Ich bewerbe mich im Wahlkampf 2013 für den 18. Bundestag als
Einzelbewerber. Aber was ist das überhaupt? Hat das Chancen? Und: Was ist das Motiv?“
1. Was ist das?
Gesetzlich sind Einzelbewerber/innen nicht definiert; § 20
Bundeswahlgesetz / BWG und § 34
Bundeswahlordnung / BWO sprechen von „anderen Kreiswahlvorschlägen“ und
ihren Voraussetzungen. So heißt es in § 20 BWG: „Andere Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens
200 Wahlberechtigten des Wahlkreises persönlich und handschriftlich
unterzeichnet sein. Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz gilt
entsprechend.“
Alles klar? Nein? „Andere“ bedeutet nach BWG: Nicht von Parteien
eingereichte Wahlvorschläge. Oder in klarem Deutsch: Für freie, in aller Regel
auch parteifreie Bewerber. Was das Gesetz – trotz des urdemokratischen Einschlags
dieses Instruments – nicht mit einem eigenen Begriff nennen mag, dafür hat das
Amtsdeutsch fürsorglich den Begriff „Einzelbewerber“ gefunden. Anmerkung:
„Direktkandidat“ wirkt etwas weniger einsam und scheint mir die persönliche
Initiative etwas besser zu beschreiben; drum nenne ich mich jetzt einfach im
Weiteren so. Und merke: Direktkandidaten werden nach der Struktur unseres
Wahlsystems ausschließlich mit der Erststimme, mit der „Personen-Stimme“
gewählt. Dort erscheinen sie auf dem Wahlzettel, wenn das 200er Quorum erreicht
ist, s.o. § 20 BWG.
2. Ja, aber hat denn eine freie Kandidatur für
den Bundestag überhaupt Chancen? Nein und ja.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit „Nein“, was das bloße Gewählt-Werden
anbelangt. Seit Beginn der Republik ist genau einer durchgekommen, und zwar
ganz am Anfang: Der parteilose Unternehmer Richard Freudenberg
zieht i.J. 1949 als Direktkandidat mit 43,7% der Stimmen in den ersten
Deutschen Bundestag ein. Mit der Konsolidierung der Parteien nimmt die Zahl von
117 Direktkandidaturen i.J. 1949 schnell und signifikant auf Werte um 10 ab,
steigt im Wahljahr 1969 (!) mal etwas untypisch auf 19 an, hat einen
Zwischengipfel 1987 durch plötzliche 261 Kandidaturen incl. 245 der damaligen
Friedensliste, fällt sodann wieder ab auf Werte unter 100. Bei der
Bundestagswahl 2009 sind es schließlich 166 Direktkandidaten, allerdings 83
davon auf der Grundlage verbundener Initiativen (zu den Zahlen im Einzelnen
siehe Wikipedia).
Ebenso heißt es mit hoher Wahrscheinlichkeit „Nein“, was die
Erstattung von Wahlkampfkosten anbetrifft. Denn dazu müsste man zunächst einmal
mindestens 10% der Stimmen holen, § 49b Abs. 1
BWG. Und auch das ist seit Beginn unserer Zeitrechnung nur insgesamt sechs
Bürgern geglückt, wenn auch einem von ihnen gleich dreimal, nämlich dem
bemerkenswerten Bürgerrechtler und Nonkonformisten Helmut Palmer i.d.J.
1969, 1987 und 1990. Eine Liste
der „über 10%“ Kandidaten ist auf der bereits zitierten Wikipedia-Seite
aufgestellt, und da fällt auf: Alles Männer (na gut, das kann ich) und
praktisch alle aus Süddeutschland. Anm.: Ich habe keine Daten aus der
ehemaligen DDR – nehme aber mal an, dass der real existierende Sozialismus
zumindest keine höhere Sympathie für freie Kandidaten offenbarte als die
westliche Schwesterrepublik. Zusammengefasst dann höchstwahrscheinlich
„Einschließlich Moos nix los“?
Okay, das gilt wohl für die Wahl- und Wahlspesen-Chancen. Aber da ist
ja noch mehr: Ich habe mich in den letzten 20 Jahren intensiv für die
gesellschaftliche Debatte eines Themas eingesetzt, das an Aktualität und auch
an demokratischen Defiziten leider überhaupt nichts eingebüßt hat: die
Auslandseinsätze der Bundeswehr. Gerade heute ist die Kanzlerin zu einem nicht
angekündigten Blitzbesuch
in Afghanistan. Als Wähler sind die Chancen erfahrungsgemäß eher gering,
die Wahl-Agenda zu beeinflussen und eine trennscharfe Beschreibung der
Einsatzgründe oder eine Evaluation der bisherigen Einsätze findet sich leider
bisher nirgends bei den Parteien. Als Kandidat könnten die Chancen aber besser
sein, ein Thema „hochzuziehen“, vor allem, wenn man mit den Bürger/innen und
vielleicht einem Teil der Öffentlichkeit ins Gespräch kommen kann. Die Hoffnung
stirbt zuletzt.
