Mittwoch, 14. August 2013

1949: Das Deutsche Volk gibt sich eine Verfassung

Mit Freude haben wir über den "real existierenden Sozialismus" gespottet. Aber Hand auf's Herz: Gibt es nicht auch eine "real existierende Demokratie"? Eine Demokratie, die mehr auf Form und Institution achtet als auf Kommunikation und Inhalt? Die ihre Bürger eher fernhält, als sie eng in den politischen Willensbildungsprozess einzubinden?

Geschichtlich bedingt ist unser Staat ausgeprägt "parlamentarisch repräsentativ" (vertretend) aufgebaut. Er kommt nüchtern betrachtet auch ohne tiefen Gedankenaustausch mit den normalen, den nicht parteigebundenen Bürgern gut voran. Und in den Parteien ist das Urteil über politische Kernthemen häufig kleinen Gruppen anvertraut. Dann entscheiden sehr wenige für sehr viele. Ich überspitze, um den Punkt klarzumachen: Deutschland ist eine absolute Republik, eine res publica civibus absoluta, eine von den Bürgern losgelöste Republik.

Nun, die historischen Bedingungen dieser Konstruktion - Angst vor in den Nachkriegsjahren weiterwirkenden totalitären und faschistischen Grundeinstellungen der Bürger - sind nun schon seit Jahrzehnten überwunden und die Bürger sind demokratisch volljährig geworden. Spätestens mit der Wiedervereinigung war auch eine Sollbruchstelle des Grundgesetzes erreicht, das nur ein Provisorium sein wollte, bis sich alle Deutschen eine erwachsene Verfassung geben konnten.

Wie lief die Entwicklung und wo stehen wir heute? War die Bürgerferne des Grundgesetzes eine Vorgabe der Alliierten?

Ein netter Erklärungsversuch, aber grundfalsch. Tatsächlich ist die Distanz schlicht hausgemacht. Die Alliierten hatten im sog. "Frankfurter Dokument I" v. 1.7.1948 ausdrücklich ein Referendum zur Annahme des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung gefordert:
(...) Wenn die Verfassung in der von der Verfassunggebenden Versammlung ausgearbeiteten Form mit diesen allgemeinen Grundsätzen nicht im Widerspruch steht (Bezug: föderale Struktur mit Sicherung der Rechte der beteiligten Länder, angemessene Zentralinstanz, Garantie der individuelle Rechte und Freiheiten), werden die Militärgouverneure Ihre Vorlage zur Ratifizierung genehmigen. Die Verfassunggebende Versammlung wird daraufhin aufgelöst. Die Ratifizierung in jedem beteiligten Land erfolgt durch ein Referendum, das eine einfache Mehrheit der Abstimmenden in jedem Land erfordert, nach von jedem Land jeweils anzunehmenden Regeln und Verfahren. Sobald die Verfassung von zwei Dritteln der Länder ratifiziert ist, tritt sie in Kraft und ist für alle Länder bindend. (...)

Dies entspricht bestem amerikanischem Verfassungsverständnis und sollte die Identifikation der Bürger mit der neuen Ordnung festigen. Das amerikanische Verfassungsrecht kennt übrigens neben dem Grundsatz der Volks-Verfassung traditionell und weitverbreitet auch die Volks-Gesetzgebung und die Amerikaner haben nach dem Vorbild vieler amerikanischer Teilstaaten direkt-demokratische Regelungen in verschiedenen deutschen Landesverfassungen unterstützt. Gegen die Volksabstimmung über die Verfassung haben sich dann westdeutsche Politiker gewandt. Sie befürchteten, eine "vollgültige" Verfassung könnte ein Hindernis späterer Wiedervereinigung sein und eine Mehrheit der Deutschen könnte das Grundgesetz als Zementierung der deutschen Teilung ablehnen. Und so heißt es in dem deutsch-alliierten Schlusskommuniqué auf der Grundlage der Schlusskonferenz der Militärgouverneure mit den Ministerpräsidenten am 26.7.1948:
1. Der Parlamentarische Rat tritt gemäß Dokument I am 1.9.1948 zusammen und führt die Beratungen über die vorläufige Verfassung der Vereinigten Westzonen durch. Das Ergebnis seiner Beratungen wird den Namen "Grundgesetz - Vorläufige Verfassung" (basic constitutional law) tragen. Die Ministerpräsidenten schlagen die Ratifizierung des "Grundgesetzes - Vorläufige Verfassung" durch die Länderparlamente vor. Sofern die alliierten Regierungen auf die Abhaltung einer Volksabstimmung bestehen, erklären sich die Ministerpräsidenten auch mit dieser Lösung einverstanden.
2. (...)

Die Alliierten haben nicht weiter auf das Referendum bestanden und unmittelbar nach der Konferenz wurde eine Vereinbarung der Ministerpräsidenten über den Parlamentarischen Rat und das "Modell eines Gesetzes über die Errichtung des Parlamentarischen Rates" veröffentlicht. Das Grundgesetz wurde 1949 entsprechend dem Votum der Ministerpräsidenten durch die Landesparlamente (bis auf Bayern) und eben nicht durch die Bürger angenommen. Die damalige Präambel ist in der Interpretation des kleinen Schönheitsfehlers etwas ungenau und recht großzügig; sie zeigt immerhin den richtigen Weg (Hervorhebungen von mir):
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (...) hat das Deutsche Volk in den Ländern (...), um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen. (...)

Es war ein seltsamer Schwebezustand der noch nicht ganz vollendeten Demokratie- Westdeutschland schon als Bollwerk fest und die Bürger mit dem Versprechen des Provisoriums auf später vertröstet. Da fiel es selbst den Vätern des Grundgesetzes schwer, mit einfachen Worten Verfassungspatriotismus herüber zu bringen:
"Wir begreifen das Wort - provisorisch - natürlich vor allem im geographischen Sinn, da wir uns unserer Teilsituation völlig bewusst sind, geographisch und volkspolitisch. Aber strukturell wollen wir etwas machen, was nicht provisorisch ist und gleich wieder in die Situation gerät: heute machen wir etwas und morgen kann man es wieder ändern, und übermorgen wird eine neue Auseinandersetzung kommen. Wir müssen strukturell vielmehr etwas Stabileres hier fertigzubringen versuchen, auch etwas, das eine gewisse Symbolwirkung hat, sodass wir den Besatzungsmächten, dass wir auch den Leuten im Osten sagen: wir sind nun eben auf einem Weg begriffen, dessen Ende noch nicht erreicht ist."

Diese pragmatische Quadratur des demokratischen Kreises hat Theodor Heuss formuliert, Mitglied des Parlamentarischen Rates und späterer erster Bundespräsident.


Soweit zur Abstimmung der Deutschen über die Verfassung selbst, eine Abstimmung, die nach 50 Jahren noch immer aussteht. Ich kann das auch sehr positiv fassen: als bisher aufgesparte Chance, Legitimation zu schaffen und unseren Staat jetzt in uns Bürgern anzusiedeln. Wie wär's?
 

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