen kleiden: Tun wir, was wir könnten, um
unsere Nachbarschaft zu stabilisieren, im Osten wie in Afrika? Tun wir, was wir
müssten, um den Gefahren des Terrorismus zu begegnen? Und wenn wir überzeugende
Gründe dafür gefunden haben, uns zusammen mit unseren Verbündeten auch
militärisch zu engagieren, sind wir dann bereit, die Risiken fair mit ihnen zu
teilen? Tun wir, was wir sollten, um neue und wiedererstarkte Großmächte für
die gerechte Fortentwicklung der internationalen Ordnung zu gewinnen? Ja,
interessieren wir uns überhaupt für manche Weltgegenden so, wie es die
Bedeutung dieser Länder verlangt? Welche Rolle wollen wir in den Krisen ferner
Weltregionen spielen? Engagieren wir uns schon ausreichend dort, wo die
Bundesrepublik eigens Kompetenz entwickelt hat – nämlich bei der Prävention von
Konflikten? Ich meine: Die Bundesrepublik sollte sich als guter Partner
früher, entschiedener und substantieller einbringen.
Wird Deutschland also
"mehr Ärger bekommen", wenn es sich einmischt? ..."
Was ist nun das rechte Beispiel für Staatskunst: Köhlers offener oder Gaucks beschlossener Ansatz? Dialog oder Verkündung? Zumindest eines ist sicher: Der Zeitpunkt für Dialog ist in einer Demokratie vor der Wahl. Demokratie lebt davon, dass konkurrierende politische Konzepte zur Wahl gestellt werden, mit für die Bürger/innen verständlichen Analysen und Evaluationen der bisherigen Politik und Konzepten / Werkzeugen für ein in der kommenden Legislaturperiode verbessertes (oder auch, wenn bewährt, bestätigtes) Handlungsprogramm zu dem jeweiligen Politikfeld. Dazu bedarf es einer verständlichen und möglichst unabhängigen Evaluation der bisherigen Missionen nach Ressourcenplanung und Ressourcenverbrauch, nach Erfolgen und Misserfolgen, auch nach Nebenfolgen, speziell solchen mit Grundrechtsrelevanz. Das hat gefehlt und fehlt noch heute. Auch das strategische Papier "Neue Macht, neue Verantwortung. Elemente einer deutschen Außen- und Sicherheitspolitik für eine Welt im Umbruch" der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und des German Marschall Fund of the United States (GMF) mit Bearbeitungsstand September 2013, das sich in einzelnen Positionen den Reden Gaucks, von der Leyens und Steinmeiers auf der Münchner Sicherheitskonferenz wiederfindet, enthält keine kritische Analyse oder gar systematische Evaluation des bisherigen Einsatzgeschehens, keine "lessons learnt". Das erweckt den Eindruck, dass die militärische Kooperation als alternativlos oder gar als - in einer fortschreitend unkalkulierbaren weltpolitischen Lage - zwingend zu vertiefen gilt, dass darum eine systematische Prüfung auf Zielerreichung oder Bewährung nicht ansteht, dass dies gar ein ganz unwirtschaftlicher, weil notwendigerweise folgenloser Aufwand wäre.
- wird fortgesetzt ("Was ist der im GG rechtsstaatlich und demokratisch vorgezeichnete Weg?") -
Grundgesetz
xxx
Samstag, 1. Februar 2014
Montag, 23. Dezember 2013
Highlander
Highlander, das passt gut zum
Bergischen Land und zu einer kommunalpolitischen Lehreinheit, die ich am
Samstag genießen durfte: Es kann nur einen geben.
Die Vor- und Nachgeschichte
2014 wird außerplanmäßig neben dem
Rat der Gemeinde Burscheid auch der Bürgermeister ausgeguckt, genauer gesagt: bestätigt.
