Mittwoch, 12. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – GRÜNE & Verteidigungspolitik


So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde die jeweiligen Programm-Passagen mit jeweiligen Klammer-Angaben (Seite/Absatz) zitieren, und soweit angezeigt, im Wortlauf wiedergeben:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. zu Afghanistan, zum Irak, zu Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

Hier folgt nun der vierte Post, nämlich zur Programmatik der GRÜNEN.
Quelle zum Programm der Partei BÜNDNIS ’90/DIE GRÜNEN https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Gruener_Bundestagswahlprogrammentwurf_2017.pdf (Entwurf, beschlossen 10. März 2017; voraussichtliches Datum für die Herausgabe der endgültigen Fassung nach dem Parteitag der Grünen 3. bis 7. Juli 2017)

Hinweis: Ich zitiere nach den jeweiligen Seitenzahlen des oben verlinkten pdf-Dokuments des Entwurfs Stand März 2017 und nach den (von mir) pro Seite durchnummerierten Absätzen; nach Beschluss des endgültigen Programms werden sich insoweit noch Änderungen ergeben.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Eine Analyse bisheriger Auslandseinsätze nach Zielerreichung, Dauer bzw. Nebenfolgen ist im Programm der Bündnis-Grünen nicht erkennbar. Dabei wäre, auch wenn die Partei in der Zeit eigener Regierungsverantwortung Missionen aktiv unterstützt hatte, ein kritischerer Blick aus der nunmehrigen Perspektive der Opposition zumindest nicht ungewöhnlich oder widersprüchlich. 
Zwar problematisiert das Programm das Aufwachsen des IS, stellt dies aber nicht in einen heute unstreitigen Zusammenhang mit einer robusten Intervention (S. 31/Abs. 2) oder nennt militärische Eingriffe als potenzielle Fluchtursachen (siehe z.B. 31/2, 36/2). Das Scheitern der ISAF-Mission und die inzwischen wieder offene Zukunft Afghanistans werden nicht behandelt, etwa auch nicht die zugespitzte Situation im Südsudan oder die weiter ausstehenden nachhaltigen Erfolge in Somalia oder Mali. Die Problematik der teils massiven und unumkehrbaren Eingriffe in Menschenrechte durch Auslandseinsätze (z.B. Luftschlag am Kundus) spricht das Programm ebenfalls nicht an, auch nicht etwaige Möglichkeiten der Reduzierung ziviler Opfer oder des Schadenausgleichs.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Das Programm nennt keine eigenen Kriterien für Auslandseinsätze, arbeitet auch nicht ausdrücklich Fallgruppen von Auslandseinsätzen heraus, die aus Sicht der Partei zu bevorzugen sind. Wo das Programm den Einsatz von Militär – subsidiär zu ziviler Konfliktprävention und ziviler Konfliktbearbeitung – fordert, formuliert es eher allgemein: „zur Eindämmung von Gewalt, zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen und zur kollektiven Friedenssicherung“ (39/3). Die Schwelle zum Einsatz der Bundeswehr ist nach dem Programm auch nicht besonders hoch angesetzt, der Einsatz muss aber im Rahmen des Völkerrechts bleiben: „Sie darf nur dann eingesetzt werden, wenn alle anderen Maßnahmen keine Aussicht auf Erfolg haben (Anm.: eine schwer überprüfbare politische Prognose reicht danach, Alternativen müssen nicht etwa erfolglos versucht worden sein) und das Völkerrecht den Rahmen vorgibt.“ (39/3) Weitere Anm.: Das in der gleichen Programm-Passage zuvor zitierte und unterstützte „Konzept der Schutzverantwortung der VN“ ist ein keineswegs unkritisches Werkzeug und auch noch nicht etwa völkerrechtlich verankert. Die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect / R2P) ist bis heute nicht überzeugend ausgeformt, da sie das in der VN-Charta grundlegende Souveränitäts-Prinzip relativieren kann und typischerweise einen (erzwungenen) Machtwechsel bzw. regime change zur Folge hat, damit als Passepartout für robuste interventionistische Strategien militärisch stärkerer Staaten oder Koalitionen missbraucht werden kann.
Auch eine Initiative, die materiellen Voraussetzungen von Bundeswehr-Einsätzen innerhalb der Verfassung oder einfachgesetzlich zu klären, erwarte ich nach dem Wortlaut des Programms nicht. Soweit zu erkennen, befürworten die Bündnis-Grünen das bisherige bündnisfreundliche, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19./20.4.1994 gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss der Bundessregierung, wie es dann Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes v. 18.3.2005 geworden ist, ohne jegliche Einschränkung. Das Programm fordert nicht etwa die gem. Art. 2 Abs. 2 GG mit Art. 19 Abs. 1 GG  typische Einhaltung des Gesetzesvorbehalts für grundrechtsintensive Handlungsformen des Staates, sondern begrüßt den für die auswärtige Gewalt seit 1994 an seine Stelle gesetzten Parlamentsvorbehalt (39/5), auch wenn er in der Praxis keine signifikante Kontrollfunktion der Legislative gegenüber der Exekutive liefert – bei den mehr als 150 Einzelabstimmungen über Auslandseinsätze gab es 100% Zustimmung; etwas anderes steht nach der konkreten Konstruktion auch für die Zukunft nicht zu erwarten.
Hier wäre zumindest eine differenzierte Position jedenfalls möglich gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige – und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte –verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Noch eine Anmerkung zur Konkurrenz von Gesetzesvorbehalt und Parlamentsvorbehalt: Das Programm der Bündnis-Grünen besagt, das Kapitel WB-FM abschließend (Welt im Blick / Wir stehen ein für Frieden und Menschenrechte): „Der Parlamentsvorbehalt ist eine wichtige Vorgabe unserer Verfassung und darf nicht relativiert werden.“ (39/5 a.E.) Nun würde jeder/jede in der Führungsriege der Grünen wohl bis zum letzten Atemzug hierauf beharren: Der Schutz der Menschenrechte vor staatlicher Gewalt, auch vor militärischer Gewalt ist der historisch nicht hinweg zu definierende Kern der deutschen Verfassung – und die Grundrechtsgarantie wurde 1949 nicht ohne tiefen Sinn,  gerade anders als noch in der WRV an den Anfang gesetzt. Wenn nun aber der Gesetzesvorbehalt des Art. 19 Abs. 1 GG bzw. das danach unbedingte Gebot, die Grundrechte einschränkendes Staatshandeln vorher, abstrakt und generell in einem numerus clausus von Eingriffstatbeständen zu definieren und die zu belastenden Grundrechte auch aufzuzählen, für Auslandseinsätze trotz ihrer immanenten und besonders hohen Grundrechts-Kritizität nicht gelten soll, so kann man dies nur auf drei Argumentationsstränge aufbauen:

(1) Art. 24 Abs. 2 GG, der den Parlamentsvorbehalt stützen soll, wäre gegenüber Art.  19 Abs. 1 GG vorrangig – eine angesichts der Historie bis 1945 und der im Vergleich wesentlich offeneren und allgemeineren Formulierung von Art. 24 Abs. 2 GG schwer haltbare Begründung.
(2) Die Grundrechtsgarantien von Art. 19 GG würden nicht gegenüber Ausländern gelten – das entspricht nicht der überwiegenden Rechtsmeinung und schon gar der nach dem Programm der Bündnis-Grünen weltgeltenden Bedeutung der Grund- und Menschenrechte (z.B. 37/4, 37/5, 37/6, 39/3).
(3) Im Kernbereich exekutivischer Handlungsmacht, jedenfalls in der Außen- und Sicherheitspolitik könne es keinen voll ausgebauten Grundrechtsschutz geben, denn ein solcher würde die Verlässlichkeit als Bündnispartner und damit die Staatsräson verletzen – auch diese Herleitung dürfte im klaren Konflikt mit Grundüberzeugungen der Bündnis-Grünen stehen.
Es gäbe für die Bündnis-Grünen allerdings auch eine vermittelnde Lösung, und sie vermöchte den fest in das grüne Genom eingeschriebenen universellen Grundrechtsschutz mit der zusätzlichen parlamentarischen Kontrolle der 1994er Entscheidung bruchlos zu vereinbaren: Unzweifelhaft könnte parlamentarisch der völlige Verzicht auf militärische Optionen beschlossen werden oder die Beschränkung auf die Landes- und Bündnisverteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff. Beides sind historische Zustände der deutschen Wehrverfassung von 1949 bis 1955 und von 1955 bis ca. 1992. Beide Optionen waren und werden nach herrschender Meinung weder damals noch heute als verfassungs- oder gar völkerrechtswidrig eingeordnet. Man könnte nun einen wohlerwogenen und dann auch gesellschaftlich zu debattierenden Schritt über 1992 hinaus tun, ohne die für Bürger, Verbündete und potenzielle Gegner unkalkulierbare ad-hoc-Konstruktion der heutigen Praxis zu erreichen, und zwar durch eine Zwei-Schlüssel-Lösung:
(1) Nachvollziehbar und justiziabel die Aufgaben der Bundeswehr generell konkretisieren und abschließend definieren (etwa: Verteidigung und völkerrechtskonformes Abwehren von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, z.B. unter konkretem Bezug auf Art. 7 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, und
(2) als zusätzliche Sicherung, gleichzeitig zur Stärkung der demokratischen Publizität einen konstitutiven Parlamentsbeschluss vorsehen, und zwar auch aus Respekt gegenüber unserer Verfassung ausdrücklich innerhalb des Grundgesetzes.
Sollten danach insgesamt weniger Einsätze als nach gegenwärtiger Praxis (das war nach mehr als 150 Parlamentsbeschlüssen die hundertprozentige Bestätigung aller bisherigen Kabinettbeschlüsse, ein geradezu sozialistisches Abstimmung-Paradies) herauskommen, gleichwohl mehr als bei der Beschränkung auf Verteidigung im eigentlichen Sinne bis zum Jahre 1992, so wäre das sicher auch in Augen der Bündnis-Grünen kein schmerzhafter Verlust, gleichwohl aber ein rechtsstaatlicher Gewinn. Zusätzlich wäre es ggf. auch ein Plus bei Stabilität und bei Ressourcen für zivile Staatsaufgaben: Wenn man etwa Einsätze wie ISAF ins Auge fasst, die auch aus heutiger professioneller Sicht militärisch gescheitert sind, gleichwohl mehrere Tausend zivile Opfer gekostet haben, beteiligte Soldaten traumatisiert haben, Milliarden verschlungen haben und zudem Produktion und Welthandel von Heroin signifikant angekurbelt haben.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Soweit erkennbar sind im Programm die VN priorisiert, auch deren Gewaltmonopol (37/3, 35/4, 38/5, 39/1); allerdings bekennt sich das Programm deutlich auch zur Bündnis-Integration, verwendet sogar an zwei Stellen den übereinstimmenden Terminus „eingebettet in die NATO“ (35/4 für die gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik und 37/3 für eine die Menschenrechte stärkende [!] wertegeleitete Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik). Dies insinuiert m.E. ein irritierendes Überordnungs-Verhältnis etwa der NATO gegenüber der EU. Dies ist aber wohl missverständlich; denn insgesamt wird deutlich, dass das Ziel die möglichst breite und multilaterale Kommunikation und Kooperation ist, nicht die Verengung auf eigene oder kulturell bzw. weltanschaulich nahestehende Lager.
Risiken und Herausforderungen werden im Programm sehr weit gezeichnet, ähnlich weit wie auch im Weißbuch 2016: Im Mittelpunkt stehen der Mensch mit seiner Würde, seinen unveräußerlichen Rechten und seiner Freiheit. Uns leiten die Wahrung von Frauen- und Menschenrechten und die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen. Das schließt auch den Kampf für soziale Gerechtigkeit und globale Entwicklung ein sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und internationaler Korruption (37/4). „In der globalisierten Welt sind Außen- und Innenpolitik heute kaum mehr voneinander zu trennen. Ressourcenkonflikte, Fluchtbewegungen und die gemeinsame Herausforderung der Klimakrise zeigen, dass die Probleme der Welt nicht vor der eigenen Haustür Halt machen. Frieden, Freiheit, ein Leben in Würde und der Schutz der globalen öffentlichen Güter stehen allen Menschen gleichermaßen zu.“(37/5); siehe ferner die zu Beginn des Kapitels „Welt im Blick“ beschriebenen „dramatischen Herausforderungen“ (31/2 und 31/3 mit deutlicher Kritik sowohl an der russischen als auch der US-amerikanischen Führung, und zwar an Putin, da er an der Seite des Assad-Regimes mit brutalem militärischem Eingreifen und der  menschenverachtenden Bombardierung von Zivilisten Fakten schaffe, an Trump wegen seiner Pläne zu nationalistischer  Abschottung und Handelskriege, das Leugnen der Klimakrise, die Negierung der Genfer Konvention in Bezug auf das Hilfsgebot für Flüchtlinge und (Relativierung) des Verbots von Folter).
Wo sich das Programm konkret zu militärischen Handlungsformen bekennt, „auch wenn sie immer ein Übel (sind)“, bleibt es zu den konkret militärisch zu schützenden Interessen leider eher vage und weit auslegungsfähig: „Wir erkennen jedoch an, dass es Situationen gibt, in denen zur Eindämmung von Gewalt, zur Verhinderung schwerer Menschenrechtsverletzungen und zur kollektiven Friedenssicherung der Einsatz von Militär geboten sein kann.“ (39/3). In der Folge mag man aus der näheren Beschreibung des „Konzepts der Schutzverantwortung“ entnehmen, dass die Verfasser humanitäre Einsätze als eine besonders akzeptierte Fallgestaltung robuster Einsätze ansehen; allerdings ergibt sich aus dem Text auch keine Beschränkung darauf oder etwa der Ausschluss eines militärischen Schutzes von Handels- und Kommunikationssträngen, wie ihn etwa das Weißbuch 2016 ebenso wie vorangegangene Weißbücher und die geltenden Verteidigungspolitischen Richtlinien ausdrücklich als potenzielle militärische Einsatzfälle nennen. Anm.: Zur Bewertung der Schutzverantwortung siehe auch oben unter 2; ich halte R2P nicht für ein völkerrechtlich ausreichend fixiertes Rechtsinstitut und überdies für durch wiederkehrenden Missbrauch desavouiert.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Die Rückkehr zur Wehrpflicht ist im Programm, soweit ich erkennen kann, nicht empfohlen; dies wäre nach der Historie der Aussetzung aber auch nicht tatsächlich zu erwarten. Allerdings übersehen oder verdrängen die Bündnis-Grünen m.E.: Ihr durchaus ausdrückliches Bekenntnis zu auch robusten Handlungsformen, etwa zur Durchsetzung von Menscherechten (39/3), ist nur dann zu realisieren, wenn sie die Umsetzung auf Bevölkerungs- und Bewerbergruppen delegieren, die entweder weltanschaulich weit von den Bündnis-Grünen entfernt sind oder die wegen Arbeitsmarkt- oder Bildungsnachteilen sozial gezwungen sind, sich bei der Bundeswehr zu verdingen, sodass ein „freier Wille“ hier konstruiert wäre. Man könnte dies als das Ausnutzen oder Herabsetzen als Werkzeug werten.

Nach meiner Auffassung kann eine politische Gruppierung ohne Verlust an demokratischer Glaubwürdigkeit nur genau dasjenige programmatisch fordern, was sie mit einer repräsentativen Menge ihrer Mitglieder auch vor Ort umsetzen könnte. Alles andere scheint mir sehr nahe an Verleitung zur Prostitution bzw. nahe an einer recht unsympathischen Einstellung, die Kant einmal sehr bildhaft und mit ungewohnt einfacher Grammatik dargestellt hat, und zwar in einer Fußnote seiner noch heute wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“: „So gab ein bulgarischer Fürst dem griechischen Kaiser, der gutmütigerweise seinen Streit mit ihm durch einen Zweikampf ausmachen wollte, zur Antwort: ‚Ein Schmied, der Zangen hat, wird das glühende Eisen aus den Kohlen nicht mit seinen Händen herauslangen.’ “ (Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, 2. Aufl. 1796, Reclam-Ausgabe S. 17, im Netz u.a. hier).
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm lehnt die Anhebung des Wehretats auf 2% des BIP ausdrücklich ab (35/6), empfiehlt zur Gewährleistung der erforderlichen Fähigkeiten aber eine Verstärkung von Synergien im Bündnis (35/5). 
Nicht problematisiert wird hier: Die zunehmende Integration kann praktische und psychologische Folgezwänge auslösen und hat dies im Falle der Arbeitsteilung etwa beim AWACS-System auch mehrfach getan. Ganz unabhängig von etatistischen Vorteilen muss diese arbeitsteilige Vernetzung auch ein natürliches strategisches Ziel des Bündnisses sein, um schwer kalkulierbare Kommunikations- und Entscheidungsprozesse durch gruppendynamische Effekte zu minimieren; "Bündnisfähigkeit", "faire Lastenteilung" und "Verlässlichkeit" sind nicht umsonst drei der in parlamentarischen Debatten zu Bundeswehreinsätzen meistgebrauchten und persuasivsten Wendungen.

Menschenjagd

Im Kölner Stadt-Anzeiger steht heute zu lesen, in einem Artikel von Martin Gehlen auf S. 5 ("Was vom Kalifat übrigbleibt"):

Die USA und Frankreich sollen daran arbeiten, dass „alle ausländischen Kämpfer in Raqqa sterben“ bzw. dass Spezialkräfte „französische Extremisten im Mossul aufspüren und liquidieren“. Wenn das tatsächlich so sein sollte: Dann haben wir den Kampf gegen den Terror schon verloren, auch bei uns. Das wäre aus meiner Sicht selbstgerechte, rohe Menschenjagd, ohne jede Basis im nationalen oder internationalen Recht, schlimmer als Guantanamo und waterboarding - ein geradezu paradiesches Motiv für Legionen von Märtyrern, eine Bestätigung aller clash-of-civilisations- und Okzident-vs.-Orient-Verschwörungstheorien und ohne jede Halbwertzeit. Hollywood könnte diesen Plot kaum besser zusammenreimen.


Es schmerzt daran zu erinnern: Der mörderische IS ist nichts weniger als die Frucht einer völkerrechtswidrigen und auf Lügen basierenden Destabilisierungdes Irak, vielleicht nicht aus Gier, so doch zumindest aus Naivität. „Zauberlehrlinge“ ist darum die noch harmloseste Umschreibung. Die Konsequenzen der robusten militärischen und diplomatischen Interventionen in der ganzen Region haben durch massive Fluchtbewegungen und induzierten Terrorismus auch unser politisches Innenleben stärker zerrüttet und unser moralisches und rechtsstaatliches Koordinatensystem markanter verschoben als irgendeine andere Initiative.

Gefangene werden nicht gemacht!“, das hatte vor mehr als 100 Jahren schon Wilhelm II. den deutschen Teilnehmern einer militärischen Strafexpedition gegen den chinesischen Boxeraufstand auf den Weg gegeben und sich dabei stark wie Attila, lyrisch: Etzel gefühlt. Weswegen wir Deutschen heute noch als die modernen Hunnen gelten, selbst bei unseren nächsten – damaligen wie heutigen – Verbündeten. Zur Hunnenrede am 27.7.1900 am Bremerhavener Pier: https://de.wikipedia.org/wiki/Hunnenrede; zur Mutter aller Strafexpeditionen der Neuzeit: https://de.wikipedia.org/wiki/China-Expedition

Der zu Beginn genannte Artikel zitiert Brett McGurk, den US-Sonderbauftragten für den Kampf gegen den IS, siehe auch dieses Interview: http://www.cbsnews.com/news/us-brett-mcgurk-foreign-isis-fighters-raqqa-will-die-in-raqqa/

Dienstag, 11. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – DIE LINKE & Verteidigungspolitik




So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde die jeweiligen Programm-Passagen mit jeweiligen Klammer-Angaben (Seite/Absatz) zitieren, und soweit angezeigt, im Wortlauf wiedergeben:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. zu Afghanistan, zum Irak, zu Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).
Hier folgt nun der dritte Post, nämlich zur Programmatik der LINKEN.
Quelle zum Programm der Partei DIE LINKE, wie es am 9.-11.6.2017 beschlossen wurde:
https://www.die-linke.de/fileadmin/download/wahlen2017/wahlprogramm2017/wahlprogramm2017.pdf
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
DIE LINKE lehnt Auslandseinsätze grundsätzlich ab und will laufende Einsätze beenden, will ihnen auch künftig nicht zustimmen (99/1, 100/4, 106/7). Sie will den Umbau der Bundeswehr zu einer Einsatzarmee stoppen und jegliche offensive Waffensysteme abbauen (106/10) und will sich nicht an einer Regierung beteiligen, die (u.a.) Kampfeinsätze im Ausland zulässt (107/5); langfristiges Ziel ist über die schrittweise Abrüstung der Bundeswehr (107/1) ein Deutschland und ein Europa ohne Armeen (107/2).
Ein systematisches Assessment bisheriger oder laufender Auslandseinsätze findet sich nicht; das Programm weist nur pauschal auf Zusammenhänge zwischen Waffenexporten, Freihandel, Ressourcenkonkurrenzen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Klimawandel, Terrorismus und Fluchtbewegungen (99/1). Ein (verschlechterter) Grad der Achtung von Menschenrechten wird beispielhaft für Länder des Mittleren Ostens und weite Teile Afrikas konstatiert (99/4); Syrien ist hier etwas näher adressiert: „In Syrien haben Groß- und Regionalmächte sowie das Assad-Regime und terroristische Organisationen eine der größten humanitären Katastrophen seit dem 2. Weltkrieg zu verantworten: Millionen Menschen sind auf der Flucht, Hunderttausende müssen hungern.“ (99/4). Russland ist in die Kritik einbezogen, durch seinen „Anti-Terror-Krieg“ nur mehr Gewalt, Opfer und Terrorexport nach Europa zu erzeugen (99/1). Eine abwägende Analyse ist offenbar nicht das Ziel, sondern entsprechend dem bisherigen Abstimmungsverhalten ein a-limine-Verdikt zu Auslandseinsätzen und prinzipiell auch militärischer Optionen insgesamt. Dies entspricht, nicht ganz ohne Ironie, dem Verfassungszustand Westdeutschlands bis zur Wiederbewaffnung Deutschlands i.J. 1955 im Zusammenhang mit der damaligen Korea-Krise.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Konsequent zum vollständigen Ablehnen von Auslandseinsätzen (s.o. 1) formuliert Programm keine abgestuften Kriterien für Auslandseinsätze. Es wird andererseits auch kein Anpassen der Verfassung vorgeschlagen, um die zumindest mittelfristig wohl mitgetragene Verteidigungsfunktion (107/1) als vorbehaltlos einzige Bundeswehraufgabe zu fixieren. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz ist soweit ersichtlich nicht angesprochen; dies hätte man angesichts vergangener Vorstöße der LINKEN zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes von Spezialkräften durchaus vermuten können. Anm.: DIE LINKE positioniert sich ausdrücklich gegen Einsätze der Bundeswehr im Innern (101/7).
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Die Position der LINKEN zu NATO, VN und OSZE sind klar und unverändert: Zentral stellt das Programm die VN als Organ für die friedliche Verständigung der Völker und Gesellschaften (105/7 und folgende); OSZE soll als wichtiges Format der gesamteuropäischen Kooperation gestärkt werden (106/4); die NATO soll mittelfristig aufgelöst und durch ein auf Abrüstung zielendes kollektives Sicherheitssystem unter Beteiligung Russlands ersetzt werden (106/4, kritisch zur NATO ferner 106/2, 106/7, 106/9, 99/1).
Konsequent zur Positionierung des LINKEN nennt sie keine spezifisch militärisch zu schützenden Interessen bzw. Risiken, denen sie nur oder bevorzugt durch militärische Einsätze bzw. Fähigkeiten begegnen will; im Gegenteil werden gerade militärische Engagements und Handlungsformen als Treiber lokaler wie globaler Risiken für die Zivilbevölkerung wahrgenommen (u.a. 99/1 und folgende). Ebenfalls konsistent dazu kündigt die LINKE breitgefächerte Initiativen zur Einschränkung militärischer Optionen auf vielen gesellschaftlichen Ebenen an: keine Ausbildung anderer Armeen (100/6) und keine Militärberatungsmissionen (100/10), keine hybriden Einsatzformen bzw. Arbeitsteilung militärischer und zivilgesellschaftlicher Akteure (101/2; Anm.: eine bemerkenswerte Frühform zivil-militärischer Zusammenarbeit mit allerdings nur vorgespiegelter ziviler Identität war die Operation Sommerregen zur Aufsuche sowjetischer Waffensysteme während der sowjetischen Besetzung Afghanistans vor 1989), Erschwerung bzw. Verbot von Rüstungsexporten, speziell bei Kleinwaffen (101/9 und folgende; zur Türkei siehe auch 106/3); mittelfristig Einstellung aller Rüstungsproduktion und Konversion der Rüstungsbranche (101/13), Zivilklauseln zur Sicherung nicht-militärischer Forschung (102/5), ein Zivilsteuergesetz, das den Steuerunterworfenen die Wahl lässt, keine militärischen Handlungsformen zu unterstützen (102/6), Atomwaffenfreiheit Deutschlands (102/8, 102/9), keine von deutschem Staatsgebiet gesteuerte Drohneneinsätze (102/13), keine Offensivstrategie der Bundeswehr in Datennetzen (102/15), Wiedereinführung des Straftatbestandes der Vorbereitung eines Angriffskrieges (106/5; siehe zum Hintergrund) und Verbot von militärischen Sicherheits- und Söldnerfirmen bzw. das Verbot an die Regierung, solche zu beauftragen (107/3). Ein wenig außerhalb des rein Militärischen liegt der Vorschlag, den 8. Mai zum gesetzlichen Feiertag zu erklären – als Tag der Befreiung vom Faschismus i.J. 1945 (107/4).
Zur Forschung betont das Programm der LINKEN (nur) Initiativen zur Rüstungskonversion bzw. zur Umstellung von militärischer auf zivile Produktion in breiter öffentlicher und privater Förderung (102/2). Wie auch bei den anderen Parteien bleibt die weitere Friedens- und Konfliktforschung nicht adressiert. Das ist aus meiner Sicht sehr erstaunlich; denn eine belastbare Analyse etwa der multi-faktoriellen Konflikt- bzw. Fluchtursachen scheint nach deren Stellenwert im Programm und für verlässliche und von allen Akteuren akzeptierte Lösungsstrategien sehr angezeigt zu sein (vgl. 103/3 und folgende, 99/1 und folgende).
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Eine Rückkehr zur Wehrpflicht wird nach meiner Wahrnehmung nicht empfohlen; möglicherweise schließt für die LINKE ihr grundlegendes Ablehnen militärischer Handlungsformen eine gesamtgesellschaftliche Herangehensweise auch als Übergangsform aus, vielleicht auch für ihr Wählerklientel. Darin sehe ich einen zumindest leichten Widerspruch, denn zumindest übergangsweise und mittelbar weist man die potenziell kritischen und belastenden Aufgaben einer Bevölkerungsgruppe zu, die wegen gesellschaftlicher Benachteiligung, auch bei Beschäftigungs- und Bildungschancen tendenziell stärker für eine militärische Verwendung vorbestimmt ist. Darunter mögen sogar überproportional viele Bürgerinnen und Bürger aus den Neuen Bundesländern sein bzw. mit einem Arbeitslosigkeits-affinen Gradienten nach Osten und Norden.
Radikale Umtriebe und Gefährdungen sind nicht unmittelbar angesprochen. Allerdings spricht sich das Programm dezidiert dafür aus, die Rekrutierung Minderjähriger zu beenden (102/14) und jegliche Bundeswehr-Werbung aus Bildungseinrichtungen und Ausbildungsmessen fernzuhalten (103/3).
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm lehnt jegliche Etaterhöhung ausdrücklich ab (100/3, 100/7) und zielt wie oben ausgeführt auf eine Abrüstung der Bundeswehr (107/1), damit notwendigerweise auf eine degressive Ausstattung, mit dem Ziel langfristiger Abschaffung der Bundeswehr und Konversion (107/2). Dabei sollen zunächst die offensivfähigen Waffensysteme abgebaut werden (106/10). Folgerichtig würde sich die Bundeswehr jedenfalls für eine Übergangszeit wieder einer Struktur nach dem Verteidigungs-Modell zwischen 1955 und 1990 annähern.

Montag, 10. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – SPD & Verteidigungspolitik



So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen. Bei der Bewertung werde ich in Klammern die jeweilige Seite und dort den jeweiligen Absatz des offiziellen Programms zitieren.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
6.      Bemerkenswertes
Gibt es Positionen, die sich vom Schnitt der Programme unterscheiden, bzw. Punkte, die gerade durch ihr Fehlen auffallen?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

Hier folgt nun der zweite Post, der zur Programmatik der SPD.

Quelle zum SPD-Programm, wie es am 23.5.2017 beschlossen wurde:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf


1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Das Programm enthält kein differenzierendes Assessment bzw. keine Bewertung nach Zielerreichung bzw. Nebenfolgen von bisherigen oder laufenden Auslandseinsätzen. Einsätze werden sehr apodiktisch als gegebene und erfolgreiche Übernahme von Verantwortung beschrieben; dies wird lediglich um die allgemeinen Voraussetzungen ergänzt: „Die Bundeswehr übernimmt heute in den verschiedenen Auslandseinsätzen im Rahmen von Vereinten Nationen, EU und NATO große Verantwortung für Stabilität und Sicherheit in der Welt. Grundsätzlich gilt bei Auslandseinsätzen: Eine Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen erfolgt im Rahmen der Vereinten Nationen, auf der Grundlage des Völkerrechts sowie im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist die Zustimmung des Deutschen Bundestags im Sinne des Parlamentsvorbehalts. Ein militärischer Beitrag Deutschlands muss immer in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sein.“ (82/4) 
 Die darauf folgende Einschätzung zur Demokratie-Nähe der Bundeswehr darf man wohl auch auf das von der SPD wahrgenommene Gelingen dieses Aufgabenbereichs insgesamt beziehen: „Die Bundeswehr hat sich als Armee in der Demokratie und für die Demokratie bewährt.“ (82/5). Auch wenn das Programm an anderer Stelle das notwendige Bekämpfen der „Konflikte an ihren Ursachen“ anspricht (80/1) bzw. den „Umgang mit strukturell schwachen und vom Bürgerkrieg gezeichneten Staaten“ (80/5), so stellt es nicht etwa auch militärische Eingriffe als ggf. naheliegende Konfliktauslöser oder Konfliktverstärker auf den Prüfstand. Persönlich hätte ich zumindest einen dezidierten Untersuchungsauftrag an die Friedens- und Konfliktforschung erwartet; tatsächlich aber wird diese in Deutschland institutionell gut ausgeprägte und traditionell besonders von der SPD geförderte Disziplin hier an keiner Stelle genannt – und dies trotz der insgesamt herausgehobenen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung in diesem Programm. Wenn, dann wird zur Migration Erkenntnisbedarf lediglich zur Aufnahmeseite angemeldet: „Wir sollen mehr über die Auswirkungen von Ein- und Auswanderungen auf den gesellschaftlichen Wandel erfahren. Dafür sind wissenschaftsbasierte Analysen notwendig. Wir haben uns erfolgreich für eine nachhaltige, institutionelle Stärkung der Migrations- und Integrationsforschung und eine bessere Vernetzung der Forschenden eingesetzt und wollen dies noch weiter vorantreiben.“ (68/3). 
Nichts Vergleichbares finde ich zu ggf. selbst oder von Verbündeten verantworteten Treibern für Migration und zu deren künftiger Minimierung, damit keine Rechenschaft bzw. keine lessons learnt. Anstöße und Anlass für eine kritische Reflektion und Rechenschaft sind verfügbar, s. z.B. zu Afghanistan nur http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ex-generalinspekteur-kujat-erklaert-afghanistan-einsatz-fuer-gescheitert/4694744.html. oder https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-kundus-bundeswehr-101.html.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes ergänzend zum Parlamentsbeteiligungsgesetz?
Bewertung:
Das Programm nennt keine expliziten Kriterien oder Fallgruppen für Auslandseinsätze, führt nur die allgemeinen Voraussetzungen wie Völkerrechtsbasierung auf bzw. (unklar, ob kumulativ oder alternativ) ein System kollektiver Sicherheit als Rahmen und in jedem Fall einzuhalten den jeweiligen konstitutiven Parlamentsbeschluss, s.o. (82/4). Konkrete Bundeswehraufgaben definiert das Programm nicht, sondern spricht im Abschnitt „Moderne Streitkräfte zur Sicherung des Friedens“ lediglich von „Landes- und Bündnisverteidigung“ (erstgenannter Aufgabenbereich!), sodann lediglich pauschal von der „internationalen Krisenbewältigung“ (82/4).
Ich gehe davon aus: Die SPD hält das bisherige bündnisfreundliche, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19./20.4.1994 gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss, wie es dann Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes v. 18.3.2005 geworden ist, für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung von Einsatzgründen steht seitens der SPD offenbar nicht an. Hier wäre zumindest eine differenzierende Position zu erwarten gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige – und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte –verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Aus dieser Sicht folgerichtig werden Menschenrechtsverletzungen durch Militär oder anlässlich von militärischen Auslandseinsätzen gar nicht erst problematisiert (die sog. collateral damages, etwa die beträchtlichen zivilen Opfer nach der Tanklaster-Luftschlag am Kundus). Anm.: Auch selbst der Schutz von Menschenrechten durch militärische Einsätze ist nicht besonders herausgehoben, er ist lediglich mittelbar abzuleiten, wenn ausgeführt wird: „Sozialdemokratische Friedenspolitik basiert immer auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der soziale, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und menschenrechtliche Aspekte bei Konfliktprävention und -lösung mit einschließt. Damit stehen stets starke zivile Instrumente im Vordergrund, die gegebenenfalls durch ein Mandat des Bundestags für militärische Einsätze ergänzt werden können.“ (83/3). Wo das SPD-Programm den Schutz von Menschenrechten explizit behandelt (ab 87/9) ist eine militärische Option kaum zu erkennen, ggf. ist dies von „(die) Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigern schützen und ausbauen“ mit gemeint sein, vielleicht auch mit dem an dieser Stelle folgenden Bekenntnis zum Prinzip der sogenannten Schutzverantwortung / R2P (87/10). Anm.: Das Motivieren von militärischen Auslandseinsätzen durch den Menschenrechtsschutz ist prinzipiell nachvollziehbarer als eine Begründung durch Handelsziele oder Ziele der Bündnis- oder Geopolitik; eine humanitäre Motivation erreicht – soweit durch Umfragen belegbar – auch eine signifikant höhere Akzeptanz bei den Bürgern. Gleichzeitig liefern Menschenrechtsverletzungen ein Eingriffsmotiv, das in der Vergangenheit und möglicherweise in der Gegenwart sehr häufig missbraucht worden ist. Speziell die Figur der R2P ist in den vergangenen Jahren wegen bisher ungelöster Widersprüche umstrittener geworden, da sie den Souveränitätsbegriff des Völkerrechts relativieren muss und typischerweise auch auf einen regime change zielen muss, um nachhaltig die Ziele erreichen zu können; insoweit halte ich diese Passage des Programms für potenziell apologetisch für interventionistische Bestrebungen und durchaus kritisch.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Für die Außen- und Sicherheitspolitik betont das Programm kollektive und prinzipiell zivile/friedliche Lösungswege, auf dem Verhandlungswege und mit fairem Interessenausgleich, notfalls in kleinen Schritten; als Zukunftsaufgaben bzw. gemeinsam zu bekämpfende Risiken nennt es Kampf gegen Hunger und Armut, Klimawandel, bewaffnete Konflikte und weltweite Migrationsbewegungen (80/1; Hinweis: an dieser Stelle ist „Terrorismus“ nicht explizit erwähnt; wegen der kritischen Erfahrungen mit einem propagandistischen „Krieg gegen den globalen Terrorismus“ begrüße ich das; siehe auch die Präferenz nichtmilitärischer Terrorismusvorsorge unter 83/2). Die SPD kündigt gleichzeitig m.E. unterstützenswerte Initiativen gegen (aus Sicht der Industriestaaten: hausgemachte) Risiken militärtechnischer Entwicklung und des Waffenhandels an: Entspannung und Abrüstung, auch über das Dialogforum OSZE (81/5), Reduzierung der Rüstungsexporte (82/1), insbesondere Unterbinden von Kleinwaffenexporten außerhalb von EU, NATO und vergleichbaren Ländern (82/2) sowie die völkerrechtliche Ächtung autonomer Waffensysteme (82/3).
Als Rahmen kollektiven militärischen Handelns nennt das Programm die VN, EU und NATO, und zwar in dieser Reihenfolge (82/4), als wichtiges Dialogforum wie gesagt auch die OSZE (81/5). Die transatlantische Partnerschaft wird betont, interessanterweise mit dem kleinen Seitenhieb, dies gelte unabhängig von der jeweiligen Regierung (83/7).  
Russland dagegen lastet das SPD-Programm im Zusammenhang mit der Ost-Ukraine und der Krim das Verletzen fundamentaler Prinzipien der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung an (84/2). Anm.: Unausgesprochen bleibt hier, ob nicht der Westen im Zuge der Neuordnung des Balkans Anfang der Neunziger Jahre ebenfalls prinzipienlos und völkerrechtswidrig agiert hatte; auch eine aktivere oder passivere Rolle des Westens im Rahmen des Sturzes oder Abtretens der gewählten Regierung Janukowitsch im Frühjahr 2014 ist noch immer strittig.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Nach dem Programm erwarte ich keine Initiative zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Reaktionsbedürftiger Extremismus in der Bundeswehr oder bei potenziellen Bewerbern wird nicht thematisiert. Allerdings setzt sich das Programm – möglicherweise in diesem hier unausgesprochen bleibenden Kontext – für verbesserte Ausbildung und spezifische Anreizsysteme ein, nämlich „die Schaffung einer eigenen Besoldungsordnung im Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes für Soldatinnen und Soldaten sowie die Weiterentwicklung des Status- und Laufbahnrechts“ (82/5). 
Bei mir bleiben sehr erhebliche Zweifel, ob ohne eine Konkretisierung auf für die bürgerliche Mitte identifikationsfähige Bundeswehraufgaben in der Nähe der früheren Verteidigungsaufgabe der bereits seit mehr als 20 Jahren bestehende Trend zu einem signifikant autoritär orientierten Bewerberfeld umgekehrt werden könnte, siehe eine einschlägige Studie des (früheren) Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr: Heinz-Ulrich Kohr, "Rechts zur Bundeswehr, links zum Zivildienst? Orientierungsmuster von Heranwachsenden in den Alten und Neuen Bundesländern Ende 1992" (SOWI-Arbeitspapier Nr. 77, München, März 1993) = http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/ap077.pdf?PHPSESSID=92bb8
Positiv bewerte ich eine Initiative, „die Betreuung und Nachsorge von Soldatinnen und Soldaten nach Kampfeinsetzen (zu) verbessern und ab(zu)sichern“ (82/6), mag darin auch ein unaufgelöstes kritisches Moment stecken: Die individuelle Last etwa durch die PTB-Störung bzw. das Sonderopfer von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz wird gesehen; sie ist auch heute nicht mehr zu übersehen. Diese Last wird aber offenbar als alternativlos wahrgenommen. Zu der eigentlich fälligen offenen Bilanz und rechtsstaatlichen Abwägung, ob nämlich kollektive wie individuelle Vorteile und Nachteile und Nebenfolgen eines Einsatzes in einem angemessenen, auch mit unserer Verfassung bruchfrei vereinbaren Verhältnis standen und stehen, pars pro toto etwa im Falle ISAF, dazu kann sich die SPD hier leider nicht durchringen.
Positiv sehe ich ferner die Ankündigung der SPD, künftig keine Minderjährigen mehr als Soldatinnen oder Soldaten einzustellen (83/4). Sie reagiert damit auf die Debatte, die auf parlamentarische Anfragen der LINKEN folgte (z.B. Anfrage v. 1.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807787.pdf u. Antwort der Bundesregierung v. 30.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808003.pdf). Anm.: Als noch konsequenter hätte ich es angesehen, Minderjährige auch nicht für eine vorlaufende Beschäftigung in der Wehrverwaltung zu binden, sie auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt – etwa im Alter von 21 Jahren – erstmals für Kampfeinsätze zu verwenden.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Die SPD kündigt Steigerungen des Wehretats an, wendet sich allerdings sehr nachdrücklich gegen das Ziel, dort mittelfristig 2% des BIP zu erreichen: „Wir werden die erkannten Lücken bei Personal und Material zügig schließen und dafür die notwendige Steigerung des Verteidigungshaushaltes sichern. Wir wenden uns allerdings entschieden gegen völlig unnötige und unrealistische Steigerungsraten des deutschen Verteidigungshaushaltes. Eine apodiktische Festlegung auf einen Anteil der jährlichen Ausgaben für die Bundeswehr auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts käme einer Verdoppelung unserer derzeitigen Ausgaben gleich und würde mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Rüstungs- und Verteidigungspolitik bedeuten. Das wird es mit der SPD nicht geben.“ (82/7, 83/1). Wegen der Priorität ziviler Instrumente werde die SPD dafür sorgen, dass „zusätzliche Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch zusätzliche Ausgaben für Krisenprävention, humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung ergänzt werden.“ (83/2, siehe auch 83/3 zu einem umfassenden Sicherheitsbegriff und zur Subsidiarität militärischer Instrumente). 
Dass eine Etatsteigerung nur konkret bedarfsbezogen, nicht aber als pauschale Steigerung geplant wird bzw. zur Erfüllung einer Bündnisabsprache, befürworte ich sehr. Letztere hat sehr den Nebengeschmack eines so intedierten „trickle-down-Effekts“, eines Sondersegens für die Rüstungsbetriebe des Bündnisgebietes und sie hat das notorische Risiko, eine Spirale von Rüstung und Gegenrüstung anzufachen, der kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Verlust gegenübersteht, zudem ein Verlust von Ressourcen für gesamtgesellschaftlich nachhaltigere Investitionen etwa in Infrastruktur und Bildung.

Donnerstag, 6. Juli 2017

Wahl 2017 – Programme & Verteidigungspolitik (CDU/CSU)



So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr?

Gibt es schlüssige Analysen zu bisherigen Einsätzen? Alles gut?
Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen?

Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine seit den letzten Wahlen offensichtlich nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen, werde auch die jeweiligen Passagen mit näherem Bezug zur Bundeswehr im Wortlauf wiedergeben (Nummerierung in Klammern ist die des Verfassers und soll erleichtern, die in Bezug genommenen Passagen zu finden).
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und daraus folgender Destabilisierung, zunehmendem Extremismus und folgenden Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak oder Libyen, aber auch der Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

1. CDU/CSU

https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1, beschlossen am 3.7.2017; in leichter Sprache: https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/regierungsprogramm-in-leichter-sprache-btw13.pdf

Auszug aus dem ausführlichen Programm (S. 63f):

Deutschlands Rolle in der Welt
(1) Als politisch starkes Land in der Mitte Europas und weltweit vernetzte Wirtschaftsnation hat Deutschland nicht nur ein vitales Interesse an der eigenen Sicherheit, sondern auch an einer dauerhaft friedlichen, stabilen und gerechten Ordnung in der Welt. Wir leisten relevante Beiträge, um eine solche Ordnung zu schaffen, zu stärken und zu verteidigen. Damit kommen wir unserer seit der Wiedervereinigung größer gewordenen Verantwortung nach.
(2) Wir wollen Bonn als deutschen Standort der Vereinten Nationen, als Sitz internationaler Nichtregierungsorganisationen und Standort für internationale Kongresse und Konferenzen stärken. Genauso stehen wir uneingeschränkt zu den Vereinbarungen des Bonn/Berlin-Gesetzes. Die Bundesstadt Bonn ist das zweite bundespolitische Zentrum.
(3) Geleitet werden wir von unserer Bindung an Werte der Menschenwürde, den Schutz und der Förderung der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz.
(4) Unser internationales Handeln und unser Engagement erfolgen eingebunden in Bündnisse und internationale Organisationen, allen voran NATO und EU sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE und in enger Absprache mit unseren Verbündeten und Partnern. Für uns ist es darum Kern deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, die bilaterale und multilaterale Zusammenarbeit zu stärken. Wir wollen, dass Deutschland für ein verlässliches Engagement in Bündnissen steht.
(5) Die USA sind und bleiben unser wichtigster außereuropäischer Partner. Wir verdanken ihnen viel: Ihr Vertrauen und ihre Unterstützung nach dem Zweiten Weltkrieg haben Deutschlands Weg zurück in die Familie der freien demokratischen Nationen und die deutsche Wiedervereinigung erst ermöglicht. Und auch angesichts der zukünftig absehbaren Herausforderungen verbinden uns Europäer gemeinsame Werte mit unseren nordamerikanischen Partnern enger, stärker und haltbarer als mit irgendeiner anderen Region der Welt. Wir haben darum ein fundamentales sicherheitspolitisches Interesse an einem starken und verlässlichen Partner USA.
(6) Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel. Das Existenzrecht und die Sicherheit Israels sind Teil der deutschen Staatsräson. Wir treten für eine Zwei-Staaten-Lösung ein. Wir appellieren an Russland, das Abkommen von Minsk dauerhaft einzuhalten und umzusetzen und führen beständig den Dialog weiter.
Bundeswehr als Garant unserer Sicherheit
(7) Seit über 60 Jahren ist die Bundeswehr der Garant unserer äußeren Sicherheit. Aufgrund ihrer hohen Einsatzbereitschaft, ihrer Professionalität und ihrer Menschlichkeit hat sie sich höchste Anerkennung im In - und Ausland erworben. Wir stehen zur Bundeswehr, ihren Soldatinnen und Soldaten und ihren Zivilangestellten, und werden dafür sorgen, dass sie ihre Aufgaben auch künftig erfüllen kann in den Einsätzen weltweit, bei der Bündnis- und Landesverteidigung und bei Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der Heimat.
(8) Damit die Bundeswehr diesen Aufgaben gewachsen ist und die Soldatinnen und Soldaten die Ausrüstung und die Arbeitsbedingungen erhalten, die sie brauchen, haben wir auf Grundlage des neuen Weißbuches der Bundesregierung von 2016 eine Trendwende eingeleitet. Nach 25 Jahren der Schrumpfung wächst die Bundeswehr wieder. Sie erhält jetzt mehr Personal, mehr modernes Material, eine ausreichende Finanzausstattung.

(9) So soll die Zahl der Bundeswehrangehörigen bis 2024 um 18 000 Menschen zunehmen. Wir haben den Materialstau in den vergangenen vier Jahren aufgelöst und Ausstattung in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Angesichts der Sicherheitslage ist neben dem internationalen Engagement eine Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung erforderlich. Das dazu notwendige zusätzliche Material, die Modernisierung des vorhandenen sowie der Erwerb neuer Fähigkeiten bedürfen zusätzlicher Investitionen zum bisherigen Investitionsplan.

(10) Damit die Bundeswehr ihren Beitrag für die Cybersicherheit unseres Landes leisten kann, haben wir ein neues Cyberkommando mit einem eigenen Cyberinspekteur aufgestellt. Wir werden in hochqualifiziertes Personal und Spitzentechnologie investieren. IT-Sicherheit und Cyber-Defence müssen ins Zentrum von Forschung und Strategie rücken. Der Ausbau der Universität der Bundeswehr in München als zentrale Forschungsstelle für Cybersicherheit muss weiter vorangetrieben werden. Die Bundeswehr muss ihre Fähigkeit zu Computer-Netzwerk-Operationen weiter ausbauen und offensive Cyber-Fähigkeiten in ihrem Fähigkeitsspektrum verankern.

(11) Für die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist neben Personal und Material die Innere Führung unverzichtbar. Wir wollen sie stärken. Die Bundeswehr kann nach 60 Jahren stolz auf ihre eigene erfolgreiche Geschichte und Traditionen sein.

(12) Zentral für die wachsende Bundeswehr ist die „Trendwende Finanzen“. Wie auf dem NATO-Gipfel 2014 in Wales vereinbart, wollen wir unsere Ausgaben für Verteidigung bis zum Jahre 2024 schrittweise in Richtung 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöhen. Dieser Beschluss dient unserer eigenen Sicherheit vor Gefährdungen von außen. Er wurde vom Bündnis einstimmig und mit dem damaligen US-Präsidenten Obama gefasst und seinerzeit von der gesamten Bundesregierung, von CDU, CSU und SPD, mitgetragen. Seine Umsetzung ist auch eine Frage der Verlässlichkeit.

(13) Um den außen - und sicherheitspolitischen Herausforderungen von heute gewachsen zu sein, müssen die Instrumente der Diplomatie, der Polizei, der Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie der Entwicklungszusammenarbeit innerhalb eines vernetzten Ansatzes besser miteinander abgestimmt und koordiniert werden. Deshalb werden wir parallel zur Erhöhung des Verteidigungshaushaltes auch die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit im Maßstab 1:1 erhöhen, bis die ODA-Quote von 0,7 Prozent des BIP erreicht ist. Für den vernetzten Ansatz wollen wir eine zentrale Koordinierung innerhalb der Bundesregierung und im Parlament schaffen.

Nun meine Bewertungen zu den Einzelfragen:
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak oder Libyen?
Bewertung:
Das Programm spricht bisherige oder laufende Einsätze nicht an. Es bilanziert allenfalls summarisch, die Bundeswehr habe sich aufgrund ihrer hohen Einsatzbereitschaft, ihrer Professionalität und ihrer Menschlichkeit … höchste Anerkennung im In - und Ausland erworben“ (7). Das Erreichen oder Verfehlen konkreter Einsatzziele wird nicht analysiert. Als erfolgreich erreicht ist ggf. noch ein mittelbares Ziel herauszulesen, nämlich das „verlässliche Engagement in Bündnissystemen“, wie es auch weiter verfolgt werden soll (4).
Mögliche kritische Nebenfolgen bewaffneter Einsätze wie etwa ein Beitrag zu Fluchtbewegungen vom Balkan, aus Afghanistan oder Irak werden nicht thematisiert, auch wenn die durch Migration herausgeforderte innere Sicherheit ansonsten einen breiten Raum im Wahlprogramm der CDU/CSU einnimmt. Ich folgere daraus, dass ein Sachzusammenhang oder ein Negativ-Kriterium für kommende Einsatzentscheidungen nicht angenommen wird. Ein wenig lesson learnt steckt in dem abschließenden Bekenntnis zu einer künftig zu verbessernden Abstimmung militärischer und ziviler Hilfsmaßnahmen und einer auch finanziellen weiteren Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit (13). Allerdings ist dies bereits laufende Politik und bei akut krisenhaften Entwicklungen wie im Afghanistan der letzten Jahre konnte die zivil-militärische Zusammenarbeit m.E. nur begrenzten Nutzen stiften, auch wegen der Zurückhaltung der zivilen Partner.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
Bewertung:
Das Programm nennt keine Kriterien für Auslandseinsätze, spricht zu den Bundeswehr aufgaben nur pauschal von „Einsätzen weltweit, bei der Bündnis- und Landesverteidigung und bei Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen in der Heimat“ (7).

Ich gehe davon aus: CDU/CSU halten das bisherige bündnisfreundliche, auf die 1994er Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung steht dann nicht zu erwarten. Hier wäre allerdings zumindest eine differenzierende Stellungnahme geboten. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Ich halte dies für sehr bedenklich. Die wesentlichste Änderung in Aufgaben und Struktur der Bundeswehr seit ihrer Gründung, die dann auch massiv und nicht umkehrbar in Grund- und Menschenrechte von Inländern und Ausländern einwirken kann und real eingewirkt hat, diese stützt sich seit mehr als 20 Jahren lediglich auf eine Entscheidung einer Spruchkammer unseres Verfassungsgerichts (siehe Wortlaut der Entscheidung v. 12.7.1994 unter http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090286.html; siehe ferner informative Darstellung unter http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/188072/20-jahre-parlamentsvorbehalt-10-07-2014) unter offen kritisierter Überschreitung seiner eigentlichen Interpretationsmacht. An keiner Stelle geht die Entscheidung zudem auf potenzielle Grundrechtseingriffe durch militärische Gewalt und auf deren Voraussetzungen ein; sie entwertet damit für den besonders kritischen Fall des Einsatzes militärischer Gewalt die Sicherheitsgarantien des ersten und wichtigsten Grundgesetzabschnittes. Sie basierte auch nicht auf einen nach dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts in vergleichbaren Fällen geforderten normativen Prozess unter potenziell breiter diskursiver Beteiligung der Staatsbürger/innen, der dem Maßstab von Art.  19 Abs. 4 des Grundgesetzes und insbesondere dem dortigen Zitiergebot genügen würde.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Nächst der Bindung an an Werte der Menschenwürde, den Schutz und der Förderung der Menschenrechte, von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Toleranz (3) ist nach dem Programm der CDU/CSU die feste Einbindung in internationale Organisationen eines der grundlegenden Merkmale der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik (4). Bemerkenswert ist allerdings: Das Programm nennt nicht an erster Stelle die VN, sondern „allen voran NATO und EU“. Die Vereinten Nationen und die OSZE sind mit einem „sowie“ erst danach angehängt (4). Das spricht eher für eine eigennützige, gegenseitige und potenziell selbst-mandatierende Vernetzung unter weltanschaulich nahestehenden Staaten und Institutionen, weniger dagegen für das m.E. effizienter friedenssichernde Prinzip globaler Vernetzung und kollektiver Interessenausgleiche. Letzteres Prinzip kann zumindest ebensogut auf Art. 24 Abs. 2 GG gestützt werden und vermag es nach meiner Erfahrung, die real existierenden Machtblöcke und institutionell verfestigten Eigeninteressen, die verschiedenen Einflusszonen, Kulturbereiche und Entwicklungsstadien eher zu überwinden und zu mittelfristig besser tragfähigen Lösungen beizutragen.
Bei den Interessen und Risiken Deutschlands werden eine in Europa (geografisch) zentrale Position und seine globale ökonomische Vernetzung herausgehoben: „Als politisch starkes Land in der Mitte Europas und weltweit vernetzte Wirtschaftsnation hat Deutschland nicht nur ein vitales Interesse an der eigenen Sicherheit, sondern auch an einer dauerhaft friedlichen, stabilen und gerechten Ordnung in der Welt.“ (1) Damit wird gleichzeitig der Struck’sche Satz einer grundsätzlich ubiquitären Verteidigung der Freiheit Deutschlands bestätigt („Auch am Hindukusch…“). Leider wirkt dies zumindest mittelbar apologetisch eine globale Interventionspolitik, wie sie bereits zu kolonialen Zeiten für Deutschland sehr übel ausgeschlagen war – mit Nachwirkungen selbst bei unseren Alliierten bis in die jüngste Zeit, siehe die scharfe sog. Hunnen-Rede Wilhelms des Zweiten, mit der er das deutsche China-Expeditionskorps verabschiedet hatte.
Als neuer Schwerpunkt bei den Fähigkeiten – der allerdings bereits im Weißbuch 2006 angesprochen worden war – ist in dem Abschnitt konkret zur Bundeswehr ein „Beitrag für die Cybersicherheit unseres Landes“ genannt. Das mag auch als ein moderner, ggf. für junge Menschen werbekräftiger Aspekt gedacht sein, damit dual-use. Als sehr kritisch sehe ich allerdings an: Dort wird explizit gefordert und angekündigt, „offensive Cyber-Fähigkeiten in ihrem Fähigkeitsspektrum zu verankern“ (10). Ich betrachte das als Verstoß gegen Art. 26 Abs. 1 und Art. 87a Abs. 2 GG bzw. gegen das Verbot der Vorbereitung und Durchführung offensiver Kriegshandlungen. Es würde mich als Bürger ohnedies sehr beunruhigen, wenn der Staat bzw. seine vernetzten zivilen und militärischen Dienste gezielte Strategien zur Manipulation unserer Kommunikationswege erarbeiteten würden.
Ein weiterer strategischer Schwerpunkt soll offenbar mit der „Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung“ angesprochen werden; er wird auch zur Begründung eines steigenden Bundeswehr-Etats herangeführt (9). An anderer Stelle heißt es, eine in der NATO bereits 2014 beschlossene Erhöhung der Verteidigungsausgaben auf 2% des BIP bis 2024 „dient unserer eigenen Sicherheit vor Gefährdungen von außen“ (11). Nach dem besonderen Betonen der atlantischen Partnerschaft als „enger, stärker und haltbarer als mit irgendeiner anderen Region der Welt“ (5) lese ich das auch als potenzielles Wiederaufleben einer konventionellen Rüstung gegen etwaige Bedrohungen aus dem Osten, damit auch als einen forcierten West-Ost-Gegensatz und Start einer nicht rational erscheinenden weiteren Rüstungsspirale, naturgemäß mit Nutzen auch für heimische Ausrüster. Fast unnötig ist indessen zu erwähnen: Bei der gegenwärtigen, bei vorsichtiger Umschreibung unkonventionellen und explorativen amerikanischen Führung halte ich etwaige gemeinsame Waffengänge für ein besonderes Risiko, auch nicht für eine Gewähr der Vereinbarkeit mit internationalem Recht.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Die angesichts von Bundeswehrskandalen hier und da geführte Diskussion zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht findet im Programm keine Resonanz – weder positiv noch negativ. Höchst mittelbar könnte man eine Reaktion auf aktuelle Skandale in einem verstärkten Bekenntnis zur inneren Führung finden: „Für die Leistungsfähigkeit und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr ist neben Personal und Material die Innere Führung unverzichtbar. Wir wollen sie stärken. Die Bundeswehr kann nach 60 Jahren stolz auf ihre eigene erfolgreiche Geschichte und Traditionen sein.“ (11)
Dazu zweierlei: Wenn es um eigene Traditionen der Bundeswehr ginge, so wären die Wehrpflicht und der „Staatsbürger in Uniform“ schwer daraus wegzudefinieren; die innere Führung hatte beides mit den Zwängen einer hierarchischen militärischen Ordnung verklammert. Zum anderen war die innere Führung gleichzeitig ein konkret auf das Grundgesetz bezogenes und daran orientiertes Korsett und Korrektiv des einzelnen Soldaten gegenüber autoritären und menschenrechtswidrigen Entgleisungen, die als ein zumindest statistisches Risiko "Befehl und Gehorsam" immer mit sich tragen. Nach 1945 gab es zwar wiederholt menschenrechtswidrige Entgleisungen gegenüber Untergebenen (z.B. die sog. Schleifer-Fälle), aber nur mit historischem Bezug die massiven Menschenrechtsverletzungen der Wehrmacht im Rahmen der Feldzüge insbesondere im Osten, Süden und Westen. Seit nun die Kampfaufgaben der Bundeswehr nicht mehr ausschließlich durch die Verfassung definiert bzw. begrenzt sind (bisher = Landes- oder Bündnisverteidigung gegen einen gegenwärtigen militärischen Angriff), sondern anhand nur noch wenig trennscharfer Umschreibungen wie „Krise“, „Konflikt“ und „Vorsorge“ aus Weißbüchern (zuletzt: Weißbuch 2016) und Verteidigungspolitischen Richtlinien (zuletzt: Richtlinien 2011) interpretiert und erschlossen werden müssen, seit erneut das aus den Weltkriegen bekannte Dilemma schwerer Unterscheidbarkeit von Zivilisten, Aufständischen und Widerstandskämpfern entsteht, seit der Einsatzraum der Bundeswehr praktisch globalisiert ist, seitdem ist das innere Korsett weiter und weiter geworden und taugt nicht länger als Korrektiv, als innerer Kompass. Das Problem ist und bleibt: Sind die zulässigen Kriegsgründe wohldefiniert, dann kann sie jeder überprüfen; werden sie dagegen beliebig und sind Bündnisinteressen ggf. entscheidender, dann eignen sie sich auch bei kunstvollster Formulierung nicht als Lernstoff für die innere Führung, auch nicht für persönliche Identifikation.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Das Programm der CDU/CSU hebt die bereits vollzogene Trendwende von einer Schrumpfung der Bundeswehr hin zu neuem Wachstum hervor und einen bereits aufgelösten Materialstau nebst der Vorbereitung von Investitionen/Beschaffungen mit einem Volumen von 18 Milliarden € (8); dies soll sich in der Zukunft mit einem Aufwachsen der Personalstärke um 18.000 bis 2024 fortsetzen, mit die bisherigen Planung nochmals übersteigenden Investitionen für zusätzliches Material, Modernisierung und den Erwerb neuer Fähigkeiten (9).
Als Begründung des Aufwuchses führt das Programm ohne nähere Spezifizierung die o.g. „Refokussierung auf Bündnis- und Landesverteidigung“ an (9), adressiert damit vermutlich einen künftigen Aufwand für einen wieder angefachten Ost-West-Konflikt, aber insbesondere die mit Bündnispartnern verabredete „Trendwende Finanzen“, die in den kommenden 7 Jahren zu einem graduellen Anwachsen der militärischen Kosten auf 2% des BIP geführt werden soll und bei der man „Verlässlichkeit“ zeigen wolle (12).
Die „Refokussierung“ birgt aus meiner Sicht Risiken für einen neu aufgelegten Rüstungswettlauf und eine erhebliche Belastung des Haushalts – bei naturgemäß gleichzeitig wachsenden Expektanzen und Chancen für die wehrtechnische Industrie. Die partnerschaftliche „Trendwende Finanzen“ geht in eine ähnliche Richtung. Die inneliegende Bündniskameradschaft und die institutionellen Interessen der Bündnisorganisation scheinen zudem falsch an erste Stelle gesetzt und zu einer Verklammerung zu führen, die eine eigenständige Entscheidung über Konfliktanalyse und Konfliktlösung beschwert. Die Beschreibung eines Auflösens des „Materialstaus“ täuscht m.E. leichter Hand über die massiv gescheiterte oder zumindest weit verzögerte Beschaffung wesentlicher Systeme hinweg, etwa beim Lufttransport.
Anm.: Die Zusammenfassung des Wahl- bzw. Regierungsprogramms der CDU/CSU in leichter Sprache enthält zur Bundeswehr noch eine besondere Note, die ggf. noch auf eine frühere Fassung des Langtextes zurückgeht, sich in dieser Pointierung aber dort nun nicht mehr findet: Von den insgesamt drei dort formulierten programmatischen Forderungen ist die erste - wie auch in der Vollfassung - auf Verbesserung der technischen Ausstattung gerichtet, aber die folgenden zwei auf Attraktivität des Dienstes, auch mit Blick auf die Bewerberlage: „Der Staat soll den Soldaten helfen. Damit es den Soldaten gut geht.“ „Und junge Leute sollen gerne  Soldaten werden. Damit die Bundes-Wehr genug Soldaten hat.“ Möglicherweise bliebt dies am Ende in der ausführlichen Version deshalb ausgespart, weil diese – real existente und nicht überzeugend lösbare – Problematik der Konkurrenz um die Gutqualifizierten auch die ebensowenig zu beantwortende Frage der Verträglichkeit robuster Bundeswehraufgaben mit den Zielen der bürgerlichen Mitte aufrufen kann.