Montag, 10. Juli 2017

Bundestagswahl 2017 – SPD & Verteidigungspolitik



So lange bis zur Wahl ist es nun nicht mehr. Was aber sagen die inzwischen veröffentlichten Wahlprogramme zur vergangenen, gegenwärtigen und beabsichtigten Rolle der Bundeswehr? Gibt es schlüssige Analyse zu bisherigen Einsätzen? Alles gut? Gibt es lessons learnt? Oder eher frischen, unbekümmerten Mut für morgen? Gibt es etwa kritische Betrachtungen zu vielleicht auch selbstgesetzten Ursachen der massiven Flüchtlingswellen Mitte der Neunziger Jahre und der neueren Zeit? Immerhin spielen die innere Sicherheit und eine offenbar nicht stabiler gewordene Weltlage in diesem Wahlkampf eine wesentliche Rolle.

Meine Prüfsteine für die Wahlprogramme sehen darum wie folgt aus – und ich werde versuchen, sie auf die einzelnen Programme loszulassen. Bei der Bewertung werde ich in Klammern die jeweilige Seite und dort den jeweiligen Absatz des offiziellen Programms zitieren.
1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes?
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
6.      Bemerkenswertes
Gibt es Positionen, die sich vom Schnitt der Programme unterscheiden, bzw. Punkte, die gerade durch ihr Fehlen auffallen?

Ich werde mich auf die – auch in der derzeitigen öffentlichen Debatte – gewichtigeren Wahlbewerber konzentrieren und diese in der Reihenfolge der Ergebnisse bei der 2013er Wahl behandeln, also in dieser Folge: CDU/CSU (41,5%), SPD (25,7%), DIE LINKE (8,6%), BÜNDNIS’90/DIE GRÜNEN (8,4%), FDP (4,8%), AfD (4,7%).

Hier folgt nun der zweite Post, der zur Programmatik der SPD.

Quelle zum SPD-Programm, wie es am 23.5.2017 beschlossen wurde:
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Bundesparteitag_2017/Es_ist_Zeit_fuer_mehr_Gerechtigkeit-Unser_Regierungsprogramm.pdf