Jedenfalls, wenn alles wie geplant verläuft. Außerplanmäßig, weil wir den
Amtsinhaber i.J. 2009 eigentlich auf sechs
Jahre gewählt haben und dieser
nun vorzeitig zurücktreten wird, um einen kostensparenden Gleichlauf
mit der Ratswahl zu ermöglichen. So, wie es nach
einer Änderung des Wahlrechts im Frühjahr 2013 aufgrund des Gesetzes
zur Stärkung der kommunalen Demokratie v.9.4.2013 in NRW ab 2020
ganz allgemein wieder gehandhabt werden soll. So weit so gut. Das Gleiche tun gerade viele Bürgermeister – der WDR hat dazu eine interaktive
Übersicht ins Netz gestellt – und genau das kann auch der
Wahlbeteiligung und damit am Ende dem Ansehen, der Legitimation und dem impact des Chefs oder der Chefin einer
Bürgerschaft nur Kraft verleihen, auch aus meiner Sicht. Und Kosten sparen,
das ist in Burscheid auch weiterhin sehr angesagt.
Ein massiver Schönheitsfehler ist
allerdings für mich: Nach heutigem Stand stehen genau zwei Männer zur Wahl – der Amtsinhaber von der CDU und sein
früherer Parteifreund und zeitweiliger
Kronprinz der CDU. Jener Prinz war allerdings vor der letzten Wahl für
ihn und einige andere sehr überraschend kurz vor dem Tron in die zweite Reihe gestellt worden. Er hatte dann rauchend vor Zorn die
Fraktion verlassen und gemeinsam mit einigen Parteifreunden – ca. einem Drittel
der CDU-Fraktion und etwa einem Viertel der Mitglieder – eine neue
lokalpolitische Gruppierung gegründet, die "Bürger für Burscheid" oder kurz BfB.
So wurde er 2009 am Ende doch Kandidat und hat bei der Bürgermeisterwahl auch
aus dem Stand mit 30% der Stimmen einen sehr respektablen zweiten Platz
errungen, im Rat auch mit 18,3% der Stimmen acht Sitze für seine neue
Ratsfraktion. Exkurs: Rechnerisch hatte dann die CDU gemeinsam mit ihrem
Ableger BfB recht genau die Hälfte der Stimmen und damit die Hälfte der Ratssitze erobert
– ein atemberaubender, weit überproportionaler Zuwachs für diesen Teil des
politischen Spektrums (auch wenn sich die Akteure selbst nicht grün waren und
sind). Wenn man’s rein taktisch oder weltanschaulich sehen will: Hut ab! Das war schon sportlich.
Aber genau deswegen dreht sich mir
der demokratische Magen um: Nach gegenwärtigem Stand der Dinge läuft die 2014er
Bürgermeisterwahl auf einen weiteren und nun sogar personell verengten showdown
hinaus, auf einen gunfight wie am 26. Oktober 1881 am O.
K. Corral in Tombstone / Arizona, oder auf ein Adrenalin- und/oder
Testosteronbad unter Männern. Mangels signifikanter politischer Differenzierung ist
dabei halt kein wirklicher
demokratischer Mehrwert in Sicht. Das habe ich so an den Stadt-Anzeiger
geschrieben und der hat es am letzten Donnerstag freundlicherweise auch so
gedruckt:
„Gut,
es ist dem BfB-Kandidaten schon einmal anzurechnen, dass er eine bloße
Akklamation der bestehenden Herrschaft verhindert - will sagen, dass es bei der
kommenden Wahl überhaupt eine Auswahl geben wird und keine Farce. Trotzdem habe
ich ein sehr schlechtes Gefühl: Die beiden einzigen Burscheider Bewerber kämen
dann ja aus dem praktisch gleichen Denk-Stall.
Sollten
andere, sehr traditionsreiche Parteien tatsächlich nicht die Kraft bzw. das
Geld für eine eigene persönliche politische Alternative aufbringen? Wie wäre es
dann mit einer parteifreien Kandidatur? Wie wäre es womöglich mal mit einer
unabhängigen Bürgermeisterin, der ersten im Übrigen? Kandidieren macht sogar
Spaß und ich würde es von ganzem Herzen unterstützen!“
Meine Samstags-Lektion
Am Samstag sprach ich dann halb im
Spaß, halb im Ernst eine alte Bekannte an, die mich vor 20 Jahren mal bei einem
kommunalpolitischen Unding unterstützt hatte: Ich hatte mich 1993 gefragt, wann
denn bitte die breite gesellschaftliche Debatte zu den damals noch ganz neuen
Auslandseinsätzen der Bundeswehr = DENY FLIGHT
(Jugoslawien) UNOSOM
II (Somalia) aufgenommen würde und hatte dazu einen parteilosen Aufschlag in Burscheid gewagt – eine Podiumsdiskussion, wie es sie damals kurz vorher z.B. auch in
Leichlingen gegeben hatte, dort auf Initiative der Jusos. Besagte Bekannte hatte die 1993er Veranstaltung ein
wenig bezuschusst und ich war und bin dafür sehr dankbar; andere Ratsfraktionen
hatten darin keine Priorität gesehen. Hier der damalige Handzettel:
Bundeswehr – wohin
?