3. „Wieso denn bluss, warum tut er su?“
Wenn ich schon in einer Demokratie lebe, dann will ich sie auch
spüren. In der Demokratie-Theorie steht der Wahlprozess ganz oben auf der Liste
der Instrumente, die einen Staat charakterisieren, weit vor Fragen der Form der
Repräsentanz, der Administration oder sogar des Rechtswesens. Dann will ich
auch beim Wahlprozess dabei sein. Dazu werde ich ab heute herumziehen, um
erstens meine mindestens 200 Unterstützungsschriften für die Aufnahme auf den
Wahlzettel einzuwerben und um zweitens mein „Wahlprogramm“ zu konkretisieren.
Die Gespräche und den „programmatischen Fortschritt“ werde ich versuchen, auf
meinem Wahlblog zu dokumentieren, ebenso das, was mir über den Wahlkampf am
Wegesrand so auffällt oder zugetragen wird.
Diese Themen würden mich reizen:
1.
Bundeswehr
Ich bin für die Festlegung konkreter Einsatzgründe und eine unabhängige Evaluation der bisherigen Einsätze.
Ich bin für die Festlegung konkreter Einsatzgründe und eine unabhängige Evaluation der bisherigen Einsätze.
2.
Staatsangehörigkeit
Ich bin für die breite Akzeptanz doppelter Staatsangehörigkeit und weiß nicht, was dagegen spräche.
Ich bin für die breite Akzeptanz doppelter Staatsangehörigkeit und weiß nicht, was dagegen spräche.
3.
Euro- und
Finanzkrise
Ich bin dafür, die Importe z.B. aus Griechenland bewusst zu stärken und Exporte zu erschweren, speziell bei volkswirtschaftlich kontraproduktiven Gütern wie Rüstungsprodukten.
Ich bin dafür, die Importe z.B. aus Griechenland bewusst zu stärken und Exporte zu erschweren, speziell bei volkswirtschaftlich kontraproduktiven Gütern wie Rüstungsprodukten.
4.
Parlamentarismus
Ich bin dafür, MdB’s für maximal zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden zu wählen.
Ich bin dafür, MdB’s für maximal zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden zu wählen.
5.
Kommunalfinanzen:
Ich bin für einen Finanzausgleich der Gebietskörperschaften, der wirksam an den Einwohner-bezogenen Kennzahlen orientiert ist und nicht von gewerbesteuerrechtlichen Zufälligkeiten oder Gestaltungsmöglichkeiten abhängt
Ich bin für einen Finanzausgleich der Gebietskörperschaften, der wirksam an den Einwohner-bezogenen Kennzahlen orientiert ist und nicht von gewerbesteuerrechtlichen Zufälligkeiten oder Gestaltungsmöglichkeiten abhängt
6.
Didaktik
der Zahlen
Ich bin dafür, im Schulunterricht die nicht den Größenordnungen folgende Sprechweise (Hunderter/Einer/Zehner) in eine Fehler-vermeidende Wiedergabe (Hunderter/Zehner/Einer) zu ändern, so wie es im Kreditgeschäft üblich ist.
Ich bin dafür, im Schulunterricht die nicht den Größenordnungen folgende Sprechweise (Hunderter/Einer/Zehner) in eine Fehler-vermeidende Wiedergabe (Hunderter/Zehner/Einer) zu ändern, so wie es im Kreditgeschäft üblich ist.
Im Verlaufe meiner Tippeltor werde ich die Themen gerne erläutern, nach Bedarf ändern und neue ergänzen. Sie sitzen dabei wie bei ARD unbd ZDF in der ersten Reihe, können aber auch gerne per Brief, Mail und / oder Telefon Vorschläge einbringen; Adressdaten siehe ganbz unten. Also: Your programme in the making.
Noch ein wenig Anleitung zu Unterstützungsschriften
-
Handschriftlich
und persönlich!
Bei dem Vordruck, den Sie auch als pdf aus dem Netz herunterladen können, sind leider ein paar Förmlichkeiten einzuhalten: Jeder „Unterstützer“ muss alle offenen Positionen
Bei dem Vordruck, den Sie auch als pdf aus dem Netz herunterladen können, sind leider ein paar Förmlichkeiten einzuhalten: Jeder „Unterstützer“ muss alle offenen Positionen
(1) Familienname + (2) Vornamen + (3) Geburtsdatum (Vorsicht,
wird häufig übersehen, wohl weil es weiter rechts außen steht!) + (4)
Straße/Hausnummer + (5) Ort/Datum + (6) Unterschrift
handschriftlich und persönlich ausfüllen.