1.      Rechenschaft / Analyse
Gibt es eine nachvollziehbare Rechenschaft zu früheren bzw. laufenden Einsätzen, insbesondere in Somalia, auf dem Balkan, in Afghanistan oder Südsudan? Gibt es ansatzweise eine Betrachtung zum etwaigen Kontext zwischen nicht erfolgreichen Auslandseinsätzen, auch von Partnern, und zunehmender Destabilisierung, wachsendem Extremismus und Fluchtbewegungen, z.B. bzgl. Afghanistan, Irak. Libyen oder zu den Balkanstaaten?
Bewertung:
Das Programm enthält kein differenzierendes Assessment bzw. keine Bewertung nach Zielerreichung bzw. Nebenfolgen von bisherigen oder laufenden Auslandseinsätzen. Einsätze werden sehr apodiktisch als gegebene und erfolgreiche Übernahme von Verantwortung beschrieben; dies wird lediglich um die allgemeinen Voraussetzungen ergänzt: „Die Bundeswehr übernimmt heute in den verschiedenen Auslandseinsätzen im Rahmen von Vereinten Nationen, EU und NATO große Verantwortung für Stabilität und Sicherheit in der Welt. Grundsätzlich gilt bei Auslandseinsätzen: Eine Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen erfolgt im Rahmen der Vereinten Nationen, auf der Grundlage des Völkerrechts sowie im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit nach Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes. Voraussetzung ist die Zustimmung des Deutschen Bundestags im Sinne des Parlamentsvorbehalts. Ein militärischer Beitrag Deutschlands muss immer in ein politisches Gesamtkonzept eingebettet sein.“ (82/4) 
 Die darauf folgende Einschätzung zur Demokratie-Nähe der Bundeswehr darf man wohl auch auf das von der SPD wahrgenommene Gelingen dieses Aufgabenbereichs insgesamt beziehen: „Die Bundeswehr hat sich als Armee in der Demokratie und für die Demokratie bewährt.“ (82/5). Auch wenn das Programm an anderer Stelle das notwendige Bekämpfen der „Konflikte an ihren Ursachen“ anspricht (80/1) bzw. den „Umgang mit strukturell schwachen und vom Bürgerkrieg gezeichneten Staaten“ (80/5), so stellt es nicht etwa auch militärische Eingriffe als ggf. naheliegende Konfliktauslöser oder Konfliktverstärker auf den Prüfstand. Persönlich hätte ich zumindest einen dezidierten Untersuchungsauftrag an die Friedens- und Konfliktforschung erwartet; tatsächlich aber wird diese in Deutschland institutionell gut ausgeprägte und traditionell besonders von der SPD geförderte Disziplin hier an keiner Stelle genannt – und dies trotz der insgesamt herausgehobenen Bedeutung von Wissenschaft und Forschung in diesem Programm. Wenn, dann wird zur Migration Erkenntnisbedarf lediglich zur Aufnahmeseite angemeldet: „Wir sollen mehr über die Auswirkungen von Ein- und Auswanderungen auf den gesellschaftlichen Wandel erfahren. Dafür sind wissenschaftsbasierte Analysen notwendig. Wir haben uns erfolgreich für eine nachhaltige, institutionelle Stärkung der Migrations- und Integrationsforschung und eine bessere Vernetzung der Forschenden eingesetzt und wollen dies noch weiter vorantreiben.“ (68/3). 
Nichts Vergleichbares finde ich zu ggf. selbst oder von Verbündeten verantworteten Treibern für Migration und zu deren künftiger Minimierung, damit keine Rechenschaft bzw. keine lessons learnt. Anstöße und Anlass für eine kritische Reflektion und Rechenschaft sind verfügbar, s. z.B. zu Afghanistan nur http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ex-generalinspekteur-kujat-erklaert-afghanistan-einsatz-fuer-gescheitert/4694744.html. oder https://www.tagesschau.de/ausland/afghanistan-kundus-bundeswehr-101.html.
2.      Gesetzesvorbehalt vs. ad hoc
Nennt das Programm konkrete, vorhersagbare, ggf. justiziable Kriterien für Auslandseinsätze? Stellt es eine gesetzliche Regelung von Einsatzgründen in Aussicht, z.B. in Gestalt einer Anpassung des Grundgesetzes bzw. des Erlasses eines Bundeswehraufgabengesetzes ergänzend zum Parlamentsbeteiligungsgesetz?
Bewertung:
Das Programm nennt keine expliziten Kriterien oder Fallgruppen für Auslandseinsätze, führt nur die allgemeinen Voraussetzungen wie Völkerrechtsbasierung auf bzw. (unklar, ob kumulativ oder alternativ) ein System kollektiver Sicherheit als Rahmen und in jedem Fall einzuhalten den jeweiligen konstitutiven Parlamentsbeschluss, s.o. (82/4). Konkrete Bundeswehraufgaben definiert das Programm nicht, sondern spricht im Abschnitt „Moderne Streitkräfte zur Sicherung des Friedens“ lediglich von „Landes- und Bündnisverteidigung“ (erstgenannter Aufgabenbereich!), sodann lediglich pauschal von der „internationalen Krisenbewältigung“ (82/4).
Ich gehe davon aus: Die SPD hält das bisherige bündnisfreundliche, auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 19./20.4.1994 gestützte Verfahren einer jeweiligen ad-hoc-Entscheidung des Bundestags über einen vorangehenden Beschluss, wie es dann Grundlage des Parlamentsbeteiligungsgesetzes v. 18.3.2005 geworden ist, für nach wie vor richtig. Eine Initiative zur verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Klarstellung von Einsatzgründen steht seitens der SPD offenbar nicht an. Hier wäre zumindest eine differenzierende Position zu erwarten gewesen. Denn die vom Bundestag in der laufenden Legislatur eingesetzte Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr hatte in der expliziten Nr. 13 ihres Berichts zu einem kritischen Reflexionsprozess zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen von Einsätzen der Streitkräfte aufgefordert, gerade da es im Verlauf der Kommissionsarbeit gewichtige – und ausweislich des beschlossenen Inhalts unter den Mitgliedern mehrheitlich geteilte –verfassungsrechtliche Zweifel an der bisherigen Praxis gibt (Unterrichtung des Bundestages v. 16.6.2015 in Drs. 18/5000, siehe dort S. 44f; siehe auch Weißbuch 2016, S. 109).
Aus dieser Sicht folgerichtig werden Menschenrechtsverletzungen durch Militär oder anlässlich von militärischen Auslandseinsätzen gar nicht erst problematisiert (die sog. collateral damages, etwa die beträchtlichen zivilen Opfer nach der Tanklaster-Luftschlag am Kundus). Anm.: Auch selbst der Schutz von Menschenrechten durch militärische Einsätze ist nicht besonders herausgehoben, er ist lediglich mittelbar abzuleiten, wenn ausgeführt wird: „Sozialdemokratische Friedenspolitik basiert immer auf einem umfassenden Sicherheitsbegriff, der soziale, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und menschenrechtliche Aspekte bei Konfliktprävention und -lösung mit einschließt. Damit stehen stets starke zivile Instrumente im Vordergrund, die gegebenenfalls durch ein Mandat des Bundestags für militärische Einsätze ergänzt werden können.“ (83/3). Wo das SPD-Programm den Schutz von Menschenrechten explizit behandelt (ab 87/9) ist eine militärische Option kaum zu erkennen, ggf. ist dies von „(die) Handlungsspielräume von Menschenrechtsverteidigern schützen und ausbauen“ mit gemeint sein, vielleicht auch mit dem an dieser Stelle folgenden Bekenntnis zum Prinzip der sogenannten Schutzverantwortung / R2P (87/10). Anm.: Das Motivieren von militärischen Auslandseinsätzen durch den Menschenrechtsschutz ist prinzipiell nachvollziehbarer als eine Begründung durch Handelsziele oder Ziele der Bündnis- oder Geopolitik; eine humanitäre Motivation erreicht – soweit durch Umfragen belegbar – auch eine signifikant höhere Akzeptanz bei den Bürgern. Gleichzeitig liefern Menschenrechtsverletzungen ein Eingriffsmotiv, das in der Vergangenheit und möglicherweise in der Gegenwart sehr häufig missbraucht worden ist. Speziell die Figur der R2P ist in den vergangenen Jahren wegen bisher ungelöster Widersprüche umstrittener geworden, da sie den Souveränitätsbegriff des Völkerrechts relativieren muss und typischerweise auch auf einen regime change zielen muss, um nachhaltig die Ziele erreichen zu können; insoweit halte ich diese Passage des Programms für potenziell apologetisch für interventionistische Bestrebungen und durchaus kritisch.
3.      NATO / VN; Risiken und Interessen
Welchen Stellenwert haben NATO und VN? Was sind die relevanten Risiken und Interessen aus deutscher Sicht?
Bewertung:
Für die Außen- und Sicherheitspolitik betont das Programm kollektive und prinzipiell zivile/friedliche Lösungswege, auf dem Verhandlungswege und mit fairem Interessenausgleich, notfalls in kleinen Schritten; als Zukunftsaufgaben bzw. gemeinsam zu bekämpfende Risiken nennt es Kampf gegen Hunger und Armut, Klimawandel, bewaffnete Konflikte und weltweite Migrationsbewegungen (80/1; Hinweis: an dieser Stelle ist „Terrorismus“ nicht explizit erwähnt; wegen der kritischen Erfahrungen mit einem propagandistischen „Krieg gegen den globalen Terrorismus“ begrüße ich das; siehe auch die Präferenz nichtmilitärischer Terrorismusvorsorge unter 83/2). Die SPD kündigt gleichzeitig m.E. unterstützenswerte Initiativen gegen (aus Sicht der Industriestaaten: hausgemachte) Risiken militärtechnischer Entwicklung und des Waffenhandels an: Entspannung und Abrüstung, auch über das Dialogforum OSZE (81/5), Reduzierung der Rüstungsexporte (82/1), insbesondere Unterbinden von Kleinwaffenexporten außerhalb von EU, NATO und vergleichbaren Ländern (82/2) sowie die völkerrechtliche Ächtung autonomer Waffensysteme (82/3).
Als Rahmen kollektiven militärischen Handelns nennt das Programm die VN, EU und NATO, und zwar in dieser Reihenfolge (82/4), als wichtiges Dialogforum wie gesagt auch die OSZE (81/5). Die transatlantische Partnerschaft wird betont, interessanterweise mit dem kleinen Seitenhieb, dies gelte unabhängig von der jeweiligen Regierung (83/7).  
Russland dagegen lastet das SPD-Programm im Zusammenhang mit der Ost-Ukraine und der Krim das Verletzen fundamentaler Prinzipien der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung an (84/2). Anm.: Unausgesprochen bleibt hier, ob nicht der Westen im Zuge der Neuordnung des Balkans Anfang der Neunziger Jahre ebenfalls prinzipienlos und völkerrechtswidrig agiert hatte; auch eine aktivere oder passivere Rolle des Westens im Rahmen des Sturzes oder Abtretens der gewählten Regierung Janukowitsch im Frühjahr 2014 ist noch immer strittig.
4.      Wehrverfassung
Gibt es Strategien für die Rekrutierung junger Soldaten bzw. eine Position zur Frage Berufsarmee oder Wehrpflicht? Thematisiert das Programm radikale Umtriebe?
Bewertung:
Nach dem Programm erwarte ich keine Initiative zur Wiedereinsetzung der Wehrpflicht. Reaktionsbedürftiger Extremismus in der Bundeswehr oder bei potenziellen Bewerbern wird nicht thematisiert. Allerdings setzt sich das Programm – möglicherweise in diesem hier unausgesprochen bleibenden Kontext – für verbesserte Ausbildung und spezifische Anreizsysteme ein, nämlich „die Schaffung einer eigenen Besoldungsordnung im Rahmen des Bundesbesoldungsgesetzes für Soldatinnen und Soldaten sowie die Weiterentwicklung des Status- und Laufbahnrechts“ (82/5). 
Bei mir bleiben sehr erhebliche Zweifel, ob ohne eine Konkretisierung auf für die bürgerliche Mitte identifikationsfähige Bundeswehraufgaben in der Nähe der früheren Verteidigungsaufgabe der bereits seit mehr als 20 Jahren bestehende Trend zu einem signifikant autoritär orientierten Bewerberfeld umgekehrt werden könnte, siehe eine einschlägige Studie des (früheren) Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr: Heinz-Ulrich Kohr, "Rechts zur Bundeswehr, links zum Zivildienst? Orientierungsmuster von Heranwachsenden in den Alten und Neuen Bundesländern Ende 1992" (SOWI-Arbeitspapier Nr. 77, München, März 1993) = http://www.mgfa-potsdam.de/html/einsatzunterstuetzung/downloads/ap077.pdf?PHPSESSID=92bb8
Positiv bewerte ich eine Initiative, „die Betreuung und Nachsorge von Soldatinnen und Soldaten nach Kampfeinsetzen (zu) verbessern und ab(zu)sichern“ (82/6), mag darin auch ein unaufgelöstes kritisches Moment stecken: Die individuelle Last etwa durch die PTB-Störung bzw. das Sonderopfer von Soldatinnen und Soldaten im Einsatz wird gesehen; sie ist auch heute nicht mehr zu übersehen. Diese Last wird aber offenbar als alternativlos wahrgenommen. Zu der eigentlich fälligen offenen Bilanz und rechtsstaatlichen Abwägung, ob nämlich kollektive wie individuelle Vorteile und Nachteile und Nebenfolgen eines Einsatzes in einem angemessenen, auch mit unserer Verfassung bruchfrei vereinbaren Verhältnis standen und stehen, pars pro toto etwa im Falle ISAF, dazu kann sich die SPD hier leider nicht durchringen.
Positiv sehe ich ferner die Ankündigung der SPD, künftig keine Minderjährigen mehr als Soldatinnen oder Soldaten einzustellen (83/4). Sie reagiert damit auf die Debatte, die auf parlamentarische Anfragen der LINKEN folgte (z.B. Anfrage v. 1.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807787.pdf u. Antwort der Bundesregierung v. 30.3.2016, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808003.pdf). Anm.: Als noch konsequenter hätte ich es angesehen, Minderjährige auch nicht für eine vorlaufende Beschäftigung in der Wehrverwaltung zu binden, sie auch erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt – etwa im Alter von 21 Jahren – erstmals für Kampfeinsätze zu verwenden.
5.      Organisation / Haushalt
Trifft das Programm Aussagen zur Organisation und Ausstattung der Bundeswehr? Wie ist dies ggf. begründet?
Bewertung:
Die SPD kündigt Steigerungen des Wehretats an, wendet sich allerdings sehr nachdrücklich gegen das Ziel, dort mittelfristig 2% des BIP zu erreichen: „Wir werden die erkannten Lücken bei Personal und Material zügig schließen und dafür die notwendige Steigerung des Verteidigungshaushaltes sichern. Wir wenden uns allerdings entschieden gegen völlig unnötige und unrealistische Steigerungsraten des deutschen Verteidigungshaushaltes. Eine apodiktische Festlegung auf einen Anteil der jährlichen Ausgaben für die Bundeswehr auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts käme einer Verdoppelung unserer derzeitigen Ausgaben gleich und würde mehr als 70 Milliarden Euro pro Jahr für die deutsche Rüstungs- und Verteidigungspolitik bedeuten. Das wird es mit der SPD nicht geben.“ (82/7, 83/1). Wegen der Priorität ziviler Instrumente werde die SPD dafür sorgen, dass „zusätzliche Ausgaben für die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands durch zusätzliche Ausgaben für Krisenprävention, humanitäre Hilfe und nachhaltige Entwicklung ergänzt werden.“ (83/2, siehe auch 83/3 zu einem umfassenden Sicherheitsbegriff und zur Subsidiarität militärischer Instrumente). 
Dass eine Etatsteigerung nur konkret bedarfsbezogen, nicht aber als pauschale Steigerung geplant wird bzw. zur Erfüllung einer Bündnisabsprache, befürworte ich sehr. Letztere hat sehr den Nebengeschmack eines so intedierten „trickle-down-Effekts“, eines Sondersegens für die Rüstungsbetriebe des Bündnisgebietes und sie hat das notorische Risiko, eine Spirale von Rüstung und Gegenrüstung anzufachen, der kein Sicherheitsgewinn, sondern ein Verlust gegenübersteht, zudem ein Verlust von Ressourcen für gesamtgesellschaftlich nachhaltigere Investitionen etwa in Infrastruktur und Bildung.

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