… und der Zukunft zugewandt ...
Exkurs:
So hieß es in der Nationalhymne der
DDR. Nach der Wiedervereinigung wurde sogar mal kurz darüber gesprochen, ob
das nicht die bessere, friedlichere, modernere und sogar musikalisch schönere
Hymne eines gemeinsamen Deutschland sein könnte. Aber man kam schnell davon ab;
Lehrjahre sind halt keine Herrenjahre und wo kämen wir denn da hin. Exkurs
Ende.
Und nun ist Trump auferstanden.
Ein allseits völlig unerwarteter, spontaner Militärschlag reichte, es sind nun auch die
richtigen Toten – nach ein paar bedauerlichen Zivilisten, die in der Woche
davor bei
Luftangriffen der USA zufällig im Weg gestanden hatten – und fast alle sind
freudig erregt, siehe diese sehr lesenswerte Medienlese in der Huffington Post:
http://www.huffingtonpost.de/2017/04/09/us-medien-donald-trump-mitilarschlag-syrien-krieg-verherrlichung_n_15880598.html.
Eine bessere Presse hatte Trump in seinem Leben nicht. Fareed Zakaria twitterte
sogar, (erst) in dieser Nacht sei Trump zum amerikanischen Präsidenten
geworden. So etwa wie: „…und
als ein Mann sah er die Sonne aufgehen...“
Der Luftschlag war zwar nicht
durch ein Mandat der Vereinten Nationen gedeckt und damit nach dem Buchstaben
des Gesetzes völkerrechtswidrig. Aber das sind sicher Kleinigkeiten. Wer die Form beherrscht, der darf sie halt auch mal übertreten. Und: "Wenn die Vereinten Nationen fortlaufend ihre
Pflicht zum kollektiven Handeln verletzen, dann sind wir gezwungen, unsere
eigenen Maßnahmen zu ergreifen!", so hatte es die UN-Botschafterin der
USA, Nikki Haley kurz zuvor ausgedrückt und vielleicht schon gewarnt, siehe http://www.dw.com/de/weltgesundheitsorganisation-gei%C3%9Felt-barbarei-bei-angriff-in-syrien/a-38309668. Eine mit forschem Mut genutzte license to kill verschafft noch immer virile Attraktivität und verjüngt ungemein.
Unsere Kanzlerin hielt den Angriff
der USA auf den syrischen Luftwaffen-Stützpunkt jedenfalls für „nachvollziehbar“,
zumal ja „Assad die alleinige Verantwortung“ trage. Diese ihre Reaktion ist
wiederum gut nachvollziehbar. Denn bei dem Luftschlag der Vorwoche mit jenen
bedauerlichen human collateral damages
hatte auch Deutschland ein wenig am Pranger gestanden: Deutsche Tornados hatten
vor dem fehlgeleiteten US-Angriff bei der Luftaufklärung am Tage mitgewirkt, in
bewährter Tradition. Offenbar mischt unsere Parlamentsarmee viel stärker im Krieg mit, als es das Parlament weiß, wissen kann, soll oder will. Gut, dass das jetzt wieder etwas aus den Schlagzeilen und aus
dem Blick der Bürger gerutscht ist. Von Untersuchung dieses Vorfalls ist gerade
keine Rede mehr, auch wenn er mit seinen katastrophalen Folgen nicht wenig an die desaströse Kooperation am 4.9.2009 am Kundus erinnert.
Aber interessant ist doch eigentlich:
Wie gesichert ist eigentlich das, von dem auch deutsche Medien nach dem
Giftgas-Einsatz in Chan Scheichum praktisch unisono ausgingen: Dieser Horror
könne nur von der Regierung Syriens, wenn nicht sogar von Präsident Assad
persönlich angeordnet worden sein. Ich kann diese Variante naturgemäß nicht ausschließen, auch
nicht, dass jemand aus Assads eigenem Lager ihn massiv diskreditieren wollte.
Denn in dieser nach Jahren der Destabilisierung vermutlich hoch paranoiden
Machtstruktur gelten nicht unsere Gesetze politischer Logik. Und wie es
syrische Oppositionsgruppen in heute dreistelliger Zahl gibt, so werden auch in
der oligarchischen Elite hinter der Administration sehr heterogene Motivlagen
bestehen.