Negativ-Beispiel: Ein Familienmitglied macht die Vordrucke bis auf die
Unterschrift schon einmal für mehrere andere fertig und die anderen
unterschreiben dann nur noch. Dann wären alle einzelnen
Unterstützungsschriften ungültig und würden nicht gezählt. Pech für uns!
-
Unterstützung
ist nicht Wahl
Das Ausfüllen einer Unterstützungsschrift bedeutet im Übrigen nicht, dass Sie den Unterstützten bei der Bundestagswahl dann auch wählen (wollen). Es besagt nur: „Ich unterstütze die Aufnahme von Herrn Voss auf den Wahlschein. Etwa weil ich mir davon einen besseren, interessanteren und/oder unterhaltsameren Wahlkampf verspreche. Was ich am Ende wähle, das kann ich mir noch vorbehalten.“
Das Ausfüllen einer Unterstützungsschrift bedeutet im Übrigen nicht, dass Sie den Unterstützten bei der Bundestagswahl dann auch wählen (wollen). Es besagt nur: „Ich unterstütze die Aufnahme von Herrn Voss auf den Wahlschein. Etwa weil ich mir davon einen besseren, interessanteren und/oder unterhaltsameren Wahlkampf verspreche. Was ich am Ende wähle, das kann ich mir noch vorbehalten.“
-
Variante:
persönlicher Antrag auf Wahlrechtsbescheinigung
Das Unterstützungs-Formular sieht standardmäßig vor, dass auf dem gleichen Vordruck auch die Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt; siehe dazu den untenstehenden, dann im weiteren Verlauf von der Wohnsitzgemeinde auszufüllenden Kasten. Das ist auch der für die „Unterstützer“ einfachere Weg.
Das Unterstützungs-Formular sieht standardmäßig vor, dass auf dem gleichen Vordruck auch die Bescheinigung des Wahlrechts erfolgt; siehe dazu den untenstehenden, dann im weiteren Verlauf von der Wohnsitzgemeinde auszufüllenden Kasten. Das ist auch der für die „Unterstützer“ einfachere Weg.
Wer eine Unterstützungsschrift ausfüllen will, kann aber alternativ
auch die Wahlrechtsbescheinigung auf einem gesonderten Vordruck selbst einholen,
müsste dann aber beides gemeinsam zurück an mich senden. Das wird sicher eher
die Ausnahme sein; ich möchte aber immerhin auf diese Variante hinweisen. Als
pdf ist der Vordruck hier
herunterzuladen.
-
Unterstützung
immer nur für einen Kreiswahlvorschlag möglich
Schließlich: Nach dem BWG dürfen Sie für eine Wahl immer nur einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, siehe auch den Hinweis ganz oben auf dem Formblatt. Wie gesagt, es spielt hier keine Rolle, was Sie am Ende wählen. Es geht nur darum, dass ein und die gleiche Person nicht gleichzeitig mehrere Vorschläge wie den meinen befürwortet. Aber ich gehe auch davon aus: Den wenigsten Bürgern werden für ein Wahlverfahren mehrere Kreiswahlvorschläge vorgelegt, und wenn, dann würden sie sich jedenfalls an eine frühere Unterschrift erinnern.
Schließlich: Nach dem BWG dürfen Sie für eine Wahl immer nur einen Kreiswahlvorschlag unterstützen, siehe auch den Hinweis ganz oben auf dem Formblatt. Wie gesagt, es spielt hier keine Rolle, was Sie am Ende wählen. Es geht nur darum, dass ein und die gleiche Person nicht gleichzeitig mehrere Vorschläge wie den meinen befürwortet. Aber ich gehe auch davon aus: Den wenigsten Bürgern werden für ein Wahlverfahren mehrere Kreiswahlvorschläge vorgelegt, und wenn, dann würden sie sich jedenfalls an eine frühere Unterschrift erinnern.
Burscheid, stand 10.5.2013
K. U. Voss
K. U. Voss
Dr. jur. Karl Ulrich Voss
Kuckenberg 34, 51399 Burscheid, Tel. 02174 / 8791, mobil 0160 / 109 6699
www.vo2s.de | http://uliswahlblog.blogspot.com | uli@vo2s.de
Kuckenberg 34, 51399 Burscheid, Tel. 02174 / 8791, mobil 0160 / 109 6699
www.vo2s.de | http://uliswahlblog.blogspot.com | uli@vo2s.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen