In seiner zweiten und dritten Entscheidung zu den Kommunalwahlen 2009 hat der Verfassungsgerichtshof NRW (diesmal) die Oppositionsanträge abgewiesen, dabei die einstufige Wahl bestätigt (Text der Entscheidung 2/09 hier) und ebenso den Wahltermin am 30. August (Text der Entscheidung 3/09 hier) . In gewisser Weise haben nun Regierung und Opposition etwas bekommen – SPD und Grüne waren ja mit der von ihnen erstrittenen Abkopplung von der EU-Wahl erfolgreich. Das heutige Ergebnis war weitgehend zu erwarten, weil dem Wahltermin eine manipulative Absicht der Landesregierung jedenfalls nicht auf das Gesicht geschrieben ist und sowohl die einstufige wie auch die Stichwahl positive wie auch negative Wirkungen hinsichtlich der Legitimationswirkung haben – da gibt es halt wirklich keinen Königsweg.
Schwer einzuschätzen, was von beiden besser ist für freie, parteilose Bewerber wie mich: Es mag sein, dass die höhere Wahldisziplin der „klassischen“ Bürger bei einer Stichwahl für „ordentliche“, will sagen für Partei-Bewerber ausgeschlagen hätte. Oder aber, dass ein freier Bewerber, der zu aller Überraschung jedenfalls in die Stichwahl kommt, mit diesem Schwung dann in der Stichwahl häufiger triumphieren würde. In jedem Fall gefällt mir die spontanere, einstufige Wahl besser. So ist es jetzt, und so bleibt es, solange keine schlechten Erfahrungen damit gemacht werden. Der Gesetzgeber solle das im Blick behalten, sagt das Gericht.
Zum Wahltermin: Hier hat der Verfassungsgerichtshof offenbar die Argumentation der Regierung geschluckt, neben einer Bundestagswahl kämen kommunale Themen nicht recht zum Zuge. Na ja, das kommt doch auf die Vermittlung an – näher stehen die örtlichen Themen den Bürgern ja im Allgemeinen. Wahrscheinlich sind es auch gar nicht die lokalen Themen, die übertönt werden könnten, sondern die lokalen Parteien und Platzhirsche. Ich denke, wir sollten jeden Verdacht einer Selbstbevorteilung der Regierenden qua Wahltermin ausräumen – nach der Wahlforschung haben isolierte Wahltermine wie der 30. August nun einmal interessante Vorteile für das bürgerliche Lager. Daher würde ich die Terminfindung künftig einer unabhängigen Kommission überlassen. Und die müsste eben auch die Kostenfrage mit abwägen, die die Regierung noch bei der früher geplanten Verbindung mit der EU-Wahl für so durchschlagend gehalten hatte.
Etwas schrill hört sich die eilfertige Pressemitteilung des IM‘s (Innenministeriums) an, das sich in allem seinem Planen durch das Verfassungsgericht (ergänze: nun auch einmal) befriedigt und bestätigt sieht:
"Anders als der Opposition, ging es der Landesregierung darum, einen Wahltermin im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und deren kommunalen Mitwirkungsrechte vor Ort zu finden."
Und ein Komma hätte man sparen können und müssen.
Noch eine Anmerkung zur Bürger-Transparenz: Der volle Wortlaut der Entscheidungen ist bei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig sofort per Internet abrufbar; das entspricht völlig meinem Anspruch an einen niederschwelligen Zugang der Bürger zum Recht. Nicht so beim Landesverfassungsgerichtshof NRW. Dort muss man die Entscheidung konkret anfordern, dabei ein rechtliches Interesse begründen (ich hoffe, Bürgermeister-werden-wollen genügt) und darf am Ende sogar noch 12,50 € dafür zahlen, übrigens pro Entscheidung, auch bei Mail-Versand als pdf!
Nun, ich investiere dann halt nochmal die 25 € und hänge die beiden Urteile hier aus, wenn sie – hoffentlich umgehend – bei mir aufschlagen. Ach ja, interessieren würde mich schon, wofür die Urteils-Versand-Gebühren am Ende verwendet werden. Wenn damit ein jährlicher Betriebsausflug des Gerichtshofes zu den Bürgern subventionier würde, könnte ich mich vielleicht leichter damit anfreunden. Wahrscheinlicher aber versinken sie ziel- und rückstandslos im allgemeinen Einnahmetitel des Landes.
Nachtrag 27.5.2009:
Das Verfassungsgericht hat mir die Entscheidungen freundlicherweise doch kostenfrei zur Verfügung gestellt; sie sind oben jetzt verlinkt.
Zur Reaktion der Burscheider Politik siehe im Bergischen Volksboten den Bericht von Ekkehard Rüger.
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