Aber der Trend des Bürgerkriegs
und die Konstellation der unterstützenden ausländischen Kräfte sprechen für ein
äußerst geringes Interesse Assads und seiner Kräfte an einem Giftgas-Einsatz – im Gegenteil
konnte dies ihm und seinen Leuten in der gegenwärtigen Lage nur schaden und sogar die
nähere und fernere persönliche Zukunft gefährden. Die Lage sprach dagegen für ein sehr hohes Interesse oppositioneller
Kräfte, die gegenwärtige Konstellation zu stören bzw. die Gewichte zum Nachteil Assads zu verändern. Seit mehreren Monaten konnte die syrische Armee wegen der massiven
und militärisch erfolgreichen Unterstützung durch Russland und auch wegen der gleichzeitigen Bekämpfung des IS durch den Westen
Geländegewinne verbuchen; die Opposition – gleich ob islamistisch oder säkular
– war seitdem in der praktisch hoffnungslosen Defensive. Die USA hatten auch bereits zu
erkennen gegeben, dass sie nicht weiter auf einen regime change abzielen. Das
einzige Interesse an einem Eklat mit sehr berührenden Bildern, der auf die Stimmung in der
Weltöffentlichkeit und ggf. sogar auf die Unterstützung durch Russland Einfluss
nehmen kann, war und ist bei der militärischen Opposition zu verorten. Es ist auch
keinesfalls denkwidrig, dass die militärische Opposition mit ihren vielfältigen und teils obskuren Vernetzungen über die finanziellen
und technischen Möglichkeiten verfügt, den offenbar bereits nachgewiesenen Kampfstoff Sarin zu beschaffen und zu gebrauchen. Dies
wurde bereits vor dem Einsatz für realistisch möglich gehalten und ist
eine Variante, die bereits nach dem Sarin-Angriff in
Ghouta/Ghuta im August 2013 nicht auszuschließen war.
In den
amerikanischen und deutschen Medien sind nachdenkliche Analysen zur
Verursachung des aktuellen Giftgas-Angriffs sehr selten. Empfehlen kann ich
einen sehr lesenswerten Beitrag aus dem Angebot der Deutschen Welle: http://www.dw.com/de/assads-giftgas/a-38326578
. Und ich möchte allen ein aktuelles Buch ans Herz legen, das die
Destabilisierung Syriens und der gesamten Region nachzeichnet: Michael Lüders „Die den Sturm ernten – Wie der Westen Syrien
ins Chaos stürzte“, gerade erschienen im seriösen C.H.Beck-Verlag
(ISBN 978 3 406 70780 3).
Noch ein Hinweis auf einige ähnliche
Muster der Vergangenheit - es gäbe noch viele weitere selbstermächtigende Hackentricks und Finten des Zuschnitts "Wir haben zurückgeschossen!":
Als Saddam Hussein, kurz zuvor
noch ein enger Freund und Verbündeter der USA u.a. im Krieg gegen den Iran und wohl auch noch
beim Einsatz von Giftgas gegen den Iran vom Westen technisch unterstützt, in Kuwait
einmarschierte, da brauchte es wohl einen wirksamen Kick für eine gewandelte Stimmung der
Weltöffentlichkeit. Dazu diente die Nachricht, kuwaitische Säuglinge – Trump hätte sicher damals bereits von „beautiful babies“ gesprochen – seien von den irakischen Invasionstruppen systematisch aus Inkubatoren in kuwaitischen Krankenhäuserngerissen und umgebracht worden. Viel später ergab sich: Dies waren (wirkliche) fake news
von interessierter Seite, durch die Agentur Hill&Knowlton nach allen Regeln
der Kunst platziert, siehe u.a. John R. MacArthur, "Second Front. Censorship and Propaganda in the Gulf War", Hill and Wang 1992, ISBN 0 8090 8517 8. Bei der Entscheidung des Bundestages zur Beteiligung am
Jugoslawien-Krieg wurden – irreführende – Nachrichten über ein angebliches
serbisches Massaker
bei Račak entscheidender Auslöser, unterstützt durch Joschka Fischers
völlig unproportionalen Auschwitz-Bezug. Und als deutsche Truppen im ersten
Weltkrieg Belgien überrannten, beschleunigten Stilisierungen von brutaler Gewalt deutscher Soldaten gegen belgischen Frauen
und Kinder das Formieren einer alliierten Kriegskoalition. Anmerkung: Dort hatten die
Zuschreibungen auch einen realen Kern. Dieser Kern liegt als Risiko in jeder Kriegshandlung, auch in allen unseren Auslandseinsätzen; siehe zum „Rape of Belgium“u.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Rape_of_Belgium.
Abschließend eine kurze
Betrachtung zu Trump und der seltsamen Entwicklung seit dem Wahlkampf: Trump
hatte sich im Wahlkampf für eine Abkehr von einer interventionistischen Außen-
und Sicherheitspolitik stark gemacht, den Stellenwert der NATO bezweifelt, mit
Russland gekuschelt und auch die Bürgerferne der real existierenden
repräsentativen Demokratie beklagt. Diese Punkte konnten bei jemandem, der ein
wenig kritisch über den Zustand und die Zukunftsorientierung der westlichen
Demokratien denkt, sogar positive Resonanz erzeugen – wenn man eine gewisse
innerliche Zerrissenheit angesichts seiner weiteren – nationalen,
egozentrischen, umweltzerstörenden und fremdenfeindlichen – Denkinhalte
verdrängen konnte. Bei den westlichen Verbündeten hatten die für mich positiven
Einzelpositionen starkes Befremden und Sorgen ausgelöst.
Nach der Attacke auf Syrien kann
man das Aufatmen westlicher Politiker förmlich als ein gewaltiges Rauschen hören – endlich wieder und fast überraschend fix business as usual, auch die klare Kante gegen
Russland werden offenbar wieder formieren und die Reihen fest schließen. Aber: Dass wir gerade
wieder in eine Phase der Entwertung des Völkerrechts zurückfallen, dass
internationale Konflikte eher wahrscheinlicher als unwahrscheinlicher geworden
sind, dass alles dies auf einen höchst windigen Plot zurück zu führen sein
dürfte – das beschäftigt in dieser Republik, die selbst ein Kind bestialischer
Kriege ist, offenbar wenige. Wohlgefällig fühlen wir wieder behaglich starke Führung,
einen Plan vermisst kaum jemand. Auch an eine ggf. sehr eigene Interessenlage einer vor wenigen Tagen noch sehr schlecht angeschriebenen Trump-Administration denken wenige. Na gut - vergleichbare Befreiungsschläge wie bei Clinton gegen Afghanistan und den Sudan und bei Bush gegen Afghanistan liegen ja auch schon Jahre zurück.
Ich meinerseits würde nicht
ausschließen. Die sprichwörtlichen powers
that be bzw. darunter insbesondere die Dienste sind an der Erhaltung eines
altbewährten Freund-/Feind-Musters interessiert. Sie könnten bei der
unerwartet schnellen Wiederherstellung des öffentlichen Ansehens ihres Präsidenten mit Freuden behilflich gewesen sein; erfahren werden wir das
freilich nie.
Der Zukunft zugewandt? Entscheiden Sie selbst. Und fragen Sie bei den kommenden Wahlen Ihre Kandidaten, was die bisherigen Auslandseinsätze aus deren Sicht positiv wie negativ bewirkt haben, was die Kandidaten daraus als konkrete Lehren für die Außen- und Sicherheitspolitik der künftigen Wahlperiode gezogen haben. Oder ob die Flüchtlingsströme der vergangenen Jahre irgendetwas mit destabilisierten Regionen des Balkans und des Nahen und Mittleren Ostens zu tun haben könnten. "Schau'n wir mal - wir sollten immer nach Lage der Dinge rasch über den Einsatz der Bundeswehr entscheiden, sozusagen aus dem Bauch heraus, wir sollten uns möglichst an dem Kerl mit dem größten Knüppel orientieren und ein verlässlicher Waffenbruder bleiben?" Vielleicht erinnern Sie Ihren Kandidaten bei einer ähnlichen Reaktion daran: Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat; aus der Erfahrung der Jahre 1933-1945 stehen an erster Stelle unserer Verfassung die Grundrechte und ihr Schutz vor staatlicher Willkür - oder vor Trump'schen Bauchgefühlen. In unserem Grundrechtsabschnitt steht als zentrale Garantie der Art. 19: Alle Fallgestaltungen, bei denen der Staat in Grundrechte eingreifen dürfen soll, müssen vorher und allgemein geregelt sein und das betreffende Gesetz die in Bezug genommenen Rechte ausdrücklich zitieren, sodass jeder Bürger die rote Linie klar erkennen kann. "Gesetzesvorbehalt" nennen wir das, lehren darüber ausführlich im Geschichts- und Staatsrechtsunterricht und jeder Examenskandidat, der diesen Schutzmechanismus nicht beschreiben kann, würde unweigerlich durchfallen. Aber ein solches Gesetz, das regeln würde, wann genau und mit welchen Zielen die Bundeswehr im Ausland eingreifen kann und Menschenrechte gefährden kann - die Fälle der so genannten "collateral damages", an ein solches Gesetz hat sich unsere Politik bis zum heutigen Tage nicht herangetraut, trotz heute bereits mehreren Tausend zivilen Opfern unserer Auslandseinsätze. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz könnte solche Festlegungen enthalten, tut es aber nicht, und die Verteidigungspolitischen Richtlinien oder auch das Bundeswehr-Weißbuch haben gerade keine Gesetzesqualität und sind ohnedies unverbindlich und global offen wie ein bunter Reiseprospekt. Wenn, dann erwartet die Politik insbesondere wegen der Forderungen Trumps künftig mehr als weniger deutsches militärisches militärisches Engagement. Also: Verlangen Sie rechtsstaatlichen und demokratischen Klartext, fordern Sie ein Gesetz, das unserer Verfassung alle Ehre erweist! Eine vage "Schau'n wir mal"-Politik, die nur hier und da einmal mit ernster Miene und einem "Leider, leider!" zivile Opfer bedauert, die ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig und Deutschlands zumal. Vielleicht schlagen Sie dem Kandidaten ergänzend vor, ein Denkmal für die zivilen Opfer deutscher out-of-area-Einsätze zu errichten? Wir sollten nicht wieder 50 Jahre danach abwarten. Und pathetische bis ermutigende Kriegerdenkmäler haben wir ja schon in ausreichender Zahl, bis in die Jetztzeit hinein.
Der Zukunft zugewandt? Entscheiden Sie selbst. Und fragen Sie bei den kommenden Wahlen Ihre Kandidaten, was die bisherigen Auslandseinsätze aus deren Sicht positiv wie negativ bewirkt haben, was die Kandidaten daraus als konkrete Lehren für die Außen- und Sicherheitspolitik der künftigen Wahlperiode gezogen haben. Oder ob die Flüchtlingsströme der vergangenen Jahre irgendetwas mit destabilisierten Regionen des Balkans und des Nahen und Mittleren Ostens zu tun haben könnten. "Schau'n wir mal - wir sollten immer nach Lage der Dinge rasch über den Einsatz der Bundeswehr entscheiden, sozusagen aus dem Bauch heraus, wir sollten uns möglichst an dem Kerl mit dem größten Knüppel orientieren und ein verlässlicher Waffenbruder bleiben?" Vielleicht erinnern Sie Ihren Kandidaten bei einer ähnlichen Reaktion daran: Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat; aus der Erfahrung der Jahre 1933-1945 stehen an erster Stelle unserer Verfassung die Grundrechte und ihr Schutz vor staatlicher Willkür - oder vor Trump'schen Bauchgefühlen. In unserem Grundrechtsabschnitt steht als zentrale Garantie der Art. 19: Alle Fallgestaltungen, bei denen der Staat in Grundrechte eingreifen dürfen soll, müssen vorher und allgemein geregelt sein und das betreffende Gesetz die in Bezug genommenen Rechte ausdrücklich zitieren, sodass jeder Bürger die rote Linie klar erkennen kann. "Gesetzesvorbehalt" nennen wir das, lehren darüber ausführlich im Geschichts- und Staatsrechtsunterricht und jeder Examenskandidat, der diesen Schutzmechanismus nicht beschreiben kann, würde unweigerlich durchfallen. Aber ein solches Gesetz, das regeln würde, wann genau und mit welchen Zielen die Bundeswehr im Ausland eingreifen kann und Menschenrechte gefährden kann - die Fälle der so genannten "collateral damages", an ein solches Gesetz hat sich unsere Politik bis zum heutigen Tage nicht herangetraut, trotz heute bereits mehreren Tausend zivilen Opfern unserer Auslandseinsätze. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz könnte solche Festlegungen enthalten, tut es aber nicht, und die Verteidigungspolitischen Richtlinien oder auch das Bundeswehr-Weißbuch haben gerade keine Gesetzesqualität und sind ohnedies unverbindlich und global offen wie ein bunter Reiseprospekt. Wenn, dann erwartet die Politik insbesondere wegen der Forderungen Trumps künftig mehr als weniger deutsches militärisches militärisches Engagement. Also: Verlangen Sie rechtsstaatlichen und demokratischen Klartext, fordern Sie ein Gesetz, das unserer Verfassung alle Ehre erweist! Eine vage "Schau'n wir mal"-Politik, die nur hier und da einmal mit ernster Miene und einem "Leider, leider!" zivile Opfer bedauert, die ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig und Deutschlands zumal. Vielleicht schlagen Sie dem Kandidaten ergänzend vor, ein Denkmal für die zivilen Opfer deutscher out-of-area-Einsätze zu errichten? Wir sollten nicht wieder 50 Jahre danach abwarten. Und pathetische bis ermutigende Kriegerdenkmäler haben wir ja schon in ausreichender Zahl, bis in die Jetztzeit hinein.