Was soll, was kann die Bundeswehr
künftig leisten?
Sprechen Sie darüber
mit Vertretern der Parteien!
•
MdB Dr. rer. nat. Eberhard
Brecht,
stellvertr. außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion
•
MdB Jörg
van Essen, Vors. Landesfachausschuß f. Außen-, Europa- u. Sicherheitspolitik
der FDP
• Hans-Joachim Falenski, außenpolitischer Berater der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
•
Ernst Chr. Stolper, Sprecher
LAG Europa-. Friedens- u. Außenpolitik .Bündnis
90 - DIE GRÜNEN NRW
+ Hptm. Olaf Holzhauer, Pressezentrum der
Luftwaffe in Köln/Wahn
+ Pfarrer Olaf Jellema, Landespfarrer für
Zivildienstleistende NRW
+ Flottillenadmiral a.D. Elmar Schmähling !
Donnerstag, 25. November 1993
20.00 Uhr
Aula der Friedrich-Goetze Hauptschule in Burscheid
Auf dem Schulberg
Auf dem Schulberg
Verantwortlich i. S. d. Pressegesetzes :
Cornelia Lukas-Voss u.
Dr. Karl Ulrich Voss - Kuckenberg 34, 51399 Bu rscheid - Tel. 02174 - 8791
Und nun schlage ich besagter Bekannten vor, doch
mal mit einer Partei-eigenen Bürgermeisterinnen-Kandidatur
in den Wahlkampf zu ziehen. Was dann folgte, das hatte ich aber noch nicht gekannt:
Ich wisse doch, dass sie den
amtierenden Bürgermeister unterstütze. Aber
auf Lebenszeit? Ob man sich auch emanzipieren könne? Niemals, der
Bürgermeister verstehe sein Geschäft; Kontinuität liege auch in ihrem unternehmerischen
Interesse. Außerdem sei bekannt: Männer würden sich doch immer für Aufgaben
bewerben, die sie gerade nicht beherrschen. Dann
noch etwas persönlicher: Ich (Voss) würde das doch auch nicht schaffen! Na ja, ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob
mich ein Jurastudium und 30 Jahre erfolgreiche Praxis in der Verwaltung und mit der Politik
wirklich bis zur nächsten Steinzeit disqualifizieren würden – aber ich habe
mich für 2014 auch gar nicht beworben. Und mindestens ein Mann scheint für meine Bekannte dann doch deutlich aus dem von ihr zitierten Stereotyp heraus zu ragen. Vielleicht aber hat meine Bekannte trotz geringer eigener Verwaltungserfahrung sehr viel mehr Assessment-Qualitäten – die Fähigkeit, Bewerber quasi mental zu röntgen –
als nach ihrer persönlichen und beruflichen Erfahrung zu erwarten steht. Sie
hasse Männer mit Profilneurosen, denn nur darum handele es sich doch hier. Das genau bestreite ich vehement: In einer Demokratie
geht es zuallererst darum, auch Bestehendes und selbst das Bewährte durch möglichst
vielfältige personelle und programmatische Alternativen auf den Prüfstand zu
stellen, zyklisch, immer wieder. Das Bessere ist Feind des Guten. Alles andere sehe ich als technokratisch,
machiavellistisch und auch manichäisch an, insbesondere eine Wahl, bei der es
nur einen Bewerber gibt oder
bequemerweise geben soll. Und ganz nebenbei bemerkt: Ein Bürgermeister wirkt und denkt nie allein; seine Arbeit und sein Erfolg ist eingebettet in viele arbeitsteilige Kompetenzen der
Verwaltung, des Rates, manchmal sogar der Bürgerschaft. Was gut gegangen ist,
beruht immer zu einem wesentlichen Teil auf den Initiativen und Ideen anderer, teils auch auf
förderlichen Rahmenbedingungen außerhalb der Kommune. Wenn besonderer Erfolg hier ein
Argument sein soll, dann wäre die personelle Kausalität dafür noch zu beweisen. Auch das muss ein Wahlkampf leisten.
Also: Es kann bei uns nicht nur
einen geben. Staatsformen nach diesem Strickmuster müsste man Monarchie oder
Oligarchie nennen.
Ich werde auch bei anderen Parteien
und Gruppierungen für eine aktive Beteiligung bei dieser Bürgermeisterwahl
werben. Könnten Sie denn eine Partei, der eine eigene Kandidatur zu lästig ist
oder taktisch suboptimal erscheint, wirklich demokratisch ernst nehmen? Ich würde eine solche Partei nicht in den Rat wählen
und könnte das niemandem empfehlen. Rosinen picken mag lecker sein. Hier
aber gilt es, Farbe zu bekennen, taktischen Spielchen eine Absage zu erteilen und lebhaftes
personelles Engagement zu beweisen. Verzicht auf einen eigenen Start würde ich
als politischen Offenbarungseid und mittelfristig als Vorschub zur Filzbildung verstehen.
Eine kleine persönliche Anekdote aber
noch zu den oben angesprochenen unternehmerischen
Interessen: Während der 2009er Wahl hatte ich die beiden großen Burscheider
Unternehmen um ein Orientierungsgespräch gebeten, über die dortigen Entwicklungspläne,
über die Burscheider Rahmenbedingungen und über kommunalpolitische
Gestaltungsmöglichkeiten. Beide Firmen lehnten das Gespräch ab. Eines der Unternehmen wurde dabei auf meine Nachfrage verblüffend deutlich: Man komme mit der
gegenwärtigen Administration wunderbar zurecht; daher mache ein Meinungsaustausch
mit einem anderen Kandidaten gar keinen Sinn. Die Lehrwerkstatt dieses Unternehmens
hatte später den Hintergrund für eines der 2009er Wahlkampfplakate gebildet.
Ein Schuft, wer Übles dabei denkt.
Mittwoch, 18. Dezember 2013
diligentia quam in Kundum fluminem
Am 4.9.2009 ergießen sich
Zehntausende Liter Treibstoff, ferner große Mengen an mineralöligen Verbrennungsprodukten,
Schmierstoffen und kontaminierenden Rückstände aus dem Abbrennen zweier
Lastwagen in eines der wenigen Oberflächengewässer einer semi-ariden Landzone, den Kundus. Die unmittelbare Umgebung des Unglücksortes verwandelt sich in wenigen Stunden zu einer mit schwarzem Schmier und
Schmauch überzogenen Mondlandschaft.
Tausende Menschen flussabwärts nutzen den Wasserlauf als wesentliche Quelle für Trinkwasser. In Deutschland wäre das eine Umweltkatastrophe ersten Ranges, in einem ökologisch sehr sensiblen und nur schwer wieder herzustellenden Gebiet. In Deutschland verliert man kein Wort darüber. Und auch die auch nach Zahlen der NATO mehr als hundert menschlichen Opfer der Tragödie und ihre Hinterbliebenen sind kaum der Rede wert, jedenfalls was ihre Schadensersatzansprüche vor deutschen Gerichten betrifft. Das Landgericht Bonn hat am 11.12.2013 unter dem Aktenzeichen 1 O 460/11 festgestellt: Der deutsche Offizier, der den Luftschlag angeordnet hatte, habe dabei keine Sorgfaltspflichten verletzt, jedenfalls keine Amtspflichten, die zu einer Ersatzpflicht Deutschlands führen könnten.
Tausende Menschen flussabwärts nutzen den Wasserlauf als wesentliche Quelle für Trinkwasser. In Deutschland wäre das eine Umweltkatastrophe ersten Ranges, in einem ökologisch sehr sensiblen und nur schwer wieder herzustellenden Gebiet. In Deutschland verliert man kein Wort darüber. Und auch die auch nach Zahlen der NATO mehr als hundert menschlichen Opfer der Tragödie und ihre Hinterbliebenen sind kaum der Rede wert, jedenfalls was ihre Schadensersatzansprüche vor deutschen Gerichten betrifft. Das Landgericht Bonn hat am 11.12.2013 unter dem Aktenzeichen 1 O 460/11 festgestellt: Der deutsche Offizier, der den Luftschlag angeordnet hatte, habe dabei keine Sorgfaltspflichten verletzt, jedenfalls keine Amtspflichten, die zu einer Ersatzpflicht Deutschlands führen könnten.
Das römische Rechtssprichwort, von
dem die Überschrift dieses Post abgeleitet ist, heißt vollständig „diligentia, quam in (rebus) suis (adhibere
solet)“ oder in der deutschen Rechtssprache „Sorgfalt, die man in eigenen
Dingen anzuwenden pflegt“. Haben wir zumindest diesen Maßstab zugrunde gelegt, als deutscher
Offizier oder als deutscher Richter? Oder doch nur eine nochmals stark
abgesenkte Sorgfalt, nicht mehr, als Fremden eben gemeinhin gebührt? Eine Art ius peregrinorum oder Sonderrecht, wie
es im alten Rom vom praetor
peregrinus auch auf Streitfälle zwischen Römern und Nicht-Römern
angewendet wurde?
Das seltsamste Argument im
bisherigen Gerichtsverfahren um den Luftschlag von Kundus ist für mich die
Verteidigung der Bundesregierung: Oberst Klein sei in eine internationale
Befehlskette eingebunden gewesen; daher solle man sich doch bitte an die NATO
wenden. Das genau ist ja die Problemstellung vieler Auslandseinsätze: Die
Verantwortung verflüchtigt sich in einer opaken Gruppendynamik, in nicht
bindenden Bündnisabsprachen und in kostensparenden Arbeitsteilungen, in teils
geheimen Aktivitäten, die mit dem Argument der Selbstsicherung selbst vor dem „konstitutiv“
zustimmenden Parlament verborgen bleiben können, jedenfalls vor seiner großen
Mehrheit. Wenn man dann die Sorgfaltspflichten so niedrig schraubt, dass selbst
massive Waffenwirkungen auf durchscheinendster Tatsachenbasis als sachgerecht
definiert werden können, dann ist es um den effizienten Schutz von nicht wieder
herstellbaren Grundrechten sehr schlecht bestellt. Tatsächlich war die
Kombination von mehreren Zehntausend Litern Treibstoff, Sprengbomben und einer
Ansammlung von nicht näher unterscheidungsfähigen Menschen ein monströser
Molotov-Cocktail, sogar eine Massenvernichtungswaffe, das genaue Gegenteil des
immer wieder beschworenen chirurgischen Bestecks.
Und das ist das Tragische: Die
Lasten eines solchen Eingriffs können auf der individuellen Ebene sehr wohl irrrevisibel
sein, wohingegen Nutzen und Nachhaltigkeit des Einsatzes sehr kurzfristig sein
mögen, in Afghanistan vielleicht nicht einmal über 2014 hinaus. Genau das
sollte man nachvollziehbar abwägen müssen, auch in angestrengter Situation. Das
unbehagliche Gefühl des Vorsitzenden Richters, das aus deutschem Recht und Gesetz
destillierte Ergebnis könnte „den Opfern nicht gerecht werden“, es ist wohl nur
zu berechtigt. Um solchen Folgen wirksam zuvorzukommen, gibt es theoretisch
einen ersten Abschnitt des Grundgesetzes und darin das prozedurale Bollwerk Artikel 19. Anders gesagt: den Gesetzesvorbehalt, der vor Konstruktionen wie dem Ermächtigungsgesetz v. 24.3.1933 und den daraus folgenden Gewalt-Exkursionen der Exekutive schützen soll. Leider blenden selbst Gerichte dies bei Auslandseinsätzen gerne aus, lassen damit den Grundrecht-schützenden ersten Abschnitt des Grundgesetzes zu Gunsten der gruppendynamischen Erfüllung von Bündnispflichten aus Art. 24 Abs. 2 GG de facto leer laufen.
Völlig fehlt hier aus meiner Sicht eine nachvollziehbare Abwägung von existenziellen Werten und strategischem Nutzen. Ich habe den Eindruck, eine bereits mit dem Rücken zur Wand stehende Mission ISAF wollte hier das Kriegsglück mit der Brechstange wenden, wollte die Tanklaster als eine Art Leimrute für einen schwer identifizierbaren Gegner nutzen. Einen Gegner, der wie alle Aufstandsbewegungen, Partisanen und Rèsistances im Hintergrund der eigenen Heimat verschwimmt. Im Grund wurde dann aber der Luftschlag, der wohl als Befreiungsschlag gemeint war, zum Sargnagel des ganzen Engagements. Einer der Planer des Afghanistan-Einsatzes, der frühere Generalinspekteur Harald Kujat, brachte es zwei Jahre später auf den Punkt: Die Afghanistan-Mission war allerhöchstens dann geglückt, wenn man sie als solidarische Geste gegenüber den USA verstehen wollte. Aber sie war abschließend gescheitert, insoweit man sie als Einsatz zur Stabilisierung Afghanistans begründete. Das unterschwellige Kernziel der Mission, Osama bin Laden zur Strecke zu bringen, wurde am 2.5.2011 ganz andernorts - in Pakistan! - abgehakt; danach sahen wir im Wesentlichen nur Abspann.
Ich meine: Soweit wir in einem fremden Land Waffen anwenden wollen und dabei irreversibel zentrale Menschenrechte verletzen können - Rechte von Menschen, die bei uns nicht einmal wählen könnten und die daher die Handlungsweise unserer Exekutive nicht einmal theoretisch kontrollieren könnten - dann brauchen wir einen besseren, einfühlsameren Maßstab als ihn das Landgericht Bonn angewendet hat. Und zwar kein Weniger, sondern sogar ein Mehr gegenüber der eigenüblichen Sorgfalt, nämlich die diligentia, qualem deligentissimus paterfamilias adhibet, die Sorgfalt des aufmerksamsten Hausvaters.
Man sollte sich auch für historische Hinter- und Abgründe zum heutigen status quo interessieren, etwa für die "bahnbrechende" Erweckung und Aufrüstung des militanten Islamismus gegen die damalige sowjetische Besatzung Afghanistans Ende der Siebziger Jahre oder auch für die erst vor Kurzem offenbarte deutsche Operation Sommerregen. Als deutsche Geheimdienstler und deutsche Soldaten in der Tarnung humanitärer Hilfe (!!!) im Afghanistan der Achtziger Jahre insgeheim sowjetische Waffen einsammelten und analysierten - im Grunde eine schöne Fortsetzung der emsigen Aktivitäten von Reinhard Gehlens Dienststelle "Fremde Heere Ost", nun im zeitgemäßen Gewand und nun auch endlich im Team mit den amerikanischen Freunden, die man ja zu gern schon 1941 bei dem Unternehmen Barbarossa an der Seite gehabt hätte. Aber ohne Zweifel war die schöne Operation Sommerregen verfassungswidrig - was aber wiederum nicht daran hinderte, dass dabei sogar ein Bundesverdienstkreuz heraus sprang. Das passte zwar nicht zu 100% zu den salbungsvollen Worten im Stiftungserlass: „Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“ Aber das sind doch Kleinigkeiten, Schwamm drüber!
Wen diese Hinter- und Abgründe näher interessieren, der schaue gerne noch bei zwei früheren Posts vorbei, nämlich bei "ISAF und der 3. Juli 1979" und bei "Papa Thomas und seine Märchenstunde am Kundus", jeweils mit vielen illustrativen Nachweisen. Ach ja, auch das ZDF hat das noch vor Kurzem wunderbar ins Bild gesetzt!
Nachtrag 16.1.2014
Ich habe noch beim Umweltministerium und beim Verteidigungsministerium nachgehakt und gefragt, ob der Umwelteinfluss des Luftschlages am Kundus einmal untersucht worden wäre, etwa um Folgen für die regionale Wasserversorgung zu mildern. Soweit mir zurückgemeldet wurde, gilt zwar kraft Ministererlass - damit hinausgehend über die gängigen Regeln des internationalen öffentlichen Rechts - grundsätzlich auch im afghanischen Einsatzgebiet der hohe Standard des deutschen Umweltrechts. So gibt es ein ökologisches Management unmittelbar für die Stationierungsorte, etwa durch differenzierte Müllentsorgungskonzepte. Die ökologischen Folgen des spezifischen taktischen Waffeneinsatzes wurden hier aber nicht evaluiert. Es bestehe, so die Begründung, zeitweise ein Spannungsverhältnis zu den Notwendigkeiten eines militärischen Engagements und es sei nicht in jedem Fall möglich, gerade auch im Hinblick auf den Schutz von Gesundheit und Leben der eingesetzten Soldaten, dem Umweltschutz die allerhöchste Priorität einzuräumen.
Das allerdings scheint mir eine sehr allgemeine und hier gerade nicht passende Begründung zu sein. Eine nachträgliche Untersuchung der Waffenfolgen dürfte nicht per se für Gesundheit und Leben von Soldaten gefährlich gewesen sein. Wenn wir den Wert der ISAF-Mission einmal abschließend bilanzieren wollen, dann werden als collateral damages dazu auch die etwaigen mittel- und langfristigen Umweltfolgen gehören - übrigens ebenso, wie die in den letzten zehn Jahren stetig aufgewachsene Drogen-Ökonomie, die durch Drogenhandel dann tatsächlich Europa unmittelbar und nachhaltig schaden kann. Und die dann nachträglich Strucks Formel von der Verteidigung am Hindukusch aufs Beste bestätigen wird - als eine self fulfilling prophecy.
Nachtrag 20.11.2014
Noch ein Nachtrag, und zwar nach Erscheinen des Fortschrittsberichts zur Lage in Aghanistan v. 20.11.2014, Bundestags-Drucksache 18/3270. Dies wird nach Ende der ISAF-Mission im Dezember 2014 der letzte Fortschrittsbericht seiner Art sein und so lesen wird dort als letzten und besten Stand auf S. 24 zum Thema Trinkwasser / Trinkwasserressourcen:
Zu den kriegsbedingten und insbesondere zu den selbst verursachten massiven Belastungen keine Worte - aber was soll man dazu auch Fortschrittliches sagen?
Man sollte sich auch für historische Hinter- und Abgründe zum heutigen status quo interessieren, etwa für die "bahnbrechende" Erweckung und Aufrüstung des militanten Islamismus gegen die damalige sowjetische Besatzung Afghanistans Ende der Siebziger Jahre oder auch für die erst vor Kurzem offenbarte deutsche Operation Sommerregen. Als deutsche Geheimdienstler und deutsche Soldaten in der Tarnung humanitärer Hilfe (!!!) im Afghanistan der Achtziger Jahre insgeheim sowjetische Waffen einsammelten und analysierten - im Grunde eine schöne Fortsetzung der emsigen Aktivitäten von Reinhard Gehlens Dienststelle "Fremde Heere Ost", nun im zeitgemäßen Gewand und nun auch endlich im Team mit den amerikanischen Freunden, die man ja zu gern schon 1941 bei dem Unternehmen Barbarossa an der Seite gehabt hätte. Aber ohne Zweifel war die schöne Operation Sommerregen verfassungswidrig - was aber wiederum nicht daran hinderte, dass dabei sogar ein Bundesverdienstkreuz heraus sprang. Das passte zwar nicht zu 100% zu den salbungsvollen Worten im Stiftungserlass: „Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.“ Aber das sind doch Kleinigkeiten, Schwamm drüber!
Wen diese Hinter- und Abgründe näher interessieren, der schaue gerne noch bei zwei früheren Posts vorbei, nämlich bei "ISAF und der 3. Juli 1979" und bei "Papa Thomas und seine Märchenstunde am Kundus", jeweils mit vielen illustrativen Nachweisen. Ach ja, auch das ZDF hat das noch vor Kurzem wunderbar ins Bild gesetzt!
Nachtrag 16.1.2014
Ich habe noch beim Umweltministerium und beim Verteidigungsministerium nachgehakt und gefragt, ob der Umwelteinfluss des Luftschlages am Kundus einmal untersucht worden wäre, etwa um Folgen für die regionale Wasserversorgung zu mildern. Soweit mir zurückgemeldet wurde, gilt zwar kraft Ministererlass - damit hinausgehend über die gängigen Regeln des internationalen öffentlichen Rechts - grundsätzlich auch im afghanischen Einsatzgebiet der hohe Standard des deutschen Umweltrechts. So gibt es ein ökologisches Management unmittelbar für die Stationierungsorte, etwa durch differenzierte Müllentsorgungskonzepte. Die ökologischen Folgen des spezifischen taktischen Waffeneinsatzes wurden hier aber nicht evaluiert. Es bestehe, so die Begründung, zeitweise ein Spannungsverhältnis zu den Notwendigkeiten eines militärischen Engagements und es sei nicht in jedem Fall möglich, gerade auch im Hinblick auf den Schutz von Gesundheit und Leben der eingesetzten Soldaten, dem Umweltschutz die allerhöchste Priorität einzuräumen.
Das allerdings scheint mir eine sehr allgemeine und hier gerade nicht passende Begründung zu sein. Eine nachträgliche Untersuchung der Waffenfolgen dürfte nicht per se für Gesundheit und Leben von Soldaten gefährlich gewesen sein. Wenn wir den Wert der ISAF-Mission einmal abschließend bilanzieren wollen, dann werden als collateral damages dazu auch die etwaigen mittel- und langfristigen Umweltfolgen gehören - übrigens ebenso, wie die in den letzten zehn Jahren stetig aufgewachsene Drogen-Ökonomie, die durch Drogenhandel dann tatsächlich Europa unmittelbar und nachhaltig schaden kann. Und die dann nachträglich Strucks Formel von der Verteidigung am Hindukusch aufs Beste bestätigen wird - als eine self fulfilling prophecy.
Nachtrag 20.11.2014
Noch ein Nachtrag, und zwar nach Erscheinen des Fortschrittsberichts zur Lage in Aghanistan v. 20.11.2014, Bundestags-Drucksache 18/3270. Dies wird nach Ende der ISAF-Mission im Dezember 2014 der letzte Fortschrittsbericht seiner Art sein und so lesen wird dort als letzten und besten Stand auf S. 24 zum Thema Trinkwasser / Trinkwasserressourcen:
Im Wassersektor besteht nach wie vor hoher
Investitions- und Reformbedarf. Im Fokus der deutschen EZ stehen weiterhin der Auf- und Ausbau sowie die
Instandsetzung der städtischen Wasserversorgungssysteme. Die Bundesregierung
finanziert moderne Wasserversorgungsysteme in Kabul sowie in zehn Städten
Nordafghanistans. Ein Teil der Instandsetzungsmaßnahmen
für die Wasserversorgung Kabul wurde im September erfolgreich ab- geschlossen
und übergeben. Weitere Versorgungssysteme werden im Jahresverlauf fertig
gestellt. Insgesamt profitieren
inzwischen rund 700.000 Haushalte (ca. 4,75 Mi o. Menschen) von einer
verbesserten Wasserversorgung infolge der Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit.
Um der Kontamination von Trinkwasserressourcen
und Gesundheitsrisiken vorzubeugen, engagiert die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit sich außerdem im Abwasserbereich. In den kommenden Jahren
sollen so die Planungsgrundlagen für die
Abwasserentsorgung in Kabul erstellt werden. Ferner unterstützt die Bundesregierung
das afghanische Ministerium für Energie
und Wasser bei der Ausarbeitung nationaler Regularien wie dem Nationalen Wasserwirtschaftsplan und der Einrichtung von Wasserschutzzonen.
Entwürfe hierfür befinden sich im
Gesetzgebungsprozess.
Zu den kriegsbedingten und insbesondere zu den selbst verursachten massiven Belastungen keine Worte - aber was soll man dazu auch Fortschrittliches sagen?
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