Es ist schon fast ein Allgemeinplatz: Burscheids Finanzen sind zerrüttet, und zwar heftig. Burscheid gehört zu den Gemeinden NRW’s, bei denen nicht einmal ein Haushaltssicherungskonzept i.S.v. § 75 der Gemeindeordnung (GO) genehmigt werden kann, die daher auf eine “vorläufige Haushaltsführung” gem. § 82 GO verwiesen sind - mit noch stärkeren Einschränkungen für die eigene Wirtschaftsführung. Alle bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen konnten die fortlaufende Schieflage des Haushalts nicht beseitigen. Die Grenzen der Finanzierbarkeit kommunaler Lasten sind erreicht bzw. überschritten. Anm.: U.a. aufgrund der rückläufigen Entwicklung bei den Steuereinnahmen konnte die Stadt bereits mit der Fortschreibung zum Haushalt 2003 kein zulässiges Haushaltsssicherungskonzept mehr aufstellen.
In ca. drei Jahren wird das letzte Eigenkapital der Gemeinde aufgebraucht sein, oder: der Saldo zwischen bilanzierten Werten und Lasten wird - ohne Aussicht auf Umkehr - negativ. Das klingt schlimm und ist nach § 75 Abs. 7 S. 1 GO sogar ausdrücklich verboten. Aber im Grunde bewegen wir uns hier in einer Kunstwelt, die in einigem Umfang auf Bewertung und Einschätzung beruht. Die jeweils bilanzierten kommunalen Vermögensgegenstände haben ja auch keinen realen Verkaufsmarkt und damit auch keinen verlässlichen Verkehrswert. Und auch ganz ohne die Instrumente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) konnte man die Talfahrt der Gemeinde an den auflaufenden Kreditschulden verfolgen. Das übrigens seit langer Zeit: Soweit ich zurückdenken kann, unsere Kassen klamm bzw. Burscheid gehörte zu den so genannten “Opferstock-Gemeinden”, die Landes-Zuflüsse brauchten und darum unter besonderen Finanzrestriktionen standen. Gerade deshalb lohnt es sich, über die Zukunft nachzudenken. Der zusammenfassende Erlass des Innenministeriums v. 6.3.2009 zeigt unter “5. Umgang mit (drohender) Verschuldung” die Folterwerkzeuge:
In ca. drei Jahren wird das letzte Eigenkapital der Gemeinde aufgebraucht sein, oder: der Saldo zwischen bilanzierten Werten und Lasten wird - ohne Aussicht auf Umkehr - negativ. Das klingt schlimm und ist nach § 75 Abs. 7 S. 1 GO sogar ausdrücklich verboten. Aber im Grunde bewegen wir uns hier in einer Kunstwelt, die in einigem Umfang auf Bewertung und Einschätzung beruht. Die jeweils bilanzierten kommunalen Vermögensgegenstände haben ja auch keinen realen Verkaufsmarkt und damit auch keinen verlässlichen Verkehrswert. Und auch ganz ohne die Instrumente des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) konnte man die Talfahrt der Gemeinde an den auflaufenden Kreditschulden verfolgen. Das übrigens seit langer Zeit: Soweit ich zurückdenken kann, unsere Kassen klamm bzw. Burscheid gehörte zu den so genannten “Opferstock-Gemeinden”, die Landes-Zuflüsse brauchten und darum unter besonderen Finanzrestriktionen standen. Gerade deshalb lohnt es sich, über die Zukunft nachzudenken. Der zusammenfassende Erlass des Innenministeriums v. 6.3.2009 zeigt unter “5. Umgang mit (drohender) Verschuldung” die Folterwerkzeuge:
Die Regelungen für die vorläufige Haushaltsführung sind eng auszulegen. Handlungsspielräume, die der Kommune in der dauerhaften vorläufigen Haushaltsführung im Wege der Duldung gewährt wurden, können nicht mehr gewährt werden, wenn Überschuldung im Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung droht (das ist der Fall Burscheid) oder bereits eingetreten ist. Insbesondere gelten weder die Erleichterung bei der Aufnahme von Investitionskrediten noch die Möglichkeiten der Bildung eines Budgets für Beförderungen, Leistungsprämien und Zulagen. Neue Investitionen dürfen die Gemeinden nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde im Einzelfall durchführen. Personalwirtschaftliche Maßnahmen, zu denen die Gemeinde nicht verpflichtet ist, sind nicht zulässig. Die Übernahme neuer freiwilliger Leistungen ist auch nicht mehr im Wege der Duldung (durch die Aufsichtsbehörde) möglich. Die Kündigung bestehender Verträge, die Grundlage für die Gewährung freiwilliger Leistungen sind, ist zu prüfen (Erlass 5.11, S. 50).
Insbesondere bei langwährenden Schieflagen des Haushalts kommt auch die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht gem. § 124 GO in Betracht. Der Beauftragte nimmt auf Kosten der Gemeinde (!!!) alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde wahr, wenn und solange die sonstigen Befugnisse der Aufsicht im Einzelfall (Unterrichtungsrecht, Anordnungs- und Beanstandungsrecht, Anordnungsrecht und Ersatzvornahme) nicht ausreichen. Das ist sozusagen der kommunalpolitische Offenbarungseid - denn in einer solchen Situation ist die durch Wahl selbstgestaltete Verwaltungsführung praktisch suspendiert. Als etwas weniger einschneidende Maßnahme kommt übrigens in analoger Anwendung von § 124 GO auch die Zwangseinsetzung eines Beraters in Betracht, ebenfalls natürlich auf Kosten der Bürger/innen. Das Problem: Wie auch im Gemeinderat mehrfach ausgeführt wurde, sind im Falle Burscheids die Konsolidierungs-Potenziale- unter laufender Beratung durch die Aufsicht - weitestgehend ausgereizt. Im Grunde hätte ein Verwalter dann hier nicht viel anderes zu verwalten, ein Berater nichts Neues zum Beraten.
Insbesondere bei langwährenden Schieflagen des Haushalts kommt auch die Einsetzung eines Beauftragten durch die Kommunalaufsicht gem. § 124 GO in Betracht. Der Beauftragte nimmt auf Kosten der Gemeinde (!!!) alle oder einzelne Aufgaben der Gemeinde wahr, wenn und solange die sonstigen Befugnisse der Aufsicht im Einzelfall (Unterrichtungsrecht, Anordnungs- und Beanstandungsrecht, Anordnungsrecht und Ersatzvornahme) nicht ausreichen. Das ist sozusagen der kommunalpolitische Offenbarungseid - denn in einer solchen Situation ist die durch Wahl selbstgestaltete Verwaltungsführung praktisch suspendiert. Als etwas weniger einschneidende Maßnahme kommt übrigens in analoger Anwendung von § 124 GO auch die Zwangseinsetzung eines Beraters in Betracht, ebenfalls natürlich auf Kosten der Bürger/innen. Das Problem: Wie auch im Gemeinderat mehrfach ausgeführt wurde, sind im Falle Burscheids die Konsolidierungs-Potenziale- unter laufender Beratung durch die Aufsicht - weitestgehend ausgereizt. Im Grunde hätte ein Verwalter dann hier nicht viel anderes zu verwalten, ein Berater nichts Neues zum Beraten.
Dann bleibt am Ende zwangsläufig eine ganz mitleidlose kommunalwirtschaftliche Betrachtung und der Mitleid-erregende Ausruf der Ratsdamen und -herren “Wir haben überhaupt nichts (Falsches) gemacht!” spielt dann gar keine Rolle mehr: Wenn die Stadt sich so nicht mehr trägt und auf mittelfristige Sicht nicht wieder tragen wird, dann muss man über die bisherigen Systemgrenzen hinausdenken und ganz andere Einsparungspotenziale suchen, z.B. durch Zusammenlegung mehrerer Gemeinden. Eine Größenordnung von 20% der Verwaltungskosten, insbesondere Personalkosten verspricht das immer. Nicht sofort vielleicht, aber durch "künftig-wegfallend-" oder "künftig-umzuwandeln-"Vermerke und durch Versetzungen jedenfalls auf Sicht.
Ich fragte vor kurzem einen Kommunalpolitiker, was er davon halten würde. “Hmmm,” war die Antwort, “über die Konsequenzen einer Zusammenlegung habe ich noch gar nicht recht nachgedacht, aber viellicht hat das ja sogar Chancen.” Ich bin nicht sicher, ob sich nach Art der Panzerknacker gerade Dollarzeichen in seinen Augen drehten. Ein Bürger sagte eher achselzuckend: "Viel schlimmer wird's kaum kommen. Ich identifiziere mich schon lange nicht mehr mit Burscheid." Anm.: Das war ein Hilgener. In jedem Fall: Für die Bürger/innen würden die Wege zur Politik und Verwaltung weiter, die kommunale Selbstbestimmung würde noch viel mehr verdünnt. Herr im Hause wären wir weniger denn je.
Und wer in Straßen wohnt, die nach Blumen, Bäumen oder Politikern benannt sind, sollte in den nächsten Jahren Visitenkarten nur noch auf Sicht, also für den sofortigen Verbrauch drucken lassen. Auch die Montanusstraße (gibt’s auch in Leichlingen) und die Bismarckstraße gehören insofern einer bedrohten Art an. Ich weiß ein klein wenig, wovon ich rede: Vor vielen Jahren wohnte ich in Schildgen-Nittum, im damaligen Ulmenweg. Im Rahmen einer unfreundlichen Übernahme hieß unser guter alter Ulmenweg über Nacht dann plötzlich “Isbornweg” - in Bergisch Gladbach gab’s schon einen noch längeren Weg mit der Ulme. Ich wusste vielleicht mal, weiß es aber heute nicht mehr, was und wo ein Isborn überhaupt ist. Gewöhnt habe ich mich daran jedenfalls auch in Jahren nicht.
Ich fragte vor kurzem einen Kommunalpolitiker, was er davon halten würde. “Hmmm,” war die Antwort, “über die Konsequenzen einer Zusammenlegung habe ich noch gar nicht recht nachgedacht, aber viellicht hat das ja sogar Chancen.” Ich bin nicht sicher, ob sich nach Art der Panzerknacker gerade Dollarzeichen in seinen Augen drehten. Ein Bürger sagte eher achselzuckend: "Viel schlimmer wird's kaum kommen. Ich identifiziere mich schon lange nicht mehr mit Burscheid." Anm.: Das war ein Hilgener. In jedem Fall: Für die Bürger/innen würden die Wege zur Politik und Verwaltung weiter, die kommunale Selbstbestimmung würde noch viel mehr verdünnt. Herr im Hause wären wir weniger denn je.
Und wer in Straßen wohnt, die nach Blumen, Bäumen oder Politikern benannt sind, sollte in den nächsten Jahren Visitenkarten nur noch auf Sicht, also für den sofortigen Verbrauch drucken lassen. Auch die Montanusstraße (gibt’s auch in Leichlingen) und die Bismarckstraße gehören insofern einer bedrohten Art an. Ich weiß ein klein wenig, wovon ich rede: Vor vielen Jahren wohnte ich in Schildgen-Nittum, im damaligen Ulmenweg. Im Rahmen einer unfreundlichen Übernahme hieß unser guter alter Ulmenweg über Nacht dann plötzlich “Isbornweg” - in Bergisch Gladbach gab’s schon einen noch längeren Weg mit der Ulme. Ich wusste vielleicht mal, weiß es aber heute nicht mehr, was und wo ein Isborn überhaupt ist. Gewöhnt habe ich mich daran jedenfalls auch in Jahren nicht.
P.S.: Hab’ gerade noch mal nachgeschaut: Jedenfalls im Duden steht der oder das Isborn nicht. Kuckenberg zwar auch nicht, aber das ist hoffentlich einzigartig in dieser Galaxis.
P.P.S.: Das Bild ganz ober stammt aus unserem Garten; vor ca. zwei Wochen zog eine recht erschreckende, leicht rotierende Sturmfront über Dierath und Kuckenberg. Aber vielleicht hatte das gar nichts mit der Haushaltslage zu tun. Irgendwie erinnert es ja auch an den Emmerich-Action-Film "Independence Day" und vielleicht können wir gemeinsam aus dem 30. August einen Tag der Unabhängigkeit machen, auch den Tag unabhängiger Kandidaten.